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PCGH und Raubkopierer (PDF-Download)

Also ich habe auch lieber was in den Fingern zum lesen.
Aber so ein Jahres Archiv in CD/DVD Form für Abo-Kunden am Ende des Jahres wär auch ein schönes schmankerl.
 
ich finde das echt schade. 3,99€ sind doch jetzt nicht die welt.
pcgh ist ja nicht irgendeine zeitung, da steckt ja noch echtes wissen drin, nicht so wie bei *hust*computerbild*hust* z.b.

wie wärs denn, wenn ihr die pdf-version immer um einen monat verzögert rausbringt? dann würden die "raubkopierer" gezwungen werden, die print-version zu kaufen, oder einen monat zu warten. (ist jetzt nur so ne idee)

btw: wo gibts die pcgh eigentlich als pdf?

übrigens: schon mal dran gedacht, dass das auch einer aus der red sein könnte?
 
Die gibt's gar nicht (mehr) als PDF, zumindest nicht legal. Ergo scannt die irgendein "treuer Abonnent" mit viel falschem Fleiß ein und verbreitet sie im Netz. :daumen2:

MfG,
Raff @ Cebit
 
Ich find´s auch nicht ok, ich fand die Extended immer toll.
Wenn ihr jetzt sagen wir mal einen zusätzlichen Benchmark pro Ausgabe hättet hätte es sich schon gelohnt.
 
würde auch sagen die abohefte nach und nach irgendwie zu markieren also zuerst bundesland dann regionen und dann städte usw.

aber macht das nicht mit einer nummer ändert etwas was keinem auffallen würde wenn ers nicht wüsste
zb. bei einem bild den text unten unterschiedlich machen
in einem artikel einmal den satzbau verändern
ein wort durch ein synonym tauschen

etwas was keinem schwein auffällt wenn er nicht jeden satz oder jedes wort mit einer kaufzeitschrift vergleicht
 
Wer sagt, dass es so was nicht schon gibt?;)


Na wer es jetzt liest, wird es jetzt garantiert wissen und evtl. eine aus dem Zeitschriftenladen holen und nachschauen. Diesem jemand wird es dann schon auffallen.

Dieser jemand wird auch diesen Thread bestimmt aufmerksam verfolgen, da auch er darauf bedacht ist nicht aufzufallen.

Jetzt kommt bloß nicht auf den Trichter, dass ich es sein kann!:ugly:
 
Ich zitiere mich jetzt mal selber aus einem anderen Thread, allerdings auch von heute:
Hi,
mir ist grad spontan eine Idee gekommen:
Jeder Abonnent der PCGH bekommt eine Nummer oder einen Nickname oder whatever.
Mit dieser Nummer kannn er sich einloggen und eine Onlineausgabe auf seinem PC speichern.
Nicht als PDF sondern in einem Mini Programm wie die Oberfläche der Heft DVD.
Über den Seiten steht immer ganz klein und oft, aber dezent so das es beim lesen nicht stört die Nummer des Abonnenten.
Wenn er jetzt die PCGH scrennt, verschickt o.ä. kann man ihn identiefizieren.
Und eine Ausgabe auf der auf jeder Seite ein großer Teil ausgeschnitten ist will auch niemand.

Morgen konkretiesiere ich das alles.

MFG
windows

Das könnte man auch mit den Printed Versionen machen.
 
naja wenn die nummer oft und offensichtlich ist wird der die unkenntlich machen, weil wer sich den aufwand macht jede seite zu scannen der kann die nummer auch entfernen

boa das wäre mir viel zu blöd jede seite einzeln zu scannen:ugly:
 
Ich zitiere mich jetzt mal selber aus einem anderen Thread, allerdings auch von heute:


Das könnte man auch mit den Printed Versionen machen.

siehe einen Post über Dir!

schon blöd, oder? derjenige wird dieses auch mitbekommen.


besser ist es das ganze nicht mal hier im Forum öffentlich kund zutun.
Macht es auf eure weise und niemand weiß was davon. Berücksichtigt nicht einmal die Vorschläge die hier gepostet wurden. Denn das alles kann auch dieser jemand mitlesen und und weiß bescheid.
 
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naja wenn die nummer oft und offensichtlich ist wird der die unkenntlich machen, weil wer sich den aufwand macht jede seite zu scannen der kann die nummer auch entfernen

boa das wäre mir viel zu blöd jede seite einzeln zu scannen:ugly:
Wenn die Nummer aber über jedem cm klein geschrieben steht wird das nicht so einfach ohne die Ausgabe unlesbar zu machen.
 
Ich will ja nicht darauf herumreiten, aber das Kopieren und Verbreiten per PDF verstößt mit ziemlicher Sicherheit gegen das Urheberrechtsgesetz. Dann sollte die Redaktion / der Verlag auch Anzeige erstatten und die Feststellung der Täter, die Unterbindung der gesetzeswidrigen Verbreitung der Kopien sowie die Bestrafung der Täter den entsprechenden Justiz-Organen überlassen. Dafür sind sie ja schließlich da und werden auch von unseren Steuern dafür bezahlt. Warum sollten die (zahlenden) Leser nun noch zusätzlich für den so entstandenen Verlust des Verlages aufkommen ? Sollen sie sich das Geld doch von den Tätern per Schadensersatz-Klage holen !
Ich hatte diesen Ansatz bereits im Thema erwähnt und wundere mich schon, dass bisher niemand von der Redaktion auf diesen Weg eingegangen ist. Es ist überhaupt nicht Aufgabe der Redaktion oder des Verlages, den oder die Täter festzustellen, aber initiieren sollten sie schon entsprechende Maßnahmen.

Jetzt mal ab von allem halte ich es persönlich für äußerst banane, wegen 3,99 €uro monatlich so einen Aufwand zu betreiben. An dem Heft hängen Existenzen. Anscheinend gibt es ja doch nicht "alles im Internet". Dann sollte aber auch jeder, der diese Infos haben möchte, auch den fairen Obolus dafür zahlen.

Wo ist es fair, wenn die zahlenden Leser die Verluste durch Raubkopierer durch die Erhöhung des Preises mitbezahlen ? Was soll das Argument "An dem Heft hängen Existenzen" ? Das kann jeder von seinem Job sagen und trotzdem steigen die persönlichen Ausgaben (ein Bsp. zusätzliche Kassenbeiträge), meistens ohne den entsprechenden Einkommensausgleich. Das Dumme an unserer "Solidargemeinschaft" ist nur, dass immer mehr nicht die Schwachen und Armen von den besser Verdienenden unterstützt werden, sondern die Profite der großen Konzerne (Pharma etc.) immer mehr wachsen.
 
Na wer es jetzt liest, wird es jetzt garantiert wissen und evtl. eine aus dem Zeitschriftenladen holen und nachschauen. Diesem jemand wird es dann schon auffallen.

Das würde ihn ja schon mal dazu zwingen, die Online-Veröffentlichung bis nach dem Verkaufsstart zu verschieben ;)
Gehen wir mal davon aus, dass er zudem berufstätig oder zumindest schulpflichtig ist, könnte PCGH eine ganze Woche gewinnen, weil er erst ein Wochenende später die Zeit hat, mit der Arbeit zu beginnen. (und ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass man eine reelle Chance hat, einen kleinen Unterschied im ganzen Heft zu finden. Abgesehen davon, dass nichts dagegen spricht, die gleiche Version auch an Kioske zu liefern :devil: )
 
Na hoffentlich kommen sie nicht auf die Idee, so wie die Musikindustrie alle Torrent-Downloader abzumahnen. Da sind sicher einige dabei, die erst durch Thilo's "Werbung" neugierig geworden sind, und das Edititoial wie immer in ihrem legal erworbenen Heft gelesen haben...
Ich konnte gerade noch so widerstehen :P
Und schließe mich hier mal der forderung nach einem Kauf- oder abonnierbaren Heftarchiv an! Das wär top, musste mich nämlich aus Platzgründen von den meisten alten Heften trennen, und es gibt doch genug Artikel, die immer noch ihren Wert haben.
 
Ich hoffe doch mal dass der Verlag wenigstens eine Anzeige gegen die offensichtlichen Uploader erstattet hat und anschließend auf Schadensersatz klagt.
Weil garnichts unternehmen wäre dem ehrlichen Kunden gegenüber unfair.

Wie man die Uploader eventuell herausfinden könnte:

auf google gehen, site:boerse.bz pc games hardware eingeben und schon hat man einige vor sich. Die Staatsanwaltschaft kann den Uploader nun im Normalfall anhand der IP Adresse herausfinden, inwieweit das bei solchen Seiten letztendlich auch wirklich klappt weiss ich aber nicht, wahrscheinlich siehts aber schlecht aus.

Dennoch, alleine schon die Tatsache dass man hinterher ist wird viele vom uploaden fernhalten - habe gerade einen Thread auf boerse.bz gesehen wo einer schon gesagt hat wegen der Ansprache im Editorial unterlässt er es künftig.

Edit: Auf die schnelle habe ich noch rausgefunden dass einige unter gleichem Namen hier im Forum angemeldet sind, da sollte man dann doch relativ leicht an deren IP kommen.

Wäre ich der Verlag würde ich mich einfach kurz auf den einschlägigen Seiten registrieren und in die entsprechenden Threads reinschreiben, dass alle Up- und Downloader strafrechtlich verfolgt werden, das zeigt sicher Wirkung bei den meisten.
 
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Definition für Raub

Raub ist nach deutschem Strafrecht die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache durch Gewalt gegen eine Person oder unter Androhung einer gegenwärtigen Gefahr für Leib und Leben mit der Absicht, die Sache sich oder einen Dritten rechtswidrig zuzueignen, § 249 Strafgesetzbuch. Es handelt sich damit entweder um ein aus Diebstahl und Körperverletzung oder um ein aus Diebstahl und Nötigung zusammengesetztes Delikt.


Definition für Diebstahl

Diebstahl ist eine gegen fremdes Eigentum gerichtete Straftat. Welches Verhalten sich im konkreten Einzelfall als Diebstahl darstellt, bestimmt sich nach den Tatbestandsmerkmalen der jeweiligen nationalen Strafrechtsnorm, so etwa § 242 Strafgesetzbuch-Deutschland oder § 127 Strafgesetzbuch-Österreich. Krankhaften Diebstahl nennt man Kleptomanie.


Definition für Urheberrecht

Als Urheberrecht bezeichnet man das ausschließliche Recht eines Urhebers an seinem Werk.



Die Musik- und Filmindustrie, sowie die Print Industrie gibt sich Mühe, die Leute, die die Urheberrechte nicht achten als "Verbrecher" oder "Raubkopierer" darzustellen. Das ist ziemlicher Unsinn. Die Verletzung von Urheberrechten wäre ein Vergehen kein "Verbrechen".


Noch nie ist ein "Raubkopierer" wegen Raub verurteilt worden, nur wegen Diebstahl und Urheberrechts Verletzung.

Juristensprache


Das Wort Raubkopie oder Raubkopierer gibt es in keinem deutschen Gesetzestext. Es stammt von den Rechteinhabern und -verwertern, die es mit massiven Werbekampagnen in den letzten Jahren beworben haben. Damit wollten sie natürlich dramatisieren, was ihnen auch gelungen ist. Das illegale Kopieren wird von vielen nicht mehr als Kavaliersdelikt angesehen.
Natürlich kann man bei diesem Tatbestand nicht wirklich von Raub sprechen. Weder wird dem Künstler hier das Original entwendet, noch wird ihm dabei Gewalt angetan oder angedroht - was der juristischen Definition des Raubs entsprechen würde.



Vieleicht auch mal hier schauen :
Diebstahl ? Wikipedia
Raub ? Wikipedia
Deutsches Urheberrecht ? Wikipedia
Raubkopie ? Wikipedia

Besser und ausführlicher, aber nur wenn man es versteht, sind die Gesetzbücher. Das Wort Raubkopierer ist ein "Modewort" und hat nichts mit der Realität zu tun. Es eignet sich bestens dafür Hetze zu betreiben. Diese Falschworterei ist zum k*******.

Merkwürdig ist auch, das sogenannte "Raubkopierer" höhere Strafen bekommen als Vergewaltiger und Kinderf*****, die Opfer allerdiings haben lebenslänglich. Das liegt daran, das Bestitz höher eingestufft wird als das Leben selbst.

Mich stören alle illegalen Vergehen, auch Diebstahl von Software und Eure Printausgabe, weil wir, die Rechtens leben darunter leiden.

Licht und Sonne für jene, die Ehrlich sind
Yumsa, Krieger des Lichts
 
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Die Verletzung von Urheberrechten wäre ein Vergehen kein "Verbrechen".

Yumsa, Krieger des Lichts

Tja, Krieger des Lichts, egal ob es jetzt Verbrechen oder Vergehen heißt, für die "ohne Einwilligung für die Vervielfältigung und/oder Verbreitung eines urheberrechtlich geschützten Werkes erstellte, digitale oder auf Papier gebundene Kopie" (im Volksmund "Raubkopie" genannt), gibt es dennoch bis zu drei Jahre.

Es wird demjenigen wohl egal sein, ob er wegen einem Vergehen oder eines Verbrechens in den Knast muss.:daumen:
 
Solange ich die PCGH nicht online aktivieren oder mit dem Internet verbunden sein muss, um das Heft aufschlagen zu können, werde ich es auch weiter kaufen wie es sich gehört. Das ist mir das Heft schon wert.
 
Warum zahlt ein Abonennt seinen beitrag und stellt dann die Zeitung ins Netz?
Der hat doch gar nichts davon.
 
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