Klarnamenpflicht: Gesetzentwurf könnte Jugendliche aus sozialen Netzwerken und Spieleplattformen werfen

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Vom Grundgesetz hast du also keinen blassen Schimmer.
Wahrscheinlich warst du und deine Familie vielleicht sogar linientreu, der Vater in der SED oder STASI........so wie du diese Drecksdiktatur verharmlost. :kotz:
 
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Sag mal bist du in der Gosse aufgewachsen? Warum diese aggressive und vulgäre Ausdrucksweise? Selbst wenn einem was nicht gefällt und man wütend ist, kann man sich doch wohl anständig artikulieren...

Zu deiner Vermutung:
Nein, aber unser direkter Nachbar, gegenüber. Wohnt so jemand auf der anderen Straßenseite, ist man zwangsläufig vorsichtig. Anders geht es nicht.
Ich hab nicht vor was zu verharmlosen, aber es ist eben auch Quatsch es unnötig schlimm darzustellen. Ist wie im Straßenverkehr. Es gibt Schilder und wenn man sich dran hält, passiert einem nichts. Man kann sie auch in der passenden Toleranz übertreten und es passiert nichts, obwohl man mehr Freiheiten hat. Meint man aber bei 50 gleich 90 fahren zu müssen, dann gibt's saures und zwar zu Recht. Dann hat man jedoch kein Recht danach zu meckern und Abzocke oder so etwas ähnliches zu brüllen.
Ich persönlich setze den Tempomat exakt am Anschlag Der erlaubten Toleranz, also der Zeiger vom Tacho genau da wo die Blitze entweder schon auslösen könnte, oder nicht und fahre ohne zu bremsen So durch jede Blitze. So hab ich schon knapp eine Million Kilometer in fremden Gegenden hinter mich gebracht, ohne auch nur ein einziges Foto. In der DDR war es nichts anderes. Grenzen kennen und fertig.

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Könnten wir eventuell zum Thema zurückkehren? In der DDR gab es kein Internet und damit auch keine Klarnamenpflicht im selbigen.
Davon abgesehen geben die Menschen in der digitalen Welt heutzutage aus Ignoranz, Fahrlässigkeit oder Gleichgültigkeit dem Staat, der freien Wirtschaft und Kriminellen (Überschneidungen genannter Gruppen möglich) so viel von sich preis, dass der reflexartige Verweis auf "prähistorische" Überwachungsdiktaturen allmählich schal klingt.

Was konkret die Klarnamenpflicht angeht, gibt es - so sie den in irgend einer Form kommt - ein sehr probates Mittel, damit umzugehen: nämlich nachzudenken, bevor man den erstbesten lauwarmen Hirnfurz auf die Weltöffentlichkeit loslässt.

Sollte der Name für jedermann sofort ersichtlich sein? Nein, dafür sind mittlerweile zu viele Spinner unterwegs, wegen denen man über eine solche Pflicht ja überhaupt erst nachdenken muss. Aber eine Möglichkeit, den Klarnamen von einer sicheren Ident-Verwaltungsstelle begründet abzufragen, sollte es geben. Die Einrichtung eines solchen Systems ist kein Hexenwerk, man dürfte es halt nur nicht den Vollpfosten überlassen, die bis dato im Staatsauftrag vergleichbare Projekte versemmelt haben.

Wenn die Abfrage entsprechende Hürden voraussetzt und außer bei Verdunklungs- oder Fluchtgefahr die Person standardmäßig über die erfolgte Abfrage informiert wird bzw. in bestimmten Fällen sogar der Herausgabe zuerst aktiv zustimmen muss, sehe ich darin kein grundsätzliches Problem.

Und, wie schon geschrieben, bei Minderjährigen ohne Identifikationsdokumente sind so oder so die Erziehungsberechtigten in der Pflicht und sollten ohnehin zumindest grob wissen, wo sich ihre Sprösslinge virtuell herumtreiben. Es verlangt ja niemand, dass sie Kontrolle über den Account ihrer kleinen Scheißer haben sollen, sondern nur, dass sie wissen sollten, dass so ein Account existiert, weil sie ihn verifiziert haben. Dann hat beim nächsten Fall von Radikalisierung, Cyber-Grooming und Ähnlichem nämlich wenigstens nicht wieder keiner von irgend etwas gewusst ...

Und wenn es dann noch nicht einmal für jedes kleine Wald- und Wiesenforum, sondern nur für Plattformen mit entsprechender Reichweite gilt, ist erst recht alles in Ordnung. Dann kann man nicht anonym im Fressenbuch hetzen, darf aber im Chat des Interessenverbands "Sex mit Zimmerpflanzen" o.ä. trotzdem heimlicher Genießer bleiben.
 
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Also da muss ich dir widersprechen. Was bringt es denn wenn man weiß dass das Kind im Hackfressenselbstbeweihräucherungsbuch[emoji2398] angemeldet ist, aber nicht was es dort treibt? Dann kann man sehr wohl weiterhin behaupten, man wusste von nichts.

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Also da muss ich dir widersprechen. Was bringt es denn wenn man weiß dass das Kind im Hackfressenselbstbeweihräucherungsbuch[emoji2398] angemeldet ist, aber nicht was es dort treibt? Dann kann man sehr wohl weiterhin behaupten, man wusste von nichts.

Zwei Effekte sind zu beachten:

1.) Wenn sich Minderjährige nicht mehr einfach anmelden können, sondern die Identifikation durch die Eltern brauchen, wissen die Eltern oft überhaupt erst, wo ihr Kind sich virtuell herumtreiben will und kann. Wenn es ihnen noch zu heikel (oder zu mühselig) ist, können sie es verweigern.

2.) Der deutsche Michel hat Behördenangst. Wenn das Ganze Prozedere irgendwie amtlich wirkt, schaut er selbst als Erziehungsversager lieber doch mal ab und zu mal nach, was er gerade mit seinem Namen freigeschaltet hat. Nicht, dass die kleinen Scheißer in diesem komischen "Fähzbuk"-Dingens irgend etwas treiben, wofür Mama und Papa Ärger kriegen oder - noch schlimmer - bezahlen müssen! :D
 
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Also ich stelle mir vor wie ein Kind seine Eltern fragt nach einem Facebookaccount und die nächsten drei Jahre nie wieder was kommt... wozu auch? Nur weilö damals ein Acc freigeschaltet wurde, heißt das doch nicht dass die Eltern das Privatleben seines Kindes mit Füßen treten und da rein schauen. Dann macht das Kind dennoch was es will. Oder reden wir aneinander vorbei?
 
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Also ich stelle mir vor wie ein Kind seine Eltern fragt nach einem Facebookaccount und die nächsten drei Jahre nie wieder was kommt... wozu auch? Nur weilö damals ein Acc freigeschaltet wurde, heißt das doch nicht dass die Eltern das Privatleben seines Kindes mit Füßen treten und da rein schauen. Dann macht das Kind dennoch was es will. Oder reden wir aneinander vorbei?

Ich denke, wir haben einfach ein unterschiedliches Bild vor dem geistigen Auge, wie das Ganze (auch verwaltungs-) technisch aussehen könnte und wie man es psychologisch aufzieht.

Wenn schon beim Prozess der Verifizierung eines Accounts deutlich klargemacht wird, dass der Accountinhaber voll verantwortlich ist und ggf. haftet, werden auch Eltern hellhörig, die ansonsten ihre Kinder im Internet machen lassen. Das sollte eben auch gefühlsmäßig weniger so sein, als ob man einen Fernseher ins Kinderzimmer stellt, sondern eher so, als ob man dem Kind den Autoschlüssel oder die Kreditkarte gibt.

Aber selbst im - pädagogisch gesehen - schwächsten Fall ist es immer noch ein Unterschied, ob Minderjährige sich einfach selbst überall anmelden können oder Eltern zumindest wissen, *wo* Accounts existieren.

Dass man das Internetverhalten seiner Sprösslinge auch nur halbwegs überwachen könnte (oder sollte), ist selbst für engagierte und informierte Eltern absolut illusorisch. Was das angeht, ist es wichtiger, den Kindern aktiv Wissen und Grundregeln zu vermitteln, damit sie selbst gut klarkommen und Fallstricke vermeiden können.
Und da greift das Autoschlüssel-Beispiel: Den leiht man seinen Kindern nämlich nur, wenn sie grundsätzlich *fähig* sind, ein Auto zu fahren und wenn man sie für verlässlich genug hält, niemanden umzukacheln und/oder die Familienkutsche nicht zu schrotten. Und natürlich fragt man da auch eher, wo denn hingefahren wird und mit wem.
 
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Das habe ich tatsächlich genau so aus deinem Beitrag herausgelesen. Aber!
Du siehst doch die Menschen mit denen man es Tag für Tag zu tun hat heutzutage.
Wenn das Elternpaar in deinem Beispiel schon komplett inkompetent ist durch fehlen jeglichem Anstandes, jedweder Toleranz und Verstand im allgemeinen.
Wenn so eine "ich bin der Mittelpunkt des Universums"-Person vor dieser Aufgabe steht, dann schätzt eben diese Person die Fähigkeiten ihres Kindes ganz anders ein und gibt selbst dem gestörtesten Sprössling den du und ich uns vorstellen können den Schlüssel und natürlich die Kreditkarte. Ja und so lange ein paar von diesen Figuren eine Plattform finden, so lange werden sich auch andere berufen fühlen es ihnen gleich zu tun.

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Das habe ich tatsächlich genau so aus deinem Beitrag herausgelesen. Aber!
Du siehst doch die Menschen mit denen man es Tag für Tag zu tun hat heutzutage.
Wenn das Elternpaar in deinem Beispiel schon komplett inkompetent ist durch fehlen jeglichem Anstandes, jedweder Toleranz und Verstand im allgemeinen.
Wenn so eine "ich bin der Mittelpunkt des Universums"-Person vor dieser Aufgabe steht, dann schätzt eben diese Person die Fähigkeiten ihres Kindes ganz anders ein und gibt selbst dem gestörtesten Sprössling den du und ich uns vorstellen können den Schlüssel und natürlich die Kreditkarte. Ja und so lange ein paar von diesen Figuren eine Plattform finden, so lange werden sich auch andere berufen fühlen es ihnen gleich zu tun.

Ja, damit muss man rechnen. Aber auch dann gibt es einen Vorteil: Die Eltern haften. Normalerweise kommen die verzogenen Bälger, wenn sie überhaupt jugendstraffähig sind, mit einem erhobenen Zeigefinger vom Jugendrichter davon und den Eltern geschieht gar nichts. Für verifizierte Accounts wäre jedoch der Inhaber voll verantwortlich - sonst könnte ja jeder kommen und behaupten, der Junior wär's gewesen.

Wie man den Accountinhaber dann konkret belangt, also als Täter, wegen Beihilfe, als Störer oder was weiß ich, ist nahezu egal. Selbst eine empfindliche Ordnungsstrafe dürfte schon viel Gleichgültigkeit kurieren.
 
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Dann musst aber noch eine Störerhaftung einbauen. Sonst war es halt wer anders oder man wurde gehackt. Und die Datensammelei dürfte auch unserem GG widersprechen auch wenn man verspricht sie nur im Notfall anzuzapfen.
 
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Dann musst aber noch eine Störerhaftung einbauen. Sonst war es halt wer anders oder man wurde gehackt.

De facto ist bereits jetzt der Accountinhaber für Inhalte seines Accounts verantwortlich. Die bloße Behauptung, es wäre jemand anders gewesen, hilft in Strafsachen bekanntlich nur bedingt weiter.

Der einzige Unterschied besteht darin, das man Accounts zweifelsfrei einer natürlichen oder juristischen Person zuordnen könnte, statt den unsicheren Weg über den genutzten Anschluss zu gehen, welcher jemanden gehört, der womöglich nicht einmal als Störer, geschweige denn als Verursacher greifbar ist.

Und die Datensammelei dürfte auch unserem GG widersprechen auch wenn man verspricht sie nur im Notfall anzuzapfen.

Das Führerscheinregister des Kraftfahrtbundesamts widerspricht nicht dem GG, ebenso wenig das Zentrale Fahrzeugregister. Weder bei der Speicherung noch bei berechtigter Abfrage.
Warum sollte es mit einem Zentralen Register für Teilnehmer am Internetverkehr anders sein?

Dem GG würde es widersprechen, pauschal Bewegungen von Verkehrsteilnehmern zu beobachten, nicht jedoch ein Register legitimierter Verkehrsteilnehmer zu führen und bei Bedarf darauf zuzugreifen.
 
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Ja, damit muss man rechnen. Aber auch dann gibt es einen Vorteil: Die Eltern haften. Normalerweise kommen die verzogenen Bälger, wenn sie überhaupt jugendstraffähig sind, mit einem erhobenen Zeigefinger vom Jugendrichter davon und den Eltern geschieht gar nichts. Für verifizierte Accounts wäre jedoch der Inhaber voll verantwortlich - sonst könnte ja jeder kommen und behaupten, der Junior wär's gewesen.

Wie man den Accountinhaber dann konkret belangt, also als Täter, wegen Beihilfe, als Störer oder was weiß ich, ist nahezu egal. Selbst eine empfindliche Ordnungsstrafe dürfte schon viel Gleichgültigkeit kurieren.
Ja, darauf kann ich mich mit dir einigen. :nicken: :bier:

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ich hau es mal hier rein, sollte ja passen...

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Kabinett beschliesst neue Regeln: Mehr Schutz fuer Nutzer sozialer Netzwerke | tagesschau.de
 
Das OLG München hat nun entschieden, das Facebook Pseudonyme wie Phantasienamen oder Nicknames verbieten darf.


Die Vorschrift verpflichte den Anbieter von Telemedien nämlich nur insoweit dazu, eine anonyme oder pseudonyme Nutzung zu ermöglichen, als ihm das zumutbar ist. Aufgrund der Entstehungsgeschichte der DSGVO sei Facebook hierbei ein großer Spielraum zuzusichern.

Wobei nichts davon steht, das der Name real sein muss, was sich auch nur schwer nachprüfen lassen würde. Es könnten sich die Leute also auch rechtskonform mit "Thomas Müller" anmelden, dem häufigsten deutschen Namen.
 
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Dat wird ja lustig wie ich mit meinem polnischen Nachnamen gegen nicht integrierfreudige Ausländer was sage und man plötzlich nicht mehr sagen kann "dU nAzI" weil ich ja selbst ausländer bin haaaaa...
 
Dat wird ja lustig wie ich mit meinem polnischen Nachnamen gegen nicht integrierfreudige Ausländer was sage und man plötzlich nicht mehr sagen kann "dU nAzI" weil ich ja selbst ausländer bin haaaaa...
Ach, es gab damals sogar KZ-Aufseher mit polnischen Nachnamen. Die Öffentlichkeit wird es also nicht nur verkraften, sondern auch zwischen Gesinnung und Namen unterscheiden können.

Übrigens, du darfst etwas gegen nicht integrationsfreudige Ausländer sagen, egal aus welchem Sprachraum dein Name kommt. Entscheidend ist, was du sagst und wie.

Apropos "was und wie" ... Sind deine grausame Rechtschreibung und Grammatik Ausdruck fehlenden Integrationswillens, bist du Legastheniker oder einfach nur dumm? Ich habe da so eine Vermutung, und diese auszusprechen verbietet nicht etwa die deutsche Gesetzgebung, sondern meine gute Kinderstube. :D
 
Dat wird ja lustig wie ich mit meinem polnischen Nachnamen gegen nicht integrierfreudige Ausländer was sage und man plötzlich nicht mehr sagen kann "dU nAzI" weil ich ja selbst ausländer bin haaaaa...

Es gab auch in Polen damals genügend Faschisten.
Und die aktuelle Regierung dort ist wie die in Ungarn auch auf dem Weg in diese Richtung.

Den neuen Rechtsstaatlichkeitsmechanismus der EU kann man da ziemlich vergessen. Da hätte deutlich härter reagiert werden müssen.
 
Wobei manchmal auch ein Zitat vom Zitat sinnvoll ist, damit man sieht worum es geht.
Gerade wenn der Ursprung fast ein Jahr her ist.
 
Apropos "was und wie" ... Sind deine grausame Rechtschreibung und Grammatik Ausdruck fehlenden Integrationswillens, bist du Legastheniker oder einfach nur dumm? Ich habe da so eine Vermutung, und diese auszusprechen verbietet nicht etwa die deutsche Gesetzgebung, sondern meine gute Kinderstube. :D
Sorry aber persönliche Angriffe die nichts mit dem Thema zu tun haben, sollte man bitte außen vor lassen, ich finde das höchst alarmierend dass du dich gegen meine Rechtschreibung aussprichst ohne den belustigenden Kontext dahinter zu verstehen.
 
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