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Neuer PC für 1500,- (Bitte mit Garantie)

AW: Neuer PC für 1500,- (Bitte mit Garantie)

habe nur Angst wenn ich die Teile einzeln zusammen kaufe und was kaputtgeht ich dann große Probleme bekomme wegen der Gewährleistungszeugs
Hatte dann schon so etwas wegen meiner 570 GTX damals
Nur im Fall eines übergreifenden Defekts wird es schwer den Verursacher auszumachen. Da aber alle Komponenten Neuware sind, haben sie alle korrekt zu funktionieren. Ist ein Teil kapput wäre eh der Händler und in Folge der Hersteller an die Garantie/Gewährleistung gebunden. Mal davon ab machen die hier zusammengestellten Komponenten keine Probleme untereinander, die dazu führen würden, dass gleich mehre Teile kapput gehen. Wenn dann kommt vielleicht ein kapputes Teil mal an - sowas kann aber in jeder Produktion durchschlüpfen.

Und wie kann ich, den Prozessor selber Hochtakten da verliere ich dann bestimmt die Garantie oder?
Nein die K CPUs haben nen offenen Multiplikator sind also prädestiniert fürs Übertakten. Zweckgebunden bleibt also die Garantie erhalten, außer du treibst damit groben Unfug.
 

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AW: Neuer PC für 1500,- (Bitte mit Garantie)

Nein die K CPUs haben nen offenen Multiplikator sind also prädestiniert fürs Übertakten. Zweckgebunden bleibt also die Garantie erhalten, außer du treibst damit groben Unfug.

Die Intelgarantie geht verloren, wenn die CPU übertaktet wird. Das ist aber auch der Fall, wenn der Händler das macht. Kauf dir doch einfach den Xeon, und lass das übertakten, wenn dir die Garantie so wichtig ist!
 
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Offiziell erlischt die Garantie. Aber der Aufwand wäre für Intel viel zu hoch, das nachzuweisen, anstatt einfach schnell eine neue CPU rauszuschicken.
 
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Die Intelgarantie geht verloren, wenn die CPU übertaktet wird.
Das tut sie nicht, das ist integraler Bestandteil, sonst würde der Zusatznutzen der K-CPU überhaupt nicht verfügbar sein. Das Produkt ist ausgewiesen dafür übertaktbar zu sein entsprechend des freien Multiplikator. Sprich nach deutschem Recht bietet Intel ein Produkt an mit einem Mangel, wenn man nicht die versprochenen Leistungen der Ware in Anspruch nehmen kann. Und bei Mangel tritt automatisch Gewährleistung in Kraft. Mal davon ab gehen CPUs vom übertakten nicht kapput, sofern man nicht groben Unfug damit treibt, dann ist aber auch Selbstverschulden. Letzteres Nachzuweisen ist darüber hinaus auch nochmal ne Schwierigkeit, den Intel ist dafür in der Beweispflicht.
 
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Das tut sie nicht, das ist integraler Bestandteil, sonst würde der Zusatznutzen der K-CPU überhaupt nicht verfügbar sein. Das Produkt ist ausgewiesen dafür übertaktbar zu sein entsprechend des freien Multiplikator. Sprich nach deutschem Recht bietet Intel ein Produkt an mit einem Mangel, wenn man nicht die versprochenen Leistungen der Ware in Anspruch nehmen kann. Und bei Mangel tritt automatisch Gewährleistung in Kraft. Mal davon ab gehen CPUs vom übertakten nicht kapput, sofern man nicht groben Unfug damit treibt, dann ist aber auch Selbstverschulden. Letzteres Nachzuweisen ist darüber hinaus auch nochmal ne Schwierigkeit, den Intel ist dafür in der Beweispflicht.

Dann lies mal das Kleingedruckte am Ende :fresse:: Overclocking so Easy Even Your Grandma Can Do It! - YouTube
 
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Das tut sie nicht, das ist integraler Bestandteil, sonst würde der Zusatznutzen der K-CPU überhaupt nicht verfügbar sein. Das Produkt ist ausgewiesen dafür übertaktbar zu sein entsprechend des freien Multiplikator. Sprich nach deutschem Recht bietet Intel ein Produkt an mit einem Mangel, wenn man nicht die versprochenen Leistungen der Ware in Anspruch nehmen kann. Und bei Mangel tritt automatisch Gewährleistung in Kraft. Mal davon ab gehen CPUs vom übertakten nicht kapput, sofern man nicht groben Unfug damit treibt, dann ist aber auch Selbstverschulden. Letzteres Nachzuweisen ist darüber hinaus auch nochmal ne Schwierigkeit, den Intel ist dafür in der Beweispflicht.

Intel gibt für das Übertakten keine Garantie. Es ist nur im Gegensatz zu den anderen CPUs nicht gesperrt. Sonst könntest du deinen i7 ja zurückschicken, wenn du ihn nicht auf 4,5 GHz geprügelt kriegst.
 
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Das ist wie ne AGB Note, die wird durch das Schutzrecht des Käufers außer Kraft gesetzt. Produkteigenschaften die offen beworben werden müssen vorhanden sein. Das ist usus im Recht, davon kann sich ein Hersteller nicht durch Erklärungen befreien. Auf den Produktbeschreibungen ist der freie Multiplikator ausgewiesen. Intel wie du gezeigt hast wirbt sogar mit der Eigenschaft. Allein schon nach Treu und Glauben wird es hier schwer werden für Intel zu beweisen, dass ihre Absicht eigentlich das Gegenteil war, nämlich darauf aufmerksam machen zu wollen dass man nicht übertakten darf um die Garantie nicht zu verlieren. Hier erfüllt sich mindestens mal der Tatbestand der Täuschung § 123 BGB Anfechtbarkeit wegen Täuschung. Da kommt Intel schwerlich raus 90% der Zeit zu versprechen übertakten wäre vollkommen einfach und dann die restliche Zeit im Kleingedruckten sich auf den Standpuntk stellen zu wollen, dass die Produkteigenschaft bei in Anspruchnahme zum Ausschluss der Gewährleistung führt. Mit solchen Einblendungen haben sich zum Teil schon andere ins Knie geschoßen wie etwa Handy Vertragsanbieter, zum Teil aber auch Recht bekommen. Nur BGB ist halt Schutzrecht und da ist Privat schon von vorn herein besser gestellt als ein Unternehmen. Man kann ja sogar verklagt werden als Privatperson, wenn man auf eBay etwas als Produktmerkmal hinschreibt, aber das Produkt das Merkmal nicht erfüllt. Insofern ist bei beworbenen Eigenschaften/ ausgewiesen Eigenschaften schnell Schluss mit lustig im Recht für den der damit auf sein Produkt aufmerksam macht.
 
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Intel kann natürlich leicht dieses "Versprechen" geben, denn bereits mit 1 MHz über der Spezifikation hätte Intel sein Versprechen erfüllt. Und die Wahrscheinlichkeit, dass eine CPU mit Standard 3500MHz keine 3501 MHz schafft, halte ich doch für eher gering ;-)
 
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Durch das Übertakten geht die Garantie verloren, weil du den Chip außerhalb der Spezifikation betreibst. Das hat mit dem freien Multiplikator nichts zutun.

Mit Winterreifen, die für 160km/h zugelassen sind, kannst du ja auch 200 fahren. Nur, das dann wenn sie dir um die Ohren fliegen weder Versicherung noch Hersteller zahlen.
 
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Mit Winterreifen, die für 160km/h zugelassen sind, kannst du ja auch 200 fahren. Nur, das dann wenn sie dir um die Ohren fliegen weder Versicherung noch Hersteller zahlen.
Da wirbt aber kein Hersteller mit 200, wenn er die Spezifikationen für 160 nur einhält, gerade weil er dann in der Mithaftung ist für jeden Unfall. Da kommt die subtile Werbung zum Einsatz wie Reifen neuester Generation mit dem Produktnamen "Beyond the Limts 160" oder so ähnlich. Damit ist man nämlich rechtlich noch im grünen Bereich.
 
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Es geht doch nur um Marketing.
Natürlich erlischt die Garantie wenn du die CPU übertaktest.
Intel bietet bei den Boxed CPUs auch nur dann 3 Jahre wenn auch der Boxed Kühler benutzt wird.
Genauso meckern die Grafikkartenhersteller wenn du deine GPU um 50% übertaktest und dir das Ding um die Ohren fliegt und du Ersatz willst.
Einerseits wollen die Hersteller in den Benchmarklisten ganz vorne stehen und andererseits sperren sie sich wenn du übertaktete Komponenten ersetzt haben willst.
 
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Auf Garantie kann man sich auch nicht berufen, sonst würde Intel ja Garantieren. "Unser brand neuer Intel iBuxdehude macht 5 Trillionen Hz im übertaktenten Zustand." Hier gehts um Gewährleistung einer Eigenschaft. Das ist wie als würden Nägel abknicken beim Einschlagen, die als Edelstahlnägel beworben werden, aber halt nur wie Buntmetall-Nägel behandelt werden dürfen. Sowas geht nicht auf. ;) Im Zweifelsfall ist für die Hersteller auch wegen des Werbung die sie mit Benchmarks usw. machen ein Vergleich immer die erste Wahl vor dem Gerichtsverfahren. Deswegen kommt der Austausch zu Stande, weil schlechte PR bekommt man nicht weg.
 
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Intel schreibt das aus rechtlichen Gründen rein damit sie abgesichert sind.
Leute die ihre CPU auf 8GHz geprügelt haben und wegen eines Brandes nun Ersatz haben wollen schauen zu Recht in die Röhre.
Ebenso die Leute die die CPU Köpfen. :D

Andere die mal 4GHz laufen lassen und dann einen defekt haben -- was ja passieren kann -- werden keine Probleme haben die CPU zu tauschen.
 
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Joa da spielt halt wieder die Unterscheidung mit dem Selbstverschuldet rein. Man geht ja auch nicht Kaffee kochen im Campingmobil, weil man ein Tempomat hat und so. Wobei in Amerika bekommt man sogar bei solchen Unfug noch Schadensersatz.
 
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Das US Schadensersatzrecht unterscheidet sich halt deutlich von unseren.
Liegt auch daran dass es in den USA keinen Verbraucherschutz gibt. Da müssen sich dann die Gerichte mit dem auseinander setzen.
Und daher gibt es dort Kaffeebecher auf denen drauf steht dass Kaffee heiß ist. :D :lol:
 
Nimm die Konfi vom PC-Nutzer und stattdessen eine Vapor-X, die wirst du gar nicht im IDLE hören ;) Mifcom baut schreckliche PC's. Bitte kauf dir dort keinen. Da hat Medion (Aldi) bessere im Angebot, ohne Spaß.
 
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