PC Verkauft nun Grafikkarte angeblich Defekt !

Lass dir da nichts einreden, alles richtig gemacht und dem Käufer etwas entgegenkommen würde ich auch machen.

MMn sieht der Fehler tatsächlich nach einem Kabel/Kontakt Fehler aus.

Folgendes würde ich machen:
- Nix überweisen, anbieten das ganze Gerät abzuholen mit Gelderstattung, vorher noch in den Rechner schauen ob da nicht wirklich die Karte getauscht wurde, fertig!

Theoretisch hast du alles richtig gemacht, wenn es dem Käufer gereicht hat die Kiste ohne Monitor laufen zu lassen, dann ist es doch ok, andererseits hätte er darauf bestehen müssen.

Hatte mal nen ähnlichen Fall, mal ein Notebook mit Displayschaden verkauft (zerbrochenes Display, man hat aber alles noch erkannt), Gerät kam an, direkt ne Nachricht erhalten, das das Teil gar nicht angeht. (Hab vorher schon ausgeschlossen, das ich es zurück nehme, da als Defekt verkauft), nach angespanntem hin und her, hab ich dann netterweise das Geräte zurück genommen. Es kam an, und siehe da es hat ohne Probleme funktioniert, beweisfoto+video geschickt und der Käufer hat es dann doch abgenommen. Ende vom Lied war, haben uns gegenseitig 2 lokale Flaschen Bier zugeschickt :D:lol: und das Kriegsbeil begraben
 
Vor Jahren ist mir mal ein Büromonitor verreckt. Kurz bevor es endgültig schwarz wurde sah das ähnlich aus. ^^
 
Danke für die Zusprüche.

Ich hätte nochmal ne konkrete Frage an die angehenden Juristen die sich hier ausgetobt haben :D

Da sich der Käufer jetzt nicht meldet und nicht auf meine Lösungen des Konflikts eingeht würde ich ihm gerne eine Frist setzen. Gibt es bei der korrekten Formulierung von Fristen und auch deren Dauer irgendwas zu beachten? Also wie lang muss diese Frist sein, damit der Käufer eine realistische Chance hat darauf einzugehen? Falls er die Frist verstreichen lässt und nicht auf mein Angebot zu Rücknahme/Kulanz eingeht bin ich dann juristisch ausm Schneider?
 
Ich bin zwar kein angehender Jurist, sehe das gemäß gesundem Menschenverstand aber so:

Du bist ihm mehrfach entgegengekommen, ohne dass er wirklich kooperativ war. Jetzt reagiert er garnicht mehr. An deiner Stelle würde ich, wenn überhaupt, schreiben dass du aufgrund seines anhaltenden Schweigens die Sache als erledigt betrachtest. Solltest du dich so sehr einer Chance mit Frist verpflichtet fühlen, wäre die via postalischem Einschreiben am besten. Dauer eine Woche (2 Tage Post zu ihm, 3 Tage Zeit zu reagieren, 2 Tage Post zu dir), aber nur Tage an denen auch Post geliefert wird. Falls du die Adresse hast.

Wichtig ist aber, dass du jegliche Korrespondenz mit ihm aufhebst! Egal wie alt, egal welcher Inhalt. Sollte der Spinner tatsächlich einen Anwalt bemühen, sind das deine Nachweise über Hilfeversuche und Rücknahmebereitschaft, vor allem aber über seinen Unwillen zur Mitarbeit.

Ich sehe das übrigens genau so, dass er entweder einen fetten Rabatt rausholen oder dich über den Tisch ziehen will. Auf keinen Fall Geld überweisen / übergeben, bevor du den PC oder die GraKa hast

Hast du in dem Bild das angeblich den Defekt zeigt mal in die Metadaten geschaut? Wann genau wurde das Bild aufgenommen? Eventuell hat er ja einfach eins aus dem Internet genommen

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Das kann ich so nicht stehen lassen. Sicher ich habe Fehler bei der Abwicklung des Kaufes gemacht aber das habe ich ja auch eingestanden und erkannt.

- Ich habe das mit der Zusage erst im Laufe der Problembehandlung mit dem Käufer gemerkt. Es bestand vorher mit ihm ein Mailverkehr über 20+ Mails. Und da ich mir absolut Sicher war, dass kein Defekt vorlag hatte ich auch kein Problem eine Zusage auf Rückgabe zu machen. Deshalb habe ich dies auch erst im Laufe dieses Threads geschrieben und am Anfang nicht beachtet.
-Als er Zuhause ankam hat er lediglich Streifen im Bild gehabt. Es war zu diesem Zeitpunkt ganz und gar nicht klar, dass es an der GPU liegt. Aus diesem Grund habe ich von ihm gefordert, dass er alle Möglichkeiten ausschließt, dass der Fehler auf seiner Seite liegt. Und ich denke das ist in dieser Situation mein Anrecht und völlig gerechtfertigt.
-Die 20-30€ Kulanzzahlung war ein Angebot von IHM und nicht von mir. Hätte er sich entsprechend kooperativ verhalten hätte ich den PC auch direkt zurück genommen.


Aber ich gebe dir recht die 3 aufgelisteten Fehler gehen auf meine Kappe. Und ich werde jetzt meine Lehren daraus ziehen und hoffen, dass ich nicht noch einmal so eine Farce durchmachen muss.

An der Situation hat sich jetzt weiter nichts geändert. Ich habe nochmal nachgefragt ob er auf meine beiden Angebote (30€ Kulanz oder Rückgabe des PCs inkl voller Erstattung) eingehen möchte. Bislang kam keine Reaktion obwohl er ersichtlich per Whatsapp Online war. Keine Ahnung was ich davon halten soll. Einerseits bin ich bereit meiner Verpflichtung als Verkäufer nachzukommen, andererseits erwarte ich von ihm, dass er ebenso an einer konstruktiven Lösung des Konfliktes teilnimmt anstatt einfach völlig aus dem Zusammenhang mit einem Anwalt zu drohen.

Ich wollte dir auch nichts unterstellen sonder lediglich die eventuelle Sicht des Käufers darstellen und aufzeigen das hier nicht zwingend irgendein Betrugsversuch vorliegen muss so wie das einige hier meinen. Du hast ihm die Zugesichert das du den PC bei einem defekt wieder zurück nimmst und ihm den Kaufpreis zurück erstattest.Somit kann man den Käufer das jetzt wohl nicht zum Vorwurf machen wenn er das jetzt auch in Anspruch nimmt. Macht doch sicherlich jeder. Wenn ich defekte Hardware erhalte dann schick ich die ebenfalls an den Verkäufer zurück und fang nicht an daran rum zu Reparieren und Verliere im schlimmsten Fall auch noch die Garantie.Wir reden hier von Hardware die schon mehrere Jahre auf dem Buckel hat da kann schlichtweg immer was kaputt gehen. Und da der PC bei Übergabe auch nicht überprüft wurde ist es unmöglich festzustellen ob der defekt nicht schon bei Kauf vorhanden war. Somit bringen Unterstellungen(weil mehr ist es nicht) gegenüber dem Käufer genau gar nichts.

Da du aber eh bereit bist ihm das Geld zurück zu erstatten sollte sich das ganze doch relativ schnell lösen lassen.
 
Ich wollte dir auch nichts unterstellen sonder lediglich die eventuelle Sicht des Käufers darstellen und aufzeigen das hier nicht zwingend irgendein Betrugsversuch vorliegen muss so wie das einige hier meinen. ....

Kein Problem ich habe es auch nicht so aufgenommen.

So Käufer hat sich gemeldet und jetzt wird es komisch:

Ich zitiere mal ...
"hatte keine Zeit mich damit zu Beschäftigen"

"Habe das mit meinem Anwalt nochmal persönlich besprochen" -> an einem Samstag wohlgemerkt

"einfachste Weg wäre du überweist mir 30€ und die Karte bleibt im Rechner da es bisher zu viel Aufwand war"

"zweiter Vorschlag wäre du übernimmst die Spritkosten + die bei BWZ (anm.d.Red. sein lokaler PC handel bei dem er angeblich den PC testen lassen hat aber keine Rechnung vorweisen kann) entstanden sind und natürlich den kompletten Kaufpreis und du kannst den kompletten PC abholen"

"dritte Variante wäre ich lasse das über meinen Anwalt laufen und es wird teuer für dich"

Ganz ehrlich das stinkt für mich einfach nur bis zum Himmel. Ich weiß nicht mal ob der Kerl volljährig ist. Sein Vater hat nebenbei dem Kauf beigewohnt und das Geld übergeben. Er macht mir ein Angebot zur Kulanz und ich stimme zu und aufeinmal ändert er das Angebot zu seinen gunsten?! Damit kommt er doch mit dem besten Anwalt der Welt nicht durch. Und auch, dass ich bei Abholung des PC´s die Spritkosten + Kosten für den PC Handel übernehmen soll ist ein Witz. Ich habe ihm nie damit beauftragt irgendwas vorzulegen und er hat nichtmal einen Nachweis, dass er bei diesem PC Handel irgendwas machen lassen hat (Rechnung).
 
:-D sehr geil das versuch ich auch mal wenn ich das nächste mal bei mediamarkt was zurück gebe... 1. An und Abfahrt sind sache des Käufers 2. Jeder laden zeigt dir nen vogel bei nem garantiefall wenn vorher ein anderer laden dran herumgedoktert hat... Wer sagt denn das die nichts kaputt gemacht haben 3. Ist eine böswillige Täuschung dir, selbst im Falle das du diese beabsichtigt hättest, mE nicht nachzuweisen
 
Ich weiß nicht wo das Problem ist, er hat den PC gekauft wie gesehen, da Privatverkauf weder Garantie noch Gewährleistung. PUNKT.
Das Einzige was du machen solltest ist deine zu verhökernde Ware in Zukunft richtig vorzuführen, bzw. sie mal selbst auf Funktion testen.
Mir z.B. würde es definitiv nicht reichen wenn der Verkäufer die Möhre vor drei Wochen oder so mal anhatte, ihm hat es in Verbindung mit booten ohne Monitor ganz klar gereicht.

Lass dich nicht einschüchtern oder verunsichern, du bist im Recht, was mit dem Ding passierte nachdem es deinen Haushalt verlassen hat kann dir egal sein, auch wenn deine Sorge rein menschlich für dich spricht.
Rechtlich gesehen muß das Ding nichtmal deinen Haushalt verlassen, alles was nach der Zahlung und dem Handschlag mit der Ware passiert ist sein Problem.

Das was du da von ihm zitiert hast ist zwar sicher aus dem eigentlichen Kontext entrissen, wird sich aber auch innerhalb dessen sicherlich stark widersprechen.
Er versucht einfach noch irgendwie was herauszuschlagen und deine Unsicherheit macht es ihm auch allzu einfach, nicht böse gemeint.

Lange Rede kurzer Sinn, ich persönlich würde es drauf ankommen lassen und das auch ganz klar so kommunizieren.
 
Ich hab auch mal was auf EK verkauft und bereue es im nachhinein.

Hab meine R9-270x verkauft und alles ganz wunderbar. Geld kam an und ich hab das Paket versendet. Dann meinte der Käufer, dass die Karte in seinem Pc nicht funktionieren würde. Er hat mir dann geschrieben, dass er im Internet rausgefunden hat, dass das Bios seines Aldi Medion fertig Pc's einen Hardwarewechsel nicht zulässt und er will sein Geld wieder.
...

Schon hier wärst du aus der Sache raus gewesen ... Wenn ich als Käufer nicht ausreichend recherchiere kann ich den Verkäufer nicht mein Unvermögen anlassten.
Ich hoffe du hast sein Schreiben aufgehoben und es der Polizei vorgelegt. Das dürfte dann kein Problem gewesen sein.

Aber solche Spirenzien sind mit ein Grund warum ich keine Hardware an Unbekannte verkaufe. Lieber verschenke ich meine ausgediente Hardware im Familen-, Freundes- oder Bekanntenkreis.
Hardware ist für mich keine Wertanlage.
 
Was für einen Kindergarten der daraus macht, ich hätte an deiner Stelle bei solchen Aussagen von dem gar kein Bock mehr, mich drum zu kümmern.

Stell ihm ein Ultimatum; Ich hole den Rechner ab, gebe dir den Kaufpreis zurück, fertig. Kein entgegenkommen, gar nix. Und schon gar nicht irgendwelche Kosten übernehmen, weil er es in irgendeinen Laden gebracht hat. Ich an seiner Stelle hätte mir gar nicht die Mühe gemacht, das Teil irgendwo testen zu lassen und dafür noch geld zu bezahlen. Was ein komischer Vogel
 
Schon hier wärst du aus der Sache raus gewesen ... Wenn ich als Käufer nicht ausreichend recherchiere kann ich den Verkäufer nicht mein Unvermögen anlassten.
Ich hoffe du hast sein Schreiben aufgehoben und es der Polizei vorgelegt. Das dürfte dann kein Problem gewesen sein.

Aber solche Spirenzien sind mit ein Grund warum ich keine Hardware an Unbekannte verkaufe. Lieber verschenke ich meine ausgediente Hardware im Familen-, Freundes- oder Bekanntenkreis.
Hardware ist für mich keine Wertanlage.

Ja ich hatte es schriftlich, dass er mir das geschrieben hat und das wurde auch so der Staatsanwaltschaft übergeben.
Er hat mich ja regelrecht angebettelt das Ding zurück zu nehmen, weil er ja kein Geld hatte sich noch ein neues Mainboard zu kaufen...
Ich denke er hat mich einfach aus Frust angezeigt denn er hat ja noch versucht die Karte als funktionierend wieder auf Ebay Kleinanzeigen an einen Kollegen zu verkaufen (Dieser hat freundlicherweise für mich nachgefragt ob die Karte auch wirklich funktionstüchtig sei und die Antwort war ein klares ja.)
 
Jetzt bin ich verwirrt. Geht es hier noch um Chriztian88, hat da jemand einen Doppelaccount oder ist BA nur in den falschen Thread gerutscht ?????

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Zuletzt bearbeitet:
"Rechtliche" Auskünfte ohne alle Details zu kennen sind ja schonmal nicht ideal, deswegen dazu mal kein Kommentar...

Nach dem was du erzählst, verspricht das lustig zu werden :D - halt uns bitte am Laufenden ;)
 
Oje, man hofft ja immer selbst nie in eine solche Situation zu kommen. Hätte in der Zeit wohl auch keine ruhige Nacht. Wie schon geschrieben wurde muss man immer beide Seiten sehen.

Ich könnte jetzt zitieren und schreiben ohne Ende, aber dennoch hätte ich kein Plan, ob das rechtlich wirksam wäre. Ich bin der Meinung du hast (fast) alles richtig gemacht. Den PC ohne Bildschirm zu starten war einfach nicht gut überlegt, ist leider so. Du kannst somit nicht beweisen, dass der Fehler nicht schon vorhanden war.

Wichtig ist, dass der Käufer eine Frist auf Ausbesserung(?) dem Verkäufer setzt und nicht andersrum. Das gibt dir auf gut deutsch die Chance es selbst wieder gerade zu biegen (erstmal egal, ob du im Recht bist oder nicht). Glaube das wäre die Mail mit den Optionen die er dir gibt, ob das rechtlich, zeitlich (keine Zeit haben wird wohl rechtlich kein zugelassener Grund sein), formal usw passt kann ich nicht sagen. Ich weiß auch nicht, ob er dir sagen darf, was er davon haben will oder du das erstmal entscheiden darfst.

Auf den Kosten für die Überprüfung durch Dritte bleibt er selbst sitzen, also ersten Teil der zweiten Option kannst du schon mal streichen.

Eine Mail über die 30€ in der steht, dass die Sache damit aus der Welt, geregelt, geklärt, Genüge getan, was auch immer, hauptsache es ist klar, dass die 30€ klar machen, dass er die Ware annimmt und sein Recht auf Ausbesserung damit wahrnimmt. (Wäre wohl nervlich die einfachste Lösung)

Die dritte Option ist ja fast schon eine Drohung. Würde auch mich interessieren wie das so weitergehen würde. Keiner kann auch nur irgenwas beweisen. Du sagst die Karte war in Ordung, er sagt nein, dann könntest du ja sagen, er hat die Karte vielleicht beim Transport oder sonst wie selbst beschädigt, dann sagt er wieder nein usw.

Betrug kann dir eigentlich nicht unterstellt werden, soweit ich weiß setzt das immer eine Absicht bzw Verschleierung der Tatsachen vorraus (aber das können wir nicht sagen). Was wäre aber, wenn die Karte doch durch das "Rumstehen" einen Defekt bekommen hat (warum auch immer, jemand angestoßen usw), dann wäre dir das ja nicht bekannt (Wobei "Dummheit schützt vor Strafe nicht -> Redewendung, nicht falsch verstehen)

Jetzt wurde nicht nur einmal gesagt, dass er vielleicht versucht dich zu linken. Aber was tun? Mit Bildschirm (wenn möglich nicht sein Sahnestück) zu ihm fahren und zwar nicht alleine (als Sicherheit für dich und als Zeuge), IHN den Bildschirm anschließen lassen und dich selbst davon überzeugen. Karton bzw Verpackung? Der Tip mit der Seriennummer kontrollieren und GPU-Z sind gut, auch optisch überprüfen, ob es tatsächlich deine alte Karte ist, vll hat sie bestimme Merkmale die du noch weißt, Schmutz, Klebereste, gelöste Aufkleber, Kratzer, irgendwas...

Möchten Sie als Käufer Gewährleistungsrechte wegen eines Mangels geltend machen, müssen Sie auch beweisen, dass die Ware zum Zeitpunkt der Übergabe einen Mangel aufwies. Lässt sich also nicht mehr aufklären, ob ein Mangel bereits bei Übergabe vorgelegen hat oder erst nachträglich durch eine unsachgemäße Behandlung entstanden ist, geht dies zu Ihren Lasten.
Kann er nicht. (Du allerdings auch nicht, könntest aber dadurch bei der Klärung helfen). Aber so wie ich das verstehe, geht der Punkt an der Verkäufer.
Was er machen kann steht auch dort und soweit ich das richtig verstanden habe hat er dieses Recht in Anspruch genommen und du hast zugestimmt (30€ Nachlass). Wie man (er) jetzt einfach so seine Meinung ändern kann/darf weiß ich nicht. Als für mich bedeutet das, dass er den Defekt "angenommen" hat (kann man das so sagen?) und dafür Nachbesserung in Form der 30€ Nachlass wollte, was auch passt. Du hast zugestimmt und jetzt droht er mit Anwalt. Für mich hat er keine Chance.

Was auch für mich seltsam ist: Du hast dich sehr bemüht und er laut deiner Aussagen nicht besonders. Würde ich was "defektes" kaufen wäre ich der glücklichste Mensch der Welt, wenn mir eine Privatperson anbieten würde die Ware zum Vollpreis zurück zu nehmen.

Das hier hast du sicher schon gelesen?! Oder dich an ebay selbst gewendet? Ich selbst werde daraus nicht zu 100% schlau. eBay Deutschland : Rechtsportal oder hier Bei eBay defekten Artikel / Ware erhalten - Was tun?


PS: Was will der eigentlich von dir, er hat die Karte nicht von dir gekauft, sondern sein Vater. Wer hat jetzt also eigentlich den Kauf getätigt und wer ist neuer Besitzer? Stichwort Nutzrecht und Besitzrecht. Da würde ich mich mal eher schlau drüber machen. Vielleicht kann man mit dem Vater eher reden.

PPS: Vielleichst hast du einen Kontakt zu einem Anwalt oder so? Lehrer, Schule, Uni? Manchmal sind Lehrkräfte in Kursen ja wirklich Juristen...


Hoffe du kannst das asap für beide Seiten im Guten klären.
 
Was hat denn die angebliche Prüfung im PC-Laden ergeben? Warum möchte er denn bei der 30€ Option die Karte behalten, wenn sie defekt ist?
 
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