Jetzt ist Ihre Meinung gefragt zu Michael Schumacher auf Facebook: Kondolenzen vor dem Ableben einer Person offenbar kein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen
Am Fall des in Lebensgefahr schwebenden Michael Schumacher zeigt sicht derzeit, dass Facebook offenbar das Propagieren des Todes eines lebenden Menschen nicht als Verstoß gegen seine Nutzungsbedingungen sieht und entsprechend makabere Seiten folglich auch nicht löscht.
[size=-2]Bitte beachten Sie: Der Kommentarbereich wird gemäß der Forenregeln moderiert. Allgemeine Fragen und Kritik zu Online-Artikeln von PC Games Hardware sind im Feedback-Unterforum zu veröffentlichen und NICHT im Kommentarthread zu einer News. Dort werden sie ohne Nachfragen entfernt. Sollten Sie Fehler in einer News finden, schicken Sie diese bitte an online@pcgameshardware.de mit einem aussagekräftigen Betreff.[/size]
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Am Fall des in Lebensgefahr schwebenden Michael Schumacher zeigt sicht derzeit, dass Facebook offenbar das Propagieren des Todes eines lebenden Menschen nicht als Verstoß gegen seine Nutzungsbedingungen sieht und entsprechend makabere Seiten folglich auch nicht löscht.
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