DaStash
PCGH-Community-Veteran(in)
AW: Paypal: Verbraucherschützer klagen gegen Kontosperrungen
Der Punkt ist doch nicht ob man im Recht ist oder nicht, sondern das man erst einmal das Problem hat, wenn ein anderes Unternehmen Fehlbeträge bucht und diese dann bei Rückbuchung mahnt. Dann muss man selber aktiv werden und das klären, ansonsten kommt die erst, dann die zweite Mahnung und dann der GV und dem ist die Sachlage i. d. R. egal, der führt seinen Auftrag aus. Und die A-Karte hat man dann selber und nicht das Unternehmen. So ist die Realität.
Naja, ich gehen mal davon aus das du schon einmal online mit Kreditkarteninformationen gezahlt hast, was gerade international sehr üblich ist. Gibst du da etwa die Kartendaten an die Bank weiter zum Zahlen oder doch erst einmal an einem shop/ shopbetreiber, welcher diese dann "weiterleitet" genauso wie eben auch bei Sofortüberweisung?? Das mit dem Zurückweisen ist mir neu, die Option habe ich bei mir im Onlinebanking bei KK noch nicht gesehen. Muss ich mal gucken.
Unterm Strich ist die Angst die hier geschürt wird unberechtigt. Kann denn hier jemand Beispiele nennen wo mit Hilfe von Sofortüberweisung Missbrauch betrieben wurde? Bei Kreditkarten -/ und Lastschriftbetrug gibt es ja etliche.
MfG
Man berechtigt das Unternehmen einen zu vor vereinbarten Betrag, siehe Lastschriftverfahren, dem Konto zu belasten. Von daher hat man das sehr gut im Überblick welche Beträge gebucht werden. Darüber hinaus kann man just in time auch die Buchung sehen, was bei Lastschrift nicht der Fall ist und so den angewiesenen Betrag bestätigen.Du buchst gar nichts. Du gibst die für eine Buchung notwendigen Daten an ein Unternehmen. Was die dann damit sachen, bleibt deiner Kontrolle vollständig entzogen.
Das wäre mir neu. Bis jetzt kann und erhebt derjenige welcher die Lastschriftgenehmigung erhalten hat eine Gebühr, wenn er diesen Dienst auf Grund der Rückbuchung noch einmal ausführen muss. Warum sollte man das auch umsonst machen, schenkt einem doch niemand etwas?!?Gebühren dafür fallen schon länger nicht mehr an. Die einzigen Kosten, die einem entstehen können, sind Nachforderung des (nicht-)Abbuchenden. Aber wenn schon die ursprüngliche Abbuchung nicht rechtens war, dann kann der auch keine Nachforderungen stellen.
Gut das du das nochmal betonst, ich dachte das wäre klar.^^Auch hier gilt: Man darf keine Mahngebühren für etwas beanspruchen, dass einem gar nicht zusteht.
(Das es Unternehmen -z.B. O2/Telefonica- trotzdem gerne machen, ist mir sehr gut bekannt )
Der Punkt ist doch nicht ob man im Recht ist oder nicht, sondern das man erst einmal das Problem hat, wenn ein anderes Unternehmen Fehlbeträge bucht und diese dann bei Rückbuchung mahnt. Dann muss man selber aktiv werden und das klären, ansonsten kommt die erst, dann die zweite Mahnung und dann der GV und dem ist die Sachlage i. d. R. egal, der führt seinen Auftrag aus. Und die A-Karte hat man dann selber und nicht das Unternehmen. So ist die Realität.
Siehe oben.Hängt davon, was es für ein Fall ist. Der Bank ist das ganze schnuppe, da hast du recht. Im Falle einer nicht berechtigten Abbuchung gibts aber auch erst einmal nichts, was du klären musst - schließlich will da jemand anders Geld von dir und hat Probleme, es zu bekommen. Seine Probleme.
Ich weiß nicht, wann du Kreditkarteninformationen an dritte weitergibtst, aber vorgesehen ist das definitiv nicht. Deine Kreditkartendaten gehen nur dich und den Verkäufer etwas an (also "ersten" und "zweiten"), aber keine dritten. Und gegen Missbrauch durch den Verkäufer sind Kreditkarten geschützt, auch da kannst du jederzeit fehlerhafte Abbuchungen zurückweisen.
Naja, ich gehen mal davon aus das du schon einmal online mit Kreditkarteninformationen gezahlt hast, was gerade international sehr üblich ist. Gibst du da etwa die Kartendaten an die Bank weiter zum Zahlen oder doch erst einmal an einem shop/ shopbetreiber, welcher diese dann "weiterleitet" genauso wie eben auch bei Sofortüberweisung?? Das mit dem Zurückweisen ist mir neu, die Option habe ich bei mir im Onlinebanking bei KK noch nicht gesehen. Muss ich mal gucken.
Unterm Strich ist die Angst die hier geschürt wird unberechtigt. Kann denn hier jemand Beispiele nennen wo mit Hilfe von Sofortüberweisung Missbrauch betrieben wurde? Bei Kreditkarten -/ und Lastschriftbetrug gibt es ja etliche.
MfG
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