Paypal: Verbraucherschützer klagen gegen Kontosperrungen

AW: Paypal: Verbraucherschützer klagen gegen Kontosperrungen

Du buchst gar nichts. Du gibst die für eine Buchung notwendigen Daten an ein Unternehmen. Was die dann damit sachen, bleibt deiner Kontrolle vollständig entzogen.
Man berechtigt das Unternehmen einen zu vor vereinbarten Betrag, siehe Lastschriftverfahren, dem Konto zu belasten. Von daher hat man das sehr gut im Überblick welche Beträge gebucht werden. Darüber hinaus kann man just in time auch die Buchung sehen, was bei Lastschrift nicht der Fall ist und so den angewiesenen Betrag bestätigen.

Gebühren dafür fallen schon länger nicht mehr an. Die einzigen Kosten, die einem entstehen können, sind Nachforderung des (nicht-)Abbuchenden. Aber wenn schon die ursprüngliche Abbuchung nicht rechtens war, dann kann der auch keine Nachforderungen stellen.
Das wäre mir neu. Bis jetzt kann und erhebt derjenige welcher die Lastschriftgenehmigung erhalten hat eine Gebühr, wenn er diesen Dienst auf Grund der Rückbuchung noch einmal ausführen muss. Warum sollte man das auch umsonst machen, schenkt einem doch niemand etwas?!?
Auch hier gilt: Man darf keine Mahngebühren für etwas beanspruchen, dass einem gar nicht zusteht.
(Das es Unternehmen -z.B. O2/Telefonica- trotzdem gerne machen, ist mir sehr gut bekannt )
Gut das du das nochmal betonst, ich dachte das wäre klar.^^
Der Punkt ist doch nicht ob man im Recht ist oder nicht, sondern das man erst einmal das Problem hat, wenn ein anderes Unternehmen Fehlbeträge bucht und diese dann bei Rückbuchung mahnt. Dann muss man selber aktiv werden und das klären, ansonsten kommt die erst, dann die zweite Mahnung und dann der GV und dem ist die Sachlage i. d. R. egal, der führt seinen Auftrag aus. Und die A-Karte hat man dann selber und nicht das Unternehmen. So ist die Realität.
Hängt davon, was es für ein Fall ist. Der Bank ist das ganze schnuppe, da hast du recht. Im Falle einer nicht berechtigten Abbuchung gibts aber auch erst einmal nichts, was du klären musst - schließlich will da jemand anders Geld von dir und hat Probleme, es zu bekommen. Seine Probleme.
Siehe oben.
Ich weiß nicht, wann du Kreditkarteninformationen an dritte weitergibtst, aber vorgesehen ist das definitiv nicht. Deine Kreditkartendaten gehen nur dich und den Verkäufer etwas an (also "ersten" und "zweiten"), aber keine dritten. Und gegen Missbrauch durch den Verkäufer sind Kreditkarten geschützt, auch da kannst du jederzeit fehlerhafte Abbuchungen zurückweisen.

Naja, ich gehen mal davon aus das du schon einmal online mit Kreditkarteninformationen gezahlt hast, was gerade international sehr üblich ist. Gibst du da etwa die Kartendaten an die Bank weiter zum Zahlen oder doch erst einmal an einem shop/ shopbetreiber, welcher diese dann "weiterleitet" genauso wie eben auch bei Sofortüberweisung?? Das mit dem Zurückweisen ist mir neu, die Option habe ich bei mir im Onlinebanking bei KK noch nicht gesehen. Muss ich mal gucken.
Unterm Strich ist die Angst die hier geschürt wird unberechtigt. Kann denn hier jemand Beispiele nennen wo mit Hilfe von Sofortüberweisung Missbrauch betrieben wurde? Bei Kreditkarten -/ und Lastschriftbetrug gibt es ja etliche.
MfG
 
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AW: Paypal: Verbraucherschützer klagen gegen Kontosperrungen

Man berechtigt das Unternehmen einen zu vor vereinbarten Betrag, siehe Lastschriftverfahren, dem Konto zu belasten. Von daher hat man das sehr gut im Überblick welche Beträge gebucht werden


Mit "berechtigt" liegst du sicherlich richtig, aber wenn immer nur das berechtigte und beabsichtigte laufen würde, hätten wir diese Diskussion nicht ;)
ERMÖGLICHEN tut man der Drittfirma aber die Belastung des Kontos in der maximalen Höhe, die einem im Rahmen des Online-Bankings erlaubt ist. Und wenn diese Höhe ganz oder teilweise ausgereizt wird (sei es aufgrund eines Fehlers oder gar wegen Missbrauch - z.B. auch durch Vierte, falls es diesen gelingt, in die Verbindung der Zahlenden, des Shops oder des Zahlservices einzudringen), dann ist es zwar nett, hinterher sehen zu können, welche astronomischen Summen transferiert werden. Aber helfen tut einem das gar nichts, denn für die Bank ist mit der Eingabe der TAN alles klar.

Das wäre mir neu. Bis jetzt kann und erhebt derjenige welcher die Lastschriftgenehmigung erhalten hat eine Gebühr, wenn er diesen Dienst auf Grund der Rückbuchung noch einmal ausführen muss. Warum sollte man das auch umsonst machen, schenkt einem doch niemand etwas?!?

Ob der die Buchung noch einmal ausführen muss/sollte hängt wohl davon ab, ob er berechtigt ist, DIESE Summe abzubuchen. Wenn er das ist, sollte erst gar keine Rückbuchung nötig sein, wenn es nicht ist, braucht er es auch kein zweites Mal zu versuchen.
Was ich meinte sind Gebühren auf Seiten des Kontoinhabers. Früher hat die Bank bis zu 10 € für die Rückabwicklung kassiert.

Der Punkt ist doch nicht ob man im Recht ist oder nicht, sondern das man erst einmal das Problem hat, wenn ein anderes Unternehmen Fehlbeträge bucht und diese dann bei Rückbuchung mahnt. Dann muss man selber aktiv werden und das klären, ansonsten kommt die erst, dann die zweite Mahnung und dann der GV und dem ist die Sachlage i. d. R. egal, der führt seinen Auftrag aus. Und die A-Karte hat man dann selber und nicht das Unternehmen. So ist die Realität.

Gegen eine amtliche Zahlungsaufforderung (die zwingend zwischen der Mahnung und dem GV kommt - üblicherweise auch noch Inkasso, Schufadrohungen und ähnliches) kann man Wiederspruch einlegen und wenn der berechtigt ist (was er bei einer nicht berechtigten Abbuchung ist), dann hat man zwar Stress, aber keine A-Karte. Sondern sein Geld.
Bei Direktüberweisung ist dein Geld erst einmal Weg und dann hast du Stress und am Ende dieses Stresses hast du ggf. keinerlei rechtliche Grundlage, die dir dein Geld zurückbringen könnte.
Das heißt nicht, dass die Situation bei einem zurückgebuchten Einzug gut ist, aber sie ist immer noch um Längen besser.

Naja, ich gehen mal davon aus das du schon einmal online mit Kreditkarteninformationen gezahlt hast, was gerade international sehr üblich ist. Gibst du da etwa die Kartendaten an die Bank weiter zum Zahlen oder doch erst einmal an einem shop/ shopbetreiber, welcher diese dann "weiterleitet" genauso wie eben auch bei Sofortüberweisung??

Wieso sollte ich meiner Bank Informationen geben, die ich von ihr habe? :schief:

Natürlich gebe ich die dem Shop. IM GEGENSATZ zu dem, was man bei Sofortüberweisung machst. Da gibtst du deine Daten nämlich der Sofort AG, die weder Bank noch Du noch Shop ist, sondern eine weitere Schwachstelle im System. Eine von den AGBs der Banken ggf. verbotene Schwachstelle für die es keine gesetztliche Handhabe gibt. Und von der du hoffst, dass sie mit diesen Daten nur und genau das macht, was du möchtest.

Das mit dem Zurückweisen ist mir neu, die Option habe ich bei mir im Onlinebanking bei KK noch nicht gesehen. Muss ich mal gucken.

In wie weit es bei der jeweiligen Bank online implementiert ist, weiß ich nicht. Aber wenn jemand unberechtigte Forderungen von deinem Kreditkartenkonto einzieht, dann kannst du dagegen Einspruch erheben (genauso, wie du auch jede andere Rechnung beanstanden kannst) und die Bank wird diese vorerst nicht berechnen, sondern zusehen, wie sie die Sache geregelt bekommt. Das ist ein Kernelement des Konzeptes einer Kreditkarte:
Da keinerlei zahlungsspezifische Information vorliegt (jemand, der einmal deine Daten hat, könnte so oft und soviel Abbuchen, wie er will), bist du prinzipiell davor geschützt/dagegen versichert, dass jemand diese Daten missbraucht/entgegen deiner Intention verwendet. Nur wenn du die Daten verlierst/an Unbefugte weitergibst, trägst du selbst die Verantwortung, bis du den Verlust gemeldet hast. (Ausgenommen sind natürlich Zahlungsvorgänge, die du per Unterschrift bestätigt hast. Aber z.B. Online gibts diese Nachweismöglichkeit ja gar nicht.)
Deswegen waren klassische Kreditkarten auch lange Zeit mit deutlich höheren Gebühren verbunden, als z.B. EC-Karten, die eine direkte und nicht so ohne weiteres kopierbare Verifizierung via PIN oder Unterschrift erforden. Bei einer klassischen Kreditkarte zahlt das Kreditkartenunternehmen im Prinzip für dich Rechnungen und stellt dir die Summe danach in Rechnung. Aber es hat nur sehr beschränkte Möglichkeiten sicherzustellen, dass die Rechnungen, die es für dich bezahlt auch berechtigt sind. Das ganze basiert auf Wohlwollen. Solange niemand Rechnungen einreicht, die unberechtigt sind, und solange du Rechnungen bezahlst, die berechtigt sind, läuft alles rund. Sobald ein z.B. Shop einen ungerechtfertigten Betrag abbucht, hat das Kreditkartenunternehmen ein Problem. Denn es kann von dir nicht verlangen, diesen zu begleichen, solange der Shopbetreiber nicht nachweist, dass eindeutig du ihn dazu berechtigt hast. Umgekehrt gibt der Shopbetreiber sein Geld aber auch nicht einfach wieder so her ->
Kreditkartenunternehmen müssen sich wesentlich höher gegen derartige Ausfälle verzichten bzw. sie müssen wesentlich mehr in Anwälte und Inkasso investieren, um herauszufinden, wer in einem strittigen Fall recht hat und um diesen dann auch zur Zahlung zu bringen. Können sie das nicht, haben sie den Schaden.

Unterm Strich ist die Angst die hier geschürt wird unberechtigt. Kann denn hier jemand Beispiele nennen wo mit Hilfe von Sofortüberweisung Missbrauch betrieben wurde? Bei Kreditkarten -/ und Lastschriftbetrug gibt es ja etliche.
MfG
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