Das Durchführen eines JB ist nicht legal, sondern stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht von Apple an der Firmware dar.
Im Urheberrechtlichen Sinne stellt der JB eine Bearbeitung eines Computerprogramms (Firmware) dar ohne Einwilligung des Rechtsinhabers (§69c Nr.2 UrhG). Das führt unter anderem zu Vernichtungsansprüchen des Rechtsinhabers für die JB-Firmware (§§69f I, 97, 98 UrhG) und wenn der JB (gewerblich oder nicht zu privaten Zwecken) unter Umgehung von technischen Schutzmaßnahmen durchgeführt wird, kann dies auch gemäß §108b UrhG zu Geld- und Freiheitsstrafen führen. Der private User, wird allenfalls einen Vernichtungsanspruch gegen sich akzeptieren müssen, aber die Quellen und Entwickler von JB sind voll im Straftatbestand drin.
Dass es nach wie vor so viele Missverständnisse gibt, liegt an Apple selbst. Angesichts der Tatsache, dass sie hier in Deutschland gegenüber Privatpersonen bestenfalls einen Vernichtungsanspruch für die JB-Firmware haben, macht es für sie finanziell unattraktiv rechtlich dagegen vorzugehen. Die gewerblichen Anbieter von JBs sitzen im Ausland und/oder sind nicht zurück verfolgbar.
Auf Grund der oben stehenden Rechtsverweise kannst du nun selbst sehen, dass der JB eben nicht legal ist. Vielleicht hilft das für die Zukunft.
Übrigens kann man auch hier über den JB reden. Es wird erst dagegen vorgegangen, wenn deutlich wird, dass derjenige selbst einen JB durchgeführt hat. Ich habe den oben stehenden Beitrag diesbezüglich abgeändert. Wir müssen als Betreiber des Forums Hinweise auf rechtswidrige Handlungen entfernen (§10 TMG).
Wenn du das ganze etwas ausführlicher erklärt haben möchtest, lege ich dir das aktuelle PCGH-Sonderheft "Pad and Phone" ans Herz. Dort ist auch ei nArtikel drin ,der das ganze umfassend beleuchtet.