OLG Köln: Unerlaubt verwendetes Lichtbild für Ebay rechtfertigt Streitwert von 3.000 Euro

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OLG Köln: Unerlaubt verwendetes Lichtbild für Ebay rechtfertigt Streitwert von 3.000 Euro

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OLG Köln: Unerlaubt verwendetes Lichtbild für Ebay rechtfertigt Streitwert von 3.000 Euro

Wie soll man sich den Streitwert vorstellen? Die Strafe, die die Frau zahlen müsste, wenn sie weiterhin Produktbilder "klaut"?
 
AW: OLG Köln: Unerlaubt verwendetes Lichtbild für Ebay rechtfertigt Streitwert von 3.000 Euro

Wie soll man sich den Streitwert vorstellen? Die Strafe, die die Frau zahlen müsste, wenn sie weiterhin Produktbilder "klaut"?

Streitwert ist virtuell und für die Gerichtskosten und Anwaltskosten

zum Beispiel bekommt ne Scheidung Streitwert 3000 oder 6000 oder 15000 Euro

damit kann man dann Gebühren festlegen und einziehen, desweiteren entscheidet der Streitwert 5000€ oder mehr ob es am Amtsgericht oder Landgericht behandelt wird

kurz: Streitwert wird festgelegt um den Folgeablauf zu regeln
 
AW: OLG Köln: Unerlaubt verwendetes Lichtbild für Ebay rechtfertigt Streitwert von 3.000 Euro

Kann es sein das ihr Hier Auf PCGH das befürwortet ?

Es ist auffällig wie häufig angebliche urheberechtsverletzungen Meldungen angegeben werden.
Ein laufendes verfahren das nichtmal beweisst ob wirklich ein verstoß beiliegt. Und generell ist OLG Köln dafür bekannt lax mit Bürgerechten umgeht und vermehrt auf Lobby interessen wie dem urheberecht zugeneigt ist.Ohen wirklich die beweislage zu hinterfragen.
Auch wenn es hier vielleicht um ein berechtigtes vergehen handelt ist die Frage nun wiesokann man ein produktfoto ein urheberecht beantragen was eigendlich vom Herrsteller des produktes Sein Sollte.
es kann nicht sein das jeder der einen shop hatt, extra CD cover DVD inlays andere produkte Selber Fotographieren muss.
Und wieder ist bewiesen das daß Urheberecht reformiert werden muss.Gesetze die aus den 60ern stammen auf die heutige Internet realität anwenden.Ich sag nur geldmacherei.
 
AW: OLG Köln: Unerlaubt verwendetes Lichtbild für Ebay rechtfertigt Streitwert von 3.000 Euro

Der Streitwert ist der Wert um den sich gestritten, nicht mehr, nicht weniger :)
Während das bei einfachen Schadensersatzansprüchen relativ schnell geklärt ist (bspw. bei Verkehrsunfällen ohne Personenschaden), ist das in anderen Fällen eben nicht so einfach (wie offenbar im hier geschilderten Fall).

Mal davon abgesehen, ist diese "News" mal wieder genial. Sie enthält einfach mal keine relevanten Informationen, welche auch nur in irgendeiner Weise auch nur von geringem Interesse wären. In Deutschland werden täglich solche Entscheidungen zur Streitwertfestsetzung getroffen, und nicht selten in höheren Instanz wieder geändert.
Warum wird hier sowas als "News" verkauft?

Es ist schon der zweite Artikel heute, der sich mit Entscheidungen von OLGs befasst. Sitzt gerade ein Praktikant in den Redaktionsräumen und muss die Entscheidungen der NRW-Gerichtsbarkeit des letzten Jahres durcharbeiten um die Seite mit Artikeln zu füllen?

Zudem noch eine "Kleinigkeit": Richter haben in Deutschland keinen Hammer. Dazu kommt, dass die Quellenangabe "Quelle: Welt.de" unzureichend ist. In einem Artikel, in dem es um Entscheidungen der Gerichtsbarkeit geht eine lustige (?) Randbemerkung.

Bitte bitte PCGH unterlasst diese "News". Sie enthalten keinerlei Informationswert, schon garnicht für ein PC-Hardware-Magazin. Ihr tut euch damit keinen Gefallen!
 
AW: OLG Köln: Unerlaubt verwendetes Lichtbild für Ebay rechtfertigt Streitwert von 3.000 Euro

wäre ich richter hätte ich folgenden korrekten und nicht zu diskutierenden allwissenden richterspruch erlassen und wie folgt entschieden:

der onlineshop hat vor klageerhebung die bildnutzerin aufzufordern, dieses bild nicht mehr zu verwenden.

wird diesem trotz 2 maliger erinnerung nicht nachgekommen, hat der onlineshop ein recht auf klage.

klagt der onlineshop sofort oder vor 2x erinnerung muss er wegen idiotischer personalressourcenverschwendung im gerichtswesen eine strafe in höhe von 100.000euro zahlen und darf derartige klagen erst nach ablauf einer sperrfrist von 3 jahren erneut erheben.

hauk, ich habe gesprochen.

wer nicht meiner meinung ist, ist ein lobbygieriger vertreter der die bürgerrechte mit füßen tritt, und sich einen polzeitstaat wünscht.
 
AW: OLG Köln: Unerlaubt verwendetes Lichtbild für Ebay rechtfertigt Streitwert von 3.000 Euro

wäre ich richter hätte ich folgenden korrekten und nicht zu diskutierenden allwissenden richterspruch erlassen und wie folgt entschieden:

der onlineshop hat vor klageerhebung die bildnutzerin aufzufordern, dieses bild nicht mehr zu verwenden.

wird diesem trotz 2 maliger erinnerung nicht nachgekommen, hat der onlineshop ein recht auf klage.

klagt der onlineshop sofort oder vor 2x erinnerung muss er wegen idiotischer personalressourcenverschwendung im gerichtswesen eine strafe in höhe von 100.000euro zahlen und darf derartige klagen erst nach ablauf einer sperrfrist von 3 jahren erneut erheben.

hauk, ich habe gesprochen.

wer nicht meiner meinung ist, ist ein lobbygieriger vertreter der die bürgerrechte mit füßen tritt, und sich einen polzeitstaat wünscht.

Es ist aber seit langem eigendlich bekannt das man keine Bilder einfach für sich selbst nutzt und man sich eine Erlaubnis einzuholen hat. Für ein popeliges Bild halte ich den Streitwert für arg hoch wenn man so etwas einmalig genutzt hat.
 
AW: OLG Köln: Unerlaubt verwendetes Lichtbild für Ebay rechtfertigt Streitwert von 3.000 Euro

Naja, das man bei Ebay nur eigene Bilder verweden soll, ist doch hinlänglich bekannt.
Aber dann immer gleich so forsch die Klagekeule rausholen Firma gegen Privatperson... Suuuper
Jetzt versuchen wohl auch Händler die privatpersonen aus Ebay zu vergraulen.

Wenn jede private Person mit seinem geistigen "Eigentum" so agieren würde,
gäbs keine Inhalte für Fratzebuch, YuuTupe, StuttiVauZett und sonstige Social Networks.
Was dort veröffentlicht wird, wird auch mitunter woanders "verwertet".

Naja, Urheberrechte haben wohl nur Firmen inne.:daumen2:
 
AW: OLG Köln: Unerlaubt verwendetes Lichtbild für Ebay rechtfertigt Streitwert von 3.000 Euro

wenn ich meine graka auf ebay verkaufe, werde ich ja wohl das offizielle bild des boardpartners mit hochladen dürfen. alles andere ist doch fürn a...
 
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Wieso?
Oder hast du keine Kamera?

hat nicht zu interessieren. wenn zb. ne gigabyte 580gtx is, werd ich das bild für diese graka von der gigabyte seite nehmen dürfen, weils ja sone graka ist.
wenn das nicht erlaubt ist, läuft in diesem staat gehörig was falsch...

vote4 piratenpartei, kampf dem system, anonymous, kim schmitz und abschaffung urheberrecht!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! wahahahahahahaha
 
AW: OLG Köln: Unerlaubt verwendetes Lichtbild für Ebay rechtfertigt Streitwert von 3.000 Euro

hat nicht zu interessieren. wenn zb. ne gigabyte 580gtx is, werd ich das bild für diese graka von der gigabyte seite nehmen dürfen, weils ja sone graka ist.
wenn das nicht erlaubt ist, läuft in diesem staat gehörig was falsch...
Auch wenn es die Graka von dem Hersteller ist hat immernoch die Firma Gigabyte die Rechte an dem Bild (wenn du es von ihrer Seite nimmst). Ob sie jetzt das als "egal" einstufen wenn du das Bild verwendest oder als Copyrightverstoß und somit dich verklagen bleibt der Firma selbst überlassen.
 
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AW: OLG Köln: Unerlaubt verwendetes Lichtbild für Ebay rechtfertigt Streitwert von 3.000 Euro

Auch wenn es die Graka von dem Hersteller ist hat immernoch die Firma Gigabyte die Rechte an dem Bild (wenn du es von ihrer Seite nimmst). Ob sie jetzt das als "egal" einstufen wenn du das Bild verwendest oder als Copyrightverstoß und somit dich verklagen bleibt der Firma selbst überlassen.

Genau sowas wollte ich auch schreiben.:daumen:
 
AW: OLG Köln: Unerlaubt verwendetes Lichtbild für Ebay rechtfertigt Streitwert von 3.000 Euro

hat nicht zu interessieren. wenn zb. ne gigabyte 580gtx is, werd ich das bild für diese graka von der gigabyte seite nehmen dürfen, weils ja sone graka ist.
wenn das nicht erlaubt ist, läuft in diesem staat gehörig was falsch...

vote4 piratenpartei, kampf dem system, anonymous, kim schmitz und abschaffung urheberrecht!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! wahahahahahahaha

Peinlich...
Übrigens, es gibt so ein T-shirt wo vorne drauf steht : Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fresse halten. ;)

Die T-shirts sollte man hier manchmal gratis verteilen. :daumen:
 
AW: OLG Köln: Unerlaubt verwendetes Lichtbild für Ebay rechtfertigt Streitwert von 3.000 Euro

- Schadensminimierungspflicht im Rechtswesen § 254 Abs. 2 BGB

Die Dame sollte sich 'n Anwalt nehmen und den Leuten in den Hintern treten. Urheberrecht muss respektiert werden. Aber nicht auf diese Art und Weise.
Wegen dem geschäftlichem Verkehr greift § 97a UrhG leider nicht (Begrenzung der erstmaligen Abmahnung auf EUR 100,00).
 
AW: OLG Köln: Unerlaubt verwendetes Lichtbild für Ebay rechtfertigt Streitwert von 3.000 Euro

Auch wenn es die Graka von dem Hersteller ist hat immernoch die Firma Gigabyte die Rechte an dem Bild (wenn du es von ihrer Seite nimmst). Ob sie jetzt das als "egal" einstufen wenn du das Bild verwendest oder als Copyrightverstoß und somit dich verklagen bleibt der Firma selbst überlassen.


Gigabyte muss nicht zwangsläufig der Rechteinhaber des Bildes sein, es kann durahcaus der beauftragte Fotograf/agentur sein!



Wekr andere zu verwenden ist immer Problematisch und das Graka Beispiel ist aus zweierlei Hinsicht schlecht:


1. es ist wohl heute kein Problem mit dem Handy ein X Beliebiges Bild zu machen, wenn man da schon zu faul ist einfach nur :schief:


2. Wenn man was verkaufen will sollte man schon von dem Produkt ein Foto anbieten, nicht das dass dargestellte dem verkauften gar nicht entspricht!
 
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