Es wäre mir neu, dass eine Gruppe von Unternehmen zu den gesetzgebenden Organen eines souveränen Staates gehört. Die Frage, die sich hier als erstes stellt, ist demzufolge: Kann diese Gruppe juristischer Personen überhaupt einen Staat bzgl. der Gesetzgebung, die in einer Demokratie dem Volk und seiner frei gewählten Vertretung zusteht, verklagen? Zu bedenken ist hierbei auch, dass die Vorgaben der EU auch den strafrechtlichen Bereich betreffen. Gem. EU-Verträgen ist das Strafrecht Sache der Mitgliedsstaaten, hierfür hat die EU kein Mandat und keine Befugnis.
Kleiner Exkurs: Der europäische Gerichtshof, der immer wieder gerade in letzter Zeit für Aufregung gesorgt hat, ist keine EU-Institution. Seine Zuständigkeit beruht auf anderen Verträgen.
Ich vermute, dass es sich bei diesen Bestrebungen um einen Testballon handelt. Wenn Irland fällt, wird Deutschland als nächstes dran sein. Bitte entschuldigt diese kriegerische Wortwahl, aber genau darum geht es heutzutage: Unternehmen stellen sich über demokratische Staaten und damit gegen die betroffenen Bürger. Aus meiner Sicht sind das die Kriege des 21. Jahrhunderts. Und wir sind schon längst mitten drin.
Kurz zusammengefaßt:
- Internetsperren widersprechen der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte
- das Urheberrecht und Patentrecht sind veraltet, verhindern Kreativität und Innovation und spiegeln schon lange nicht mehr die Lebenswirklichkeit wieder
- unsere lieben Gesetzgeber in Berlin sehen sich außer Stande, etwas gegen Abofallen-Betreiber zu unternehmen, können aber sehr gut mit der Kriminalisierung zehntausender Bundesbürger durch Abmahnrechtsverdreher leben
- eine flächendeckende Versorgung mit Breitbandinternet ist gem. unserer Gesetzgeber den Telko-Unternehmen nicht zumutbar
Diese Auflistung ist beliebig fortsetzbar.