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Wenn die häßliche Tröte da nicht dann wäre.... Nicht mal die Akra Endtöpfe sehen gut aus. Da würde ich mich eher eine gebrauchte 899 holen. Da passt optisch alles
National gilt §10 FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung) und dann weiterführend die Richtlinie 93/94/EWG. Dort findest du in Anhang 3 den Punkt 3.1.2 mit der Neigung des hinteren Kennzeichens -> maximal 30° zur Senkrechten.
Soeben gekauft, damit ist meine Kleine dann erstmal komplett. Bin mal gespannt wie die aussieht, wenn der nächste Woche drunter ist. Und der Letzte war es auch. Glück gehabt.
Die gesetzlichen Grundlagen sind permanent im Wandel, einige schneller, andere extrem langsam. Im Zuge der Liberalisierung sind Dinge, die die amtlichen Kennzeichen von Fahrzeugen betreffen, in die FZV gewandert. Dort ist auch die Ausgestaltung und die Zuteilung hinterlegt. Dass es dazu mittlerweile passende EG-/EWG-Richtlinien und ECE-Regelungen gibt, ist einfach der Tatsache geschuldet das versucht wird, global einheitliche Regelungen zu schaffen, damit die Hersteller nicht fünf verschiedene Fahrzeuge für die verschiedenen Märkte bauen müssen.
Hab mir die Tage eine Honda CB1000r gekauft. Nun such ich bis zum Frühjahr bissl was ich ändern könnte. Als erstes möchte ich einen Bugspoiler. Ist es egal was die kosten oder sollte man da eher mehr Geld in die Hand nehmen?