Pokerclock
PCGHX-HWbot-Member (m/w)
AW: Mit zweierlei Maß gemessen
Ob es sich um eine "Affäre" oder "Schlammschlacht" handelt ist mir egal, spielt auch keine rechtliche Rolle, wenn ein Unternehmen versucht seine Software-Lizenzen zu schützen und dabei einige aus einer bestimmten Szene den Schutz der öffentlichen Meinung (die ganz klar pro Cracker ist) suchen.
Die angeblich nicht eindeutige rechtliche Lage ist entscheidend. Angeblich weil - vielleicht aus dem fehlenden Rechtsverständnis und reiner Unkenntnis der einschlägigen Normen - die deutschen Gesetze nun mal abstrakt formuliert sind und teilweise einer Auslegung bedürfen, die natürlich letzten Endes erst durch einen Richter Rechtswirkung entfaltet.
Das ändert aber nicht die Tatsache, dass wir nicht mehr von einem "kleinen Risiko" oder einer Möglichkeit sprechen, sondern von erfüllten Tatbestandsvoraussetzungen.
Ich dachte du würdest, angesichts deines Wissens in der Szene und dem Wissen der Materie selbst, dich auch mit den §§ auskennen. Sollte man zumindest, wenn man sich mit urheberrechtsschädigenden Inhalten beschäftigt. An dieser Stelle sei mal auf den §95a III Nr.3 UrhG in Verbindung mit §108b I Nr.2b UrhG hingewiesen.
Natürlich muss jetzt eine fachgerechte Subsumtion erfolgen, insbesondere in Bezug auf die "Verbreitung". Ist bereits der Tatbestand der Verbreitung erfüllt, durch User-News, die auf Webseiten verweisen in denen über Cracks (Erzeugnisse, die der Umgehung von wirksamen technischen Schutzmaßnahmen dienen = Crack) diskutiert wird, Anleitungen zur Installation gegeben werden und auch im weiteren Sinne zum Bezug dieser Cracks dienlich sind?
Diskussionen sind unschädlich ganz klar. Anleitungen zur Nutzung und Installation sind aber bereits heikel, da hierdurch Personen die Nutzung von Cracks erst ermöglicht bzw. erleichtert wird. Ebenso könnte eine Legalität suggeriert werden, die tatsächlich aber nicht da ist (Vgl. §95a I). Ein weiterer Faktor ist die Kenntnis. Man beachte den Anfang des §95a III "Verboten sind...". Liest man dies in Verbindung mit §108b gelangen Personen in Kenntnis von Straftaten und müssten dies eigentlich behördlich melden. Die meisten machen das aber nicht. Das dies (theoretisch) nicht ohne Folgen bliebe ist klar (wenn man sich im Strafrecht näher umschaut). In der Realität wird es deswegen nie zu einer Anklage kommen. Die rechtlichen Möglichkeiten wären aber da.
Der (direkte) Bezug von Cracks muss dabei einzeln betrachtet werden und kann nicht pauschal abgehandelt werden. Im Falle von nfos.de könnte man in Einzelfällen bereits davon ausgehen.
So, ich denke jetzt hast du deine konkrete Rechtsgrundlage. Ich dachte eigentlich, dass du als Kenner selbst da drauf kommst. Richtig ist natürlich, dass es keine Rechtssprechung dazu gibt. Das heißt aber nicht, dass es in Zukunft dazu eine geben könnte (und mit Sicherheit wird). Auf das (fortdauernde) Bestehen der Grauzone würde ich nicht wetten wollen. Mal die moralische Komponente (Ausnutzung von tendenziellen aber nicht tatsächlichen Lücken im Gesetz) Außen vor gelassen.
Natürlich kann man den Tatbestand der "Verbreitung" auch anders auslegen. Ich denke das wirst du auch gleich machen. Diese Sicht interessiert mich natürlich auch.
EDIT
Keine Sorge, ich nehme nichts persönlich.
Wenn alles persönlich nehmen würde, hätte ich den falschen Job, sowohl im RL, als auch im Forum.
Emotional gehe ich die Sache an? Sehr wohl, ich hab nähmlich allmälig die Nase voll von entscheidungen die keine Rechtslage haben.
Was isn so schlimm daran nfos zu posten? Beziehungsweise im Bezug zu der ganzen Ubisoft Affäre und der Schlammschlacht in der Szene?
Ob es sich um eine "Affäre" oder "Schlammschlacht" handelt ist mir egal, spielt auch keine rechtliche Rolle, wenn ein Unternehmen versucht seine Software-Lizenzen zu schützen und dabei einige aus einer bestimmten Szene den Schutz der öffentlichen Meinung (die ganz klar pro Cracker ist) suchen.
Die angeblich nicht eindeutige rechtliche Lage ist entscheidend. Angeblich weil - vielleicht aus dem fehlenden Rechtsverständnis und reiner Unkenntnis der einschlägigen Normen - die deutschen Gesetze nun mal abstrakt formuliert sind und teilweise einer Auslegung bedürfen, die natürlich letzten Endes erst durch einen Richter Rechtswirkung entfaltet.
Das ändert aber nicht die Tatsache, dass wir nicht mehr von einem "kleinen Risiko" oder einer Möglichkeit sprechen, sondern von erfüllten Tatbestandsvoraussetzungen.
Ich dachte du würdest, angesichts deines Wissens in der Szene und dem Wissen der Materie selbst, dich auch mit den §§ auskennen. Sollte man zumindest, wenn man sich mit urheberrechtsschädigenden Inhalten beschäftigt. An dieser Stelle sei mal auf den §95a III Nr.3 UrhG in Verbindung mit §108b I Nr.2b UrhG hingewiesen.
Natürlich muss jetzt eine fachgerechte Subsumtion erfolgen, insbesondere in Bezug auf die "Verbreitung". Ist bereits der Tatbestand der Verbreitung erfüllt, durch User-News, die auf Webseiten verweisen in denen über Cracks (Erzeugnisse, die der Umgehung von wirksamen technischen Schutzmaßnahmen dienen = Crack) diskutiert wird, Anleitungen zur Installation gegeben werden und auch im weiteren Sinne zum Bezug dieser Cracks dienlich sind?
Diskussionen sind unschädlich ganz klar. Anleitungen zur Nutzung und Installation sind aber bereits heikel, da hierdurch Personen die Nutzung von Cracks erst ermöglicht bzw. erleichtert wird. Ebenso könnte eine Legalität suggeriert werden, die tatsächlich aber nicht da ist (Vgl. §95a I). Ein weiterer Faktor ist die Kenntnis. Man beachte den Anfang des §95a III "Verboten sind...". Liest man dies in Verbindung mit §108b gelangen Personen in Kenntnis von Straftaten und müssten dies eigentlich behördlich melden. Die meisten machen das aber nicht. Das dies (theoretisch) nicht ohne Folgen bliebe ist klar (wenn man sich im Strafrecht näher umschaut). In der Realität wird es deswegen nie zu einer Anklage kommen. Die rechtlichen Möglichkeiten wären aber da.
Der (direkte) Bezug von Cracks muss dabei einzeln betrachtet werden und kann nicht pauschal abgehandelt werden. Im Falle von nfos.de könnte man in Einzelfällen bereits davon ausgehen.
So, ich denke jetzt hast du deine konkrete Rechtsgrundlage. Ich dachte eigentlich, dass du als Kenner selbst da drauf kommst. Richtig ist natürlich, dass es keine Rechtssprechung dazu gibt. Das heißt aber nicht, dass es in Zukunft dazu eine geben könnte (und mit Sicherheit wird). Auf das (fortdauernde) Bestehen der Grauzone würde ich nicht wetten wollen. Mal die moralische Komponente (Ausnutzung von tendenziellen aber nicht tatsächlichen Lücken im Gesetz) Außen vor gelassen.
Natürlich kann man den Tatbestand der "Verbreitung" auch anders auslegen. Ich denke das wirst du auch gleich machen. Diese Sicht interessiert mich natürlich auch.
EDIT
PS: Und Ja, ich bin eben auch mal ein wenig Sarkastisch...Aber hier ist nichts persöhnlich gemeint.
Keine Sorge, ich nehme nichts persönlich.

Wenn alles persönlich nehmen würde, hätte ich den falschen Job, sowohl im RL, als auch im Forum.
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