the.hai
Lötkolbengott/-göttin
Wenn ich ehrlich bin schaue ich bei Spiegel oder Brems- und Kupplungshebel nicht auf ABE- hat der TÜV bei mir auch gar nicht kontrolliert.
Brems und Kupplungshebel sollten aber unbedingt geprüft sein, bei Spiegeln sieht es anders aus.
Lenker, Hebel und Griffe können gegen Zubehörteile getauscht werden.
- alle Zubehörlenker müssen geprüfte Teile sein
- es sollte immer ein Gutachten oder eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) beiliegen (in dieser muss das Motorrad aufgeführt sein! Außerdem sind dort die evtl. Auflagen, Anbauvorschriften und ggf. ein Hinweis auf eine „Eintragungspflicht“ aufgeführt.)
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97/24 EWG
Auf das Prüfzeichen kommt es an! Die Anzahl hängt von der Erstzulassung (EZ) ab:
Wenn der Spiegel mit einem Prüfzeichen versehen ist, stimmt auch die geforderte Größe von 69 cm2 und er ist somit zugelassen.
- vor EZ 01.01.1990 1 links
- ab EZ 01.01.1990 unter 100 km/h 1 links
- ab EZ 01.01.1990 über 100 km/h 2
Ratschlage vom TUV - Louis - Motorrad & Freizeit
Mit E-Zeichen wäre es wohl einfach einfacher.





