Deimos
BIOS-Overclocker(in)
Microsoft-Patent - Überwachung des Konsumverhaltens
Morgähn!
Wie derStandard.at berichtet, hat Microsoft am 26. April 2011 ein Patent beantragt, welches es ermöglichen soll, die Anzahl der User vor dem Wiedergabegerät zu zählen - konkret via Kinect bei der Xbox 360. Das Patent wurde per 1. Nov. 2012 einsehbar.
Personenerkunng ist an sich keine grossartige technische Neuerung; verbunden mit dem Patenttext allerdings aus Datenschutz-Gründen enorm heikel.
Abhängig von der Anzahl an Personen soll überprüft werden können, ob die jeweilige Lizenz - zum Beispiel ein via XBox-Store heruntergeladener Film - auch tatsächlich vor den aktuell zuschauenden Personen gezeigt werden darf.
Dies könnte bei einer Anwendung des Patents dazu führen, dass dem User Optionen zum weiteren Lizenzkauf angeboten werden oder der gekaufte Content verweigert werden könnte, sofern die Anzahl der Zuschauer das zulässige Maximum übersteigt. Auch von einer Gebühr pro zusätzlichem Zuschauer wäre gem. Patenttext denkbar.
Der Artikel spricht nicht von einer ausschliesslichen Anwendung für Kinect - die Anwendung auf dem PC oder Mobilgeräten sei ebenfalls denkbar.
Die Originalquelle ist hier zu finden.
Meinung dazu:
Ein absolutes Horroszenario und für mich undenkbar. Ein weiterer Grund, DRM zu meiden wie der Teufel das Weihwasser - weniger, weil ich etwas zu verbergen habe, sondern weil ich mich nicht entmündigen lassen will und ein Recht auf eine Privatsphäre habe.
Ich kann mit Onlinezwang u.ä. mittlerweile leben, aber "das Auge Microsofts" in meinem Wohnzimmer? Niemals.
Morgähn!
Wie derStandard.at berichtet, hat Microsoft am 26. April 2011 ein Patent beantragt, welches es ermöglichen soll, die Anzahl der User vor dem Wiedergabegerät zu zählen - konkret via Kinect bei der Xbox 360. Das Patent wurde per 1. Nov. 2012 einsehbar.
Personenerkunng ist an sich keine grossartige technische Neuerung; verbunden mit dem Patenttext allerdings aus Datenschutz-Gründen enorm heikel.
Abhängig von der Anzahl an Personen soll überprüft werden können, ob die jeweilige Lizenz - zum Beispiel ein via XBox-Store heruntergeladener Film - auch tatsächlich vor den aktuell zuschauenden Personen gezeigt werden darf.
Dies könnte bei einer Anwendung des Patents dazu führen, dass dem User Optionen zum weiteren Lizenzkauf angeboten werden oder der gekaufte Content verweigert werden könnte, sofern die Anzahl der Zuschauer das zulässige Maximum übersteigt. Auch von einer Gebühr pro zusätzlichem Zuschauer wäre gem. Patenttext denkbar.
Der Artikel spricht nicht von einer ausschliesslichen Anwendung für Kinect - die Anwendung auf dem PC oder Mobilgeräten sei ebenfalls denkbar.
Die Originalquelle ist hier zu finden.
Meinung dazu:
Ein absolutes Horroszenario und für mich undenkbar. Ein weiterer Grund, DRM zu meiden wie der Teufel das Weihwasser - weniger, weil ich etwas zu verbergen habe, sondern weil ich mich nicht entmündigen lassen will und ein Recht auf eine Privatsphäre habe.
Ich kann mit Onlinezwang u.ä. mittlerweile leben, aber "das Auge Microsofts" in meinem Wohnzimmer? Niemals.

), zu b): 