Leere Originalverpackung bei Ebay ersteigert: Kommentar zur Rechtslage

Hier alles auf den Käufer ab zu wälzen da er ja so Dämlich ist ist zu einfach...

Na ja, wenn jemand ein Bastelfahrzeug ohne Motor kauft, ohne vorher die Beschreibung gelesen zu haben, kann dem Verkäufer auch nicht arglistige Täuschung vorwerfen.

Ob hier eine betrügerische Absicht im Spiel war, dürfte sich schwer beweisen lassen, da der Verkäufer den Artikel wohl vollständig beschrieben hatte.

Und genau das ist der juristische Knackpunkt.
 
@pcgh

zu einer anzeige zu raten, wegen arglistiger täuschung,
kann sehr schnell nach hinten los gehen.

eher den anwalt zu rate ziehen


ein freund hatte letztes jahr eine 7970 schachtel für 160euro verkauft,
der käufer hat ne anzeige wegen arglistiger täuschung gemacht, und bekam die antwort bei gericht zurück,
wegen falscher beschuldigung 500euro geldstrafe

somit hat dieser 660euro für einen 7970 karton gezahlt:lol:

nachtrag, der preis des kartons ist völlig irrelevant, da diese eine versteigerung war,
ich kann auch meine schei**e für 1000euro anbieten:rollen:

Nette Geschichte, nur hättest du nicht so dick auftragen sollen, eine falsche Verdächtigung setzt nämlich "wider besseres Wissen" voraus, sprich man muß wissen das es falsch war. Es sei denn der Freund hat die Schachtel in der Nazizeit gekauft und hat dem NS Regime nicht gepasst, damals war es relativ beliebt um Gegner wegzusperren.

Falsche Verdächtigung
 
In diesen Fall sollte dies relativ einfach sein

Verkäufer hat den Karton

- mit Rechnung des Original Artikels angeboten (brauch man bei enem Karton nicht Suggeriert den Kauf einer Grafikkarte da sie auf der Rechnung erwähnt wird)
- Startpreis 280€ (was sehr wohl suggeriert eine das es sich um eine Grafikkarte handelt da der preis Für ein stück Pappe was noch nicht mal Sammlerwert hat zu hoch ist)
- Verkäufer hat noch eine Weiter Aktion mit der gleichen Methode im Angebot gehabt und erfolgreich verkauft (Spätestesn bei dem Punkt kommt der Vorsatz da es sich auch nicht mehr um ein Versehen des Verkäufers handeln kann)
 
Interessant finde ich die Tatsache, das der Verkäufer innerhalb von ~9h mehrfach Änderungen, auch zu den Bildern, ausführte und als letzte Maßnahme den "Sofort-Kaufen" Bereich bearbeitete!
Was zeigen wohl die anfänglichen Bilder?
Z.B. den Käufer der Grafikkarte, da dieser Rechnungsbereich unkenntlich gemacht wurde.
 

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Wo schreiben sie das?
Er spricht von einem ähnlichen Fall.
Fakt ist, auf den Fotos hier ist nur der Karton zu sehen nicht ein einziges mal die Grafikkarte selbst, bei dem Fall mit den Goldbarren waren nur die Barren zu sehen, nicht aber der Rahmen des Bildes also eine ganz andere Konstellation. Außerdem suggeriert die Artikelbeschreibung nicht, dass die Grafikkarte mitgesendet wird, es wird von einer "AMD Radeon R9 290X-Originalverpackung" gesprochen. Die Leute, die das falsch lesen tun mir einfach nur leid. Hätte dort gestanden: "AMD Radeon R9 290X mit Originalverpackung" oder, "AMD Radeon R9 290X+Originalverpackung" würde ich dir sofort recht geben.

Der Einzige wirklich Punkt an dem ich ebenfalls das Grübeln anfange ist der hohe Startpreis, das war es dann aber auch schon.

Glücklicherweise sehen die Gerichte das wohl nicht ganz so wie du, im Zweifelsfall entscheidet dann einfach der Richter ob damit jemand in die Irre geführt werden sollte und der Staatsanwalt ob ein Betrug vorliegt. Interessant finde ich wieviele hier die Betrüger verteidigen, da wurden wohl einige noch nicht ordentlich genug abgezockt. Falls ihr nun denkt "das kann mir nicht passieren", es wurden schon gestandene Polizeihauptkommissare mit der Zuständigkeit Trickbetrug ausgenommen.
 
Das sind sicher Indizien für eine arglistige Täuschung, da stimme ich zu.

Ich frage mich, ob der Verkäufer solch ein hohes rechtliches Risko eingeht, nur um in ein oder zwei Fällen ein paar Hunderter abzustauben?

Lohnt sich ja kaum, um dafür eine Strafe zu riskieren.
 
Da in diesen Fall der Verkäufer auch am selben Tag noch einen Intel Prozessor Karton mit der gleichen Masche verkauft hat werden dir Richter sehr wohl ebenfalls den Betrug sehen.
Hier hat keiner jemals das Wort in den Mund genommen, das einzige was hier angesprochen wurde ist arglistige Täuschung.:schief:
Wenn der Betrug strafrechtlich vorliegt, kommt der Käufer über §823 BGB zivilrechtlich an Schadensersatz. Daher ist es nicht ganz unwichtig, wie der Fall von einem Strafrichter beurteilt wird.

Interessant finde ich wieviele hier die Betrüger verteidigen, da wurden wohl einige noch nicht ordentlich genug abgezockt.
Das überrascht mich auch. Sonst ist das Geschrei nach Verbraucherschutz immer extrem groß.
 
Das sind sicher Indizien für eine arglistige Täuschung, da stimme ich zu.

Ich frage mich, ob der Verkäufer solch ein hohes rechtliches Risko eingeht, nur um in ein oder zwei Fällen ein paar Hunderter abzustauben?

Lohnt sich ja kaum, um dafür eine Strafe zu riskieren.

In vielen Fällen wirst du wohl keine echte Adresse bekommen oder die Leute haben das in einer Kombination aus Blöd und Pleite getan, dann läufst du ebenfalls deinem Geld hinterher.
 
In diesen Fall sollte dies relativ einfach sein

Verkäufer hat den Karton

- mit Rechnung des Original Artikels angeboten (brauch man bei enem Karton nicht Suggeriert den Kauf einer Grafikkarte da sie auf der Rechnung erwähnt wird)

Er hat eine Origignalverpackung und nicht mit Rechnung verkauft. Ein kleiner aber feiner Unterschied gerade wenn es um Verträge geht

- Startpreis 280€ (was sehr wohl suggeriert eine das es sich um eine Grafikkarte handelt da der preis Für ein stück Pappe was noch nicht mal Sammlerwert hat zu hoch ist)
In diesem Punkt gebe ich dir Recht. Aber auch dies Entbindet den Käufer nicht von der Pflicht die Beschreibung genau durch zu lesen

- Verkäufer hat noch eine Weiter Aktion mit der gleichen Methode im Angebot gehabt und erfolgreich verkauft (Spätestesn bei dem Punkt kommt der Vorsatz da es sich auch nicht mehr um ein Versehen des Verkäufers handeln kann)
Na und dann hat er an diesem Tag 2 mal einen Karton, welche jeweils in der richtigen Kategorie einsortiert waren. Dummheit schützt nun mal nicht vor Strafe. Es war alles richtig beschrieben. Und wie schon so oft gesagt wurde. Wer zu dumm ist bei einem Vertrag genau durchzulesen was er da kauft und letztendlich zustimmt der ist selber Schuld. Ich bin auf die Auktionsseite gegangen und das erste was ich oben als vorgeschlagene Produkte sehe sind Kartons und keine Grafikkarten, da werde ich doch stutzig
 
Na und dann hat er an diesem Tag 2 mal einen Karton, welche jeweils in der richtigen Kategorie einsortiert waren. Dummheit schützt nun mal nicht vor Strafe. Es war alles richtig beschrieben. Und wie schon so oft gesagt wurde. Wer zu dumm ist bei einem Vertrag genau durchzulesen was er da kauft und letztendlich zustimmt der ist selber Schuld. Ich bin auf die Auktionsseite gegangen und das erste was ich oben als vorgeschlagene Produkte sehe sind Kartons und keine Grafikkarten, da werde ich doch stutzig

Dummheit schützt zwar vor Strafe nicht aber unser Gesetz schützt eben auch dumme Leute ;) Der Käufer hat aus einem Irrtum heraus eine Willenserklärung zum Kauf abgegeben womöglich wurde er vom Verkäufer durch arglistige Täuschung dazu verleitet. Für mich ist der Fall ganz eindeutig, der Käufer kann seine Willenserklärung anfechten und somit vom Kauf zurück treten.
 
Und ihr versteht es immer noch nicht es ist nicht nur wichtig was in dem Angebot steht sondern auch was dieses Suggeriert und das Angebot Suggeriert eindeutig das es sich hier um eine Graka handelt. Reitet nicht so auf die Kategorie rum wo es eingestellt wurde der Käufer kann davon ausgehen das bei 280€ Startpreis der Artikel eine Grafikkarte ist und kein Karton und diese einfach nur in der Falschen Kategorie einsortiert wurde.
 
ein freund hatte letztes jahr eine 7970 schachtel für 160euro verkauft,
der käufer hat ne anzeige wegen arglistiger täuschung gemacht, und bekam die antwort bei gericht zurück,
wegen falscher beschuldigung 500euro geldstrafe

somit hat dieser 660euro für einen 7970 karton gezahlt:lol:

Lade das Urteil anonymisiert hoch, ansonsten ist es nur eine Behauptung.

Aber auch dies Entbindet den Käufer nicht von der Pflicht die Beschreibung genau durch zu lesen

Wenn es sich um ein arglistige Täuschung (lt. des Richters) handelt, ist es gar nicht möglich sich die Beschreibung genau oder "richtig" durchzulesen. ;)
 
Er hat eine Origignalverpackung und nicht mit
Na und dann hat er an diesem Tag 2 mal einen Karton, welche jeweils in der richtigen Kategorie einsortiert waren. Dummheit schützt nun mal nicht vor Strafe. Es war alles richtig beschrieben. Und wie schon so oft gesagt wurde. Wer zu dumm ist bei einem Vertrag genau durchzulesen was er da kauft und letztendlich zustimmt der ist selber Schuld. Ich bin auf die Auktionsseite gegangen und das erste was ich oben als vorgeschlagene Produkte sehe sind Kartons und keine Grafikkarten, da werde ich doch stutzig

Wenn man es mehrfach macht liegt eine gezielte Gewinnerzielungsabsicht nahe, im übrigen trägt das zum Gesamtbild bei.

Wenn vor Gericht dieselben Ansichten wie in diesem Forum gelten würden würden für Betrüger wahrlich goldene Zeiten anbrechen. Zum Glück ist dies nicht so.

Es gibt übrigens auch etwas wie ein "das verstehen normale Menschen darunter" vor Gericht, das führt z.B. das nahezu sämtlich Vereinbarungen die man so anklickt unwirksam sind (dürfen nicht länger als eine Seite sein oder müssen im Fall eines Kaufs schon vorher vereinbart werden), ferner darf in Verträgen auch nichts unübliches stehen (z.B. in einem Kreditvertrag eine Überlassung für sämtliches Hab und Gut). Vondaher muß ich unsere Gerichte auch einmal echt loben das sie solchen Leuten das Handwerk legen.
 
Hoffentlich wird der Betrüger (alles andere ist er nicht) abgestraft UND der Käufer liest in Zukunft die Artikelbeschreibung besser durch.
 
das ist sowas von totaler quatsch .. ich hab schon viel mist hier gelesen aber du haust echt noch einen obendrauf .. was hat das mit täuschung zutun?

Ist er getäuscht worden oder nicht? Das beantwortet wohl deine Anranzerei. Worum geht es denn hier im Thema? Darum, dass jemand verarscht wurde, anderes Deutsch für Täuschung. Die AGB's von Ebay schützen eben alle drei Parteien so gut es geht. Sonst hätte man das Geld einfach von Paypal zurückgebucht und dann mal drauf ankommen lassen. Ich kann das bei meiner Bank jedenfalls machen.
Der Preis stand bei 200 oder was weiß ich. Für ne Pappschachtel? Nein, für eine Graka mit Rechnung! Es war auch kein Versehen des Verkäufers, sondern bewusst und kein Einzelfall. Als Käufer geht man mit einer anderen Erwartungshaltung vor wie beim Verkaufen. Da sind Menschen eben leicht zu beirren, wie man sieht. Der Käufer trägt Mitschuld, keine Frage. Er hat unbedacht gehandelt, da er nicht genau gelesen hat und einen falsch kategorisierten Fang machen wollte. Verkäufern mit 3 Punkten sollte allgemein erstmal mit Misstrauen begegnet werden. Ich habe Leuten auch schon ihre kaputte Hardware für unter 10€ abgekauft, die dachten sie wären die ganz Schlauen. Dabei gings mir um's Gehäuse und andere Ersatzteile, die um die kaputte CPU verbaut waren. Ebay macht mir zumindest immer noch riesen Spaß und ich habe genug Geduld. Wenn nicht heute, dann eben später. Ich repariere gern alte Elektronik und bin bisher nicht enttäuscht worden. Verkauft habe ich auch schon gut, auf ehrliche Weise und die Käufer waren glücklich mit dem was sie bekamen. So kann man auch helfen und die Kohle wieder reinvestieren.
 
nteressant finde ich wieviele hier die Betrüger verteidigen, da wurden wohl einige noch nicht ordentlich genug abgezockt.
Das überrascht mich auch. Sonst ist das Geschrei nach Verbraucherschutz immer extrem groß.
Das finde ich auch merkwürdig. Der Verkäufer wird teilweise sogar als ganz cleverer Held gefeiert. Und es wurde auch suggeriert, der Verkäufer wollte nicht mal absichtlich täuschen...

Wenn vor Gericht dieselben Ansichten wie in diesem Forum gelten würden würden für Betrüger wahrlich goldene Zeiten anbrechen. Zum Glück ist dies nicht so.
Eben. Wenn diese Masche völlig legal und unanfechtbar wäre, dann würde Hardware-Verpackungs-Betrug GmbH und co. wie Unkraut aus dem Boden sprießen.
 
Ist mal gut jetzt, ich kann meine Verpackungen Privat für 10000€ Verkaufen wenn ich das will. Ich bestimme bei Ebay den Wert meiner Artikel, ich bin kein Händler. Und täuschung seh ich da nicht. Ich hab sofort gelesen das es nur eine Verpackung ist.. Startpreis hin oder her. Wenn ich eben 280€ dafür will, dann will ich 280€ dafür.
 
Ist mal gut jetzt, ich kann meine Verpackungen Privat für 10000€ Verkaufen wenn ich das will. Ich bestimme bei Ebay den Wert meiner Artikel, ich bin kein Händler. Und täuschung seh ich da nicht. Ich hab sofort gelesen das es nur eine Verpackung ist.. Startpreis hin oder her. Wenn ich eben 280€ dafür will, dann will ich 280€ dafür.

Gott, endlich jemand mit Hirn.

So ein Bullsh** von wegen "niemand verkauft einen Karton für 280€" - ist doch jedem selbst überlassen. Wenn ich sehe, dass Leute Wildstar Betakeys für 150€ verticken, könnte ich auch sagen "so viel würde ich nie bezahlen oder verlangen für einen Betakey".
Naja, hier wurde mal wieder von der Redaktion Hobby-Geanwaltet. :ugly:
 
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