LG Köln urteilt über Urheberrechtsverletzung wegen fehlendem Vermerk auf Bildern [User-News von X-CosmicBlue]

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Es klingt mal wieder wie ein schlechter Scherz, was das Landgericht Köln in der Urteilsbegründung zum Fall AZ 14 O 427/13 von sich gibt: Eine Urheberrechtsverletzung liegt demnach auch dann vor, wenn man eine rechtmäßig erworbene Bildatei, die durch Bildunterschrift oder Nennung des Fotografens im Text hochgeladen wurde, auch direkt durch Seitenbesucher aufgerufen werden kann.

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Oha, da werden wohl so manche Anwaltskanzleien wieder die Hände danach reiben, wenn dies am Ende so rechtlich bestehen bleibt. In meinen(!) Augen müsst es dann aber wenn schon Aufgabe vom Fotografen selbst sein (wenn dieser seine Fotos im Netz hochlädt und dann eben zur Verfügung stellt), auf jedem seiner Bilder in ner Ecke nen Vermerk zu machen, denn schliesslich stellt er selbst sie ja ins Netz oder mit dem Nutzer/Websitebetreiber gleich von vornherein abmachen, dass man es so löst wie z.B. auf der offiziellen Formula 1 Website: da ist nix mit rechte Maustaste anklicken und nur Bild anzeigen, denn sofort kommt dann nen Verweis auf das Copyright (siehe Bild).
 

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Das mit dem "rechte Maustaste blocken" ist aber in der Regel nur ein einfaches Script und lässt sich leicht umgehen.

Da gibt man dann schon Quellen an und es ist trotzdem noch nicht in Ordnung :ugly:
 
AW: LG Köln urteilt über Urheberrechtsverletzung wegen fehlendem Vermerk auf Bildern [User-News von X-CosmicBlue]

dass man es so löst wie z.B. auf der offiziellen Formula 1 Website: da ist nix mit rechte Maustaste anklicken und nur Bild anzeigen, denn sofort kommt dann nen Verweis auf das Copyright (siehe Bild).
Wen soll das aufhalten? Einfach per Mittelklick einen neuen Tab öffnen (z.B. bei Firefox, Opera, etc.) und dann hast du die Bildurl und kannst sogar das Bild direkt speichern... mit Rechtsklick.
Die Rechtsklick"sperre" hält nur absolute DAUs auf.
Außerdem hat die verklagte Firma auch den Bildersteller in den Quellen angegeben.

LG Köln. Das waren doch auch die tollen Richter die von einer Briefkastenfirma übers Ohr gelegt wurden und die Telekom zur Herausgabe von Kundendaten bewegt hat.
 
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Na, warum gibt es hier kein Facebook, Google, Youtube Amazon und Co.?
 
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Was ist das denn für ein Bullshit?
Dann müssen sich die Abmahner wohl nicht mehr mit Pr0n beschäftigen. :schief:
 
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Wie realitätsfremd muss man sein, um sowas in Recht gießen zu wollen?:daumen2: Wissen die, was sie damit den Seitenbetreibern antun würden? Es riecht mal wieder danach, als ginge es nur darum krampfhaft abmahnen zu können. :(
 
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Die nächste Möglichkeit wäre, das Bild um einen Rahmen zu erweitern, auf dem dann der Urheberrechtsvermerk steht, aber das ist ziemlich aufwendig.

wie oft wird es denn gewendet?
 
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*aufwendig* ist nach wie vor, auch vom Duden, eine akzeptierte Realisierung. Zwar hat sich mittlerweile, da man von der Wortbildung her von *Aufwand* zu *aufwändig* eine Adjektivierung des Substantivs vornimmt (also dem Stammprinzip folgt), *aufwändig* durchgesetzt, die Verwendung von *aufwendig* vom Verb *aufwenden* ist jedoch nach wie vor legitim.
So, genug der Sprachwissenschaft.:D
 
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Das klingt wirklich mal wieder nach einem Versuch, sich auf Kosten anderer zu bereichern. Ich stelle mal das Bild auf einer Plattform zur Verfügung, wenn es dann entsprechend verwendet wird, mahne ich mal ab.
Wenn die Rechtssprechung hier trotz des Hinweises im text auf die entsprechende Quelle den Klägern recht gibt, dann stimmt etwas nicht in unserem System.
 
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Doch bitte nicht schon wieder so etwas! Das ganze Spiel hatten wir doch schon zigtausend mal, unter anderem auch mit dem Klassiker schlechthin:
Das Uhrheberrechtlich geschütze Bild einer ganz gewöhnlichen Tomate---wo der Seitenbetreiber ganz klein unten vermerkt hat, dass eine Verwendung des Bildes so und so viel kostet... :motz:
Und jetzt ebnen die sogar noch schlimmeren Missbräuchen des Weg! :wall::wall::wall:
 
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Schlimmer geht immer:

12.
Should the viewing of a web-page where this implies the temporary reproduction of a work or other subject matter protected under copyright on the screen and in the cache memory of the user’s computer, either in general or under specific circumstances, be subject to the authorisation of the rightholder?
http://ec.europa.eu/internal_market...right-rules/docs/consultation-document_en.pdf
Verwertungsgesellschaft will Geld für eingebettete Videos - futurezone.at

Aber hey, damit spare ich mir in Zukunft die Kosten fürs Internet.
 
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Wie realitätsfremd muss man sein, um sowas in Recht gießen zu wollen?:daumen2: Wissen die, was sie damit den Seitenbetreibern antun würden? Es riecht mal wieder danach, als ginge es nur darum krampfhaft abmahnen zu können. :(
Das Urteil garantiert maximalen Urheberschutz gem. §13 UrhG und das ist auch gut so.

Der Urheber eines Bildes hat bei jeder Verwendung des selbigen das Recht als Urheber genannt zu werden. Verlinkt man ein Bild direkt, ist mitunter nichtmehr erkennbar, wer der Urheber ist, also handelt es sich dann um eine Urheberrechtsverletzung.

All jene, die dies für skandalös erachten, sollten sich mal fragen, mit welchem Recht sie mal eben bequem fremde Bilder verwenden wollen?! Wem die Nennung des Urheberrs zu kompliziert ist, der soll schlicht eigene Fotografien nutzen. Aber auch das ist Vielen wohl wieder zu aufwändig :schief: (anders kann ich mir die Entrüstung hier nicht erklären). Tja Pech gehabt...
 
AW: LG Köln urteilt über Urheberrechtsverletzung wegen fehlendem Vermerk auf Bildern [User-News von X-CosmicBlue]

und die moral von der geschicht: KAUF FREMDE BILDER NICHT!
soll er doch verhungern
 
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Schilda lässt Grüßen!

Oder wie?


Es ist ja nun wirklich nicht besonders schwierig, Direktlinks auf Bilder serverseitig zu unterbinden, der Aufwand dafür ist ziemlich gering, das dauert keine 5 Minuten.
Hier eine kurze Anleitung:
Apache prevent hot linking or leeching of images using mod_rewrite howto
Hilft das auch gegen Rechtsklick "Bild anzeigen"?
 
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AW: LG Köln urteilt über Urheberrechtsverletzung wegen fehlendem Vermerk auf Bildern [User-News von X-CosmicBlue]

Das Urteil garantiert maximalen Urheberschutz gem. §13 UrhG und das ist auch gut so.

Der Urheber eines Bildes hat bei jeder Verwendung des selbigen das Recht als Urheber genannt zu werden. Verlinkt man ein Bild direkt, ist mitunter nichtmehr erkennbar, wer der Urheber ist, also handelt es sich dann um eine Urheberrechtsverletzung.

All jene, die dies für skandalös erachten, sollten sich mal fragen, mit welchem Recht sie mal eben bequem fremde Bilder verwenden wollen?! Wem die Nennung des Urheberrs zu kompliziert ist, der soll schlicht eigene Fotografien nutzen. Aber auch das ist Vielen wohl wieder zu aufwändig :schief: (anders kann ich mir die Entrüstung hier nicht erklären). Tja Pech gehabt...


Du bist zwar grundsätzlich beim Thema! Aber voll am Inhalt des Artikels vorbei. Denn da steht sinngemäß ... egal ob man den Ersteller des Fotos nennt (ob im Beitrag oder als Bildunterschrift) ist völlig egal sobald man auf das Bild mit der rechten Maustaste klickt blabla und sich einfach das Bild ohne Urheber-Hinweis öffnet, ist man dran. Auch wenn man auf der eigenen Seite, im eigenen Beitrag auf selbigen hinweist!
 
AW: LG Köln urteilt über Urheberrechtsverletzung wegen fehlendem Vermerk auf Bildern [User-News von X-CosmicBlue]

Das Argument mit Rechtsklick --> Bild anzeigen zieht nicht, denn dafür muss man ja vorher zwingend auf der Seite gewesen sein, auf welcher die Urheberrechtshinweise zu finden sind.

SPON schrieb:
In dem Urteil heißt es dazu: Der Nutzer hätte "in diesem Fall entweder technische Möglichkeiten ergreifen müssen, um eine solche isolierte Anzeige und Auffindbarkeit über eine Internetsuchmaschine gänzlich zu unterbinden oder aber den Urhebervermerk im Bild selbst anbringen müssen, wie es nach dem eigenen Kenntnisstand der Kammer auch mit einer Standardbildbearbeitungs-software jedem durchschnittlichen Internetnutzer ohne weiteres möglich ist."

Das Unterbinden von Direktlinks und der Anzeige in Suchmaschinen reicht also aus.
 
AW: LG Köln urteilt über Urheberrechtsverletzung wegen fehlendem Vermerk auf Bildern [User-News von X-CosmicBlue]

Das Argument mit Rechtsklick --> Bild anzeigen zieht nicht, denn dafür muss man ja vorher zwingend auf der Seite gewesen sein, auf welcher die Urheberrechtshinweise zu finden sind.



Das Unterbinden von Direktlinks und der Anzeige in Suchmaschinen reicht also aus.

Das ist der Witz an der Sache, es geht um die Bildanzeige mit Rechtsklick, bzw. darum, dass das Bild ohne Urheberangabe auf dem Server vorliegt und für Laien erreichbar ist.

Nachdem die Websitebetreiberin die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verweigert hatte, erwirkte der Fotograf vor dem Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung. Vor Erlass war er gezwungen, argumentativ auf die fehlende Kennzeichnung des Fotos unter seiner direkten Webadresse (= Bild-URL) umzuschwenken, da die 14. Zivilkammer seine Auffassung zur Relevanz der Urheberkennzeichnung auf der Artikelübersichtsseite nicht teilte.

LG Köln: Pixelio-Bilder müssen Urhebervermerk in Bild-URL aufführen

Hier noch die Stellungnahme von pixelio:

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