Mit zweierlei Maß gemessen

AW: Mit zweierlei Maß gemessen

Emotional gehe ich die Sache an? Sehr wohl, ich hab nähmlich allmälig die Nase voll von entscheidungen die keine Rechtslage haben.

Was isn so schlimm daran nfos zu posten? Beziehungsweise im Bezug zu der ganzen Ubisoft Affäre und der Schlammschlacht in der Szene?

Ob es sich um eine "Affäre" oder "Schlammschlacht" handelt ist mir egal, spielt auch keine rechtliche Rolle, wenn ein Unternehmen versucht seine Software-Lizenzen zu schützen und dabei einige aus einer bestimmten Szene den Schutz der öffentlichen Meinung (die ganz klar pro Cracker ist) suchen.

Die angeblich nicht eindeutige rechtliche Lage ist entscheidend. Angeblich weil - vielleicht aus dem fehlenden Rechtsverständnis und reiner Unkenntnis der einschlägigen Normen - die deutschen Gesetze nun mal abstrakt formuliert sind und teilweise einer Auslegung bedürfen, die natürlich letzten Endes erst durch einen Richter Rechtswirkung entfaltet.

Das ändert aber nicht die Tatsache, dass wir nicht mehr von einem "kleinen Risiko" oder einer Möglichkeit sprechen, sondern von erfüllten Tatbestandsvoraussetzungen.

Ich dachte du würdest, angesichts deines Wissens in der Szene und dem Wissen der Materie selbst, dich auch mit den §§ auskennen. Sollte man zumindest, wenn man sich mit urheberrechtsschädigenden Inhalten beschäftigt. An dieser Stelle sei mal auf den §95a III Nr.3 UrhG in Verbindung mit §108b I Nr.2b UrhG hingewiesen.

Natürlich muss jetzt eine fachgerechte Subsumtion erfolgen, insbesondere in Bezug auf die "Verbreitung". Ist bereits der Tatbestand der Verbreitung erfüllt, durch User-News, die auf Webseiten verweisen in denen über Cracks (Erzeugnisse, die der Umgehung von wirksamen technischen Schutzmaßnahmen dienen = Crack) diskutiert wird, Anleitungen zur Installation gegeben werden und auch im weiteren Sinne zum Bezug dieser Cracks dienlich sind?

Diskussionen sind unschädlich ganz klar. Anleitungen zur Nutzung und Installation sind aber bereits heikel, da hierdurch Personen die Nutzung von Cracks erst ermöglicht bzw. erleichtert wird. Ebenso könnte eine Legalität suggeriert werden, die tatsächlich aber nicht da ist (Vgl. §95a I). Ein weiterer Faktor ist die Kenntnis. Man beachte den Anfang des §95a III "Verboten sind...". Liest man dies in Verbindung mit §108b gelangen Personen in Kenntnis von Straftaten und müssten dies eigentlich behördlich melden. Die meisten machen das aber nicht. Das dies (theoretisch) nicht ohne Folgen bliebe ist klar (wenn man sich im Strafrecht näher umschaut). In der Realität wird es deswegen nie zu einer Anklage kommen. Die rechtlichen Möglichkeiten wären aber da.

Der (direkte) Bezug von Cracks muss dabei einzeln betrachtet werden und kann nicht pauschal abgehandelt werden. Im Falle von nfos.de könnte man in Einzelfällen bereits davon ausgehen.

So, ich denke jetzt hast du deine konkrete Rechtsgrundlage. Ich dachte eigentlich, dass du als Kenner selbst da drauf kommst. Richtig ist natürlich, dass es keine Rechtssprechung dazu gibt. Das heißt aber nicht, dass es in Zukunft dazu eine geben könnte (und mit Sicherheit wird). Auf das (fortdauernde) Bestehen der Grauzone würde ich nicht wetten wollen. Mal die moralische Komponente (Ausnutzung von tendenziellen aber nicht tatsächlichen Lücken im Gesetz) Außen vor gelassen.

Natürlich kann man den Tatbestand der "Verbreitung" auch anders auslegen. Ich denke das wirst du auch gleich machen. Diese Sicht interessiert mich natürlich auch.

EDIT

PS: Und Ja, ich bin eben auch mal ein wenig Sarkastisch...Aber hier ist nichts persöhnlich gemeint.

Keine Sorge, ich nehme nichts persönlich.:D

Wenn alles persönlich nehmen würde, hätte ich den falschen Job, sowohl im RL, als auch im Forum.
 
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AW: Mit zweierlei Maß gemessen

Klar, als Franzose der hier grade mal ein paar Jahre lebt, bin ich sicher nicht allwissend aber das UrhG ist für mich nunmal klar und deutlich: Verbreitung von Techniken die den Kopierschutz lahmlegen ist verboten, eine Anleitung wie man eine DLL Datei kopiert, die aber nirgendwo mit Angeboten wird, nicht...Zumindestens solange keine Richter hier eine klare Stellung nimmt und eine Rechtskräftige Entschiedung trifft...

Wenn alle denkbaren Sachverhalte bereits über einen Richter am Gesetzestext ausgelegt wären, bräuchten wir keine Anwälte. Dem ist nur leider nicht so. Deswegen ist es umso wichtiger Gesetze bereits im Vorfeld auszulegen, um eine wirksame Rechtssprechung (gegen sich) zu verhindern oder zumindest Handlungen am Gesetzestext begründbar zu machen (so habe ich das gemacht).

Es wird niemals ein Gesetz geben, dass so exakt formuliert ist wie bsp: "Das verbreiten von DLL-Installationsdateien ist verboten". Gesetze sind nun mal abstrakt formuliert (anders im angelsächsischen Raum) und bieten Möglichkeiten zur Interpretation. Der Anwalt der ARAG hat nun seine Version der Auslegung des Gesetzestextes dargeboten.

Wie weit Interpretationen gehen kann man am Beispiel Kinderpornografie sehen. Dort ist "Besitz" bereits erfüllt wenn Bilder im temporären und kaum mit normalen Mitteln auslesbaren RAM abgelegt sind.

Dass die Rechtssprechung teilweise selbst uneinig ist, sieht man am Beispiel Rapidshare. Mal haften sie, mal nicht, je nach Richter.:ugly:

PS: Als Selbständiger, der 60 Stunden die Woche Arbeitet und sich die Mühe gibt um 1 Uhr Nachts noch ne News zu schreiben, darauf achtet dass (aus eigenem ermessen) nicht Illegales drin steht und dann sieht das erstmal Zensiert wird (nMm willkürlich) dann Kommentarlos gelöscht wird, reg ich mich eben mal ein wenig auf aber gestehe dass ich deine Mühe zu schätzen weiss die Sache hier nochmal anzugehen und werde nun einfach mich an die lokalen "Rechtslage", die "Forenregeln" halten und das Thema nicht mehr ansprechen, meine Bitte aber an PCGH: Macht es dann auch nicht!

Die PCGH-Main und das Forum bitte als zwei getrennte Bereiche ansehen. Die Online-Redaktion hat nix mit den Forenregeln zu tun und ich nichts mit den Main-News. Zumal dort wieder der Faktor Berufsstand inkl. Pressefreiheit und beschränkter Haftung mit ein bezieht werden muss. Dort ticken die Uhren anders.

Was ich aber aus der Sache mitnehme, ist die aufgezeigte Lücke in den Forenregeln. Wenn es nur eine auslegbare und deswegen zweideutige gesetzliche Regelung gibt, schafft man sich eben eine eindeutige Regelung im Rahmen der Forenregeln. Diese hat dann auch gleich den Vorteil für jeden ersichtlich zu sein und eindeutig klar zu stellen, dass dies die Forenleitung auch will. Kommt gleich in die To-Do Liste für diesen Thread: http://extreme.pcgameshardware.de/pcgh-extreme-forum/95669-entwurf-forenregeln-2-0-a.html
 
AW: Mit zweierlei Maß gemessen

Dann hast du ja mal etwas gefunden und musst nicht immer pushen.

Wird diese gelbe Schrift dann auch geahndet?
 
AW: Mit zweierlei Maß gemessen

sie/Sie?

Ich würde eher aufn Greasemonkey Script tippen, macht die Mod Arbeit wesentlich bequemer. :P
 
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