Gegen die bisherige Rechtsprechung
Damit stellte sie sich gegen die bisherige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das 1975 und 1993 verlangte, dass Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich verboten und als „Unrecht“ eingestuft sein müssen. Daraus folge eine grundsätzliche „Pflicht“ der Frau, „das Kind auszutragen“. Diese Grundannahmen des Karlsruher Gerichts gerieten etwas in Vergessenheit, weil das Gericht dem Gesetzgeber immerhin erlaubte, Abtreibungen in den ersten 12 Wochen „straffrei“ zu lassen, wenn die Frau eine Lebensschutz-Beratung erhalten hat.
Heute, mehr als 30 Jahre später, würde das Bundesverfassungsgericht, aber wohl auch ohne Brosius-Gersdorf anders argumentieren, wenn es entsprechende Fälle gäbe. Schließlich ist der Frauenanteil am BVerfG heute deutlich höher und auch in der Gesellschaft gilt das Selbstbestimmungsrecht der Frau über ihren Körper mehr als damals. Möglicherweise würde Brosius-Gersdorf mit ihrer Position in Karlsruhe offene Türen einrennen.
Brosius-Gersdorf argumentierte im Kommissionsbericht, dass es gute Gründe gebe, dem Embryo/Fetus nicht den Schutz der unabwägbaren Menschenwürde zuzusprechen, sondern erst dem geborenen Menschen. Allerdings solle der Embryo/Fetus grundrechtlich nicht schutzlos sein. Für ihn soll Artikel 2, das Grundrecht auf Leben, gelten. Je näher die Geburt rückt, um so stärker solle der grundrechtliche Schutz des Ungeborenen in der Abwägung mit den Grundrechten der Schwangeren sein. Spätabtreibungen sollen deshalb grundsätzlich rechtswidrig bleiben, so Brosius-Gersdorf.
Polemische Fehlinterpretation
Es ist also eine polemische Fehlinterpretation, dass Brosius-Gersdorf ungeborene Kinder rechtlos stellen will. Sie will verfassungsrechtlich vor allem die Rechte der Frau gegenüber dem Ungeborenen stärken, insbesondere in den ersten 12 Wochen der Schwangerschaft. Dieses Ziel ist in der Rechtswissenschaft keineswegs randständig und angesichts der bisher wenig frauenfreundlichen Karlsruher Rechtsprechung durchaus angemessen. Ein Veto gegen Brosius-Gersdorf kann die Union hierauf schwerlich stützen.