Kann/darf ein wlan im Netzwerk erkannt werden?

Paradoxium

PC-Selbstbauer(in)
Hi Leute,

ich hoffe das ist das am ehesten treffende Forum, ansonsten bitte verschieben :)

folgendes Problem:

Ich bin in einer Mietwohnung in einem Wohnkomplex, und der Vermieter stellt die Internetverbindung (gedeckt durch Mietkosten). Zu meinem Zimmer führt praktisch ein Lan anschluss, und beim ersten Verbinden musste ich mich über eine Anmeldemaske anmelden.

Nun möchte der Vermieter, dass keine Wlan Hotspots mehr erstellt werden dürfen, da angeblich das Internet technisch nicht dafür ausgelegt sei. Ich weiß von einigen Mitbewohnern, dass Wlan problemlos funktioniert. Alle Zugänge, welche Wlan benutzen, sollen gesperrt werden.

Das ist ja gut und schön, dass der Vermieter das verbieten möchte, aber wie erkennt er überhaupt dass ein Wlan Netz aufgebaut wurde (vorrausgesetzt er ist nicht vor Ort, woran er aber auch nicht erkennen könnte von welchem Nutzer das Wlan stammt)?


Ist es überhaupt möglich das zu erkennen? Wenn ich beispielsweise einen Router anschließe, welcher nichts anderes macht als das lan signal vom Lan Kabel in ein Wlan Signal umzuwandeln, woher will der Vermieter das mitbekommen?

Das einzige was mir einfallen würde, wäre anhand von Geräte Identifikationen zu erkennen, wobei es sich am ehesten um ein Wlan gerät handelt (bsp. Android -> sehr wahrscheinlich Wlan verbunden). Aber das würde ja auch über eine Usb/Lan bridge möglich sein.


Deshalb nochmal kurz die Frage: kann mit legalen Mitteln in oben genannter Netzwerkkonfiguration ein Wlan "Wandler"/Hotspot (wie auch immer ihr es nennen wollt) erkannt werden?

Viele Grüße
Paradoxium
 
Das Problem hat mehrere Ebenen, lass uns mit der technischen Anfangen:

- anhand der MAC-Adresse des Devices lässt sich der Hersteller ermitteln.
- Auch wenn Du SSID ausstellst, wird sie natürlich gesendet. Allerdings mit dem Flag "nicht anzeigen". Ein Sniffer zeigt sie sehr wohl an

Also, wenn Dein Vermieter will, kann er rausfinden, ob ein WLAN da ist (einfach) und wer es betreibt (mittelschwer)

Andere Frage: darf Dir das Dein Vermieter verbieten? Ich würde sagen nein. Technische Gründe existieren nicht. Seine Aussage ist Blödsinn. Wenn in Deinem Mietvertrag drinsteht "baden nach 22.00 Uhr verboten" kann das gerne drinstehen, hat aber keine Wirkung. Wenn Du die Wohnung gemietet hast, bist Du Besitzer der Wohnung (nicht Eigentümer). Es gibt recht wenig, was Dir der Eigentümer verbieten kann.

Vielleicht solltest Du das mit Deinem Vermieter noch mal besprechen.
 
Andere Frage: darf Dir das Dein Vermieter verbieten? Ich würde sagen nein. Technische Gründe existieren nicht. Seine Aussage ist Blödsinn. Wenn in Deinem Mietvertrag drinsteht "baden nach 22.00 Uhr verboten" kann das gerne drinstehen, hat aber keine Wirkung. Wenn Du die Wohnung gemietet hast, bist Du Besitzer der Wohnung (nicht Eigentümer). Es gibt recht wenig, was Dir der Eigentümer verbieten kann.

Naja mal langsam. Nicht jede Klausel in Mietverträgen ist gültig, aber in diesem Fall hat dein Vermieter natürlich die Möglichkeit und das Recht die Nutzung des vorinstallierten Internets zu unterbinden, wenn du gegen die Nutzungsbedingungen verstößt. In diesem Fall müsstest du dir dann eben einen eigenen Internetanschluß besorgen und diesen mit WLAN teilen, bezahlst dann aber auch den Betrag für die Internetzung in den Nebenkosten nicht.
 
- anhand der MAC-Adresse des Devices lässt sich der Hersteller ermitteln.

Die Frage ist was das bringt. Ist mein Gerät bsp. von Apple, kann ich ja trotzdem eine usb/lan bridge verwenden. Gleiches gilt für den Router: Nur weil er am Netz angeschlossen ist, muss er nicht zwingend als Wlan Access Point eingesetzt werden. (bsp. anderweitige Nutzung als einfacher Switch). Anhand von dieser Info darf und kann mir also nicht vorgeworfen werden, dass ich ein Wlan Netz betreibe.
Oder übersehe ich was?
Also, wenn Dein Vermieter will, kann er rausfinden, ob ein WLAN da ist (einfach) und wer es betreibt (mittelschwer)

1. Frage: Ist es auch so schwer herauszufinden WER es betreibt wenn es eben besagten Login gibt (jeder Mieter hat einen eigenen Login?)
2. Frage: Ist die Nutzung eines Sniffers in dieser Form legal?



In diesem Fall müsstest du dir dann eben einen eigenen Internetanschluß besorgen und diesen mit WLAN teilen, bezahlst dann aber auch den Betrag für die Internetzung in den Nebenkosten nicht.

Hier ist die Frage, ob ich bei einem Drittanbieter überhaupt einen Internetzugang buchen könnte. Ich habe keine Telefonbuchse in der Wohnung, lediglich besagten Lan eingang, welcher zwangsläufig am Server vom Vermieter hängen muss. Mir ist klar, dass eine Antwort ohne genaueren technischen Hintergrund nicht zu geben ist, aber ist eine mit höchster wahrscheinlichkeit genutzte Schaltung zu erwarten (welche mir die Nutzung eines Drittanbieters ermöglicht/unmöglich macht)?


Edit: Und noch eine Frage: Kann der Vermieter theoretisch herausfinden, dass ich über Wlan verbinde? Also er kann mir sichehreit herausfinden, auf welchen Seiten ich surfe, welche Mac Adressen meine Geräte haben, was für Hersteller es sind usw.. Aber kann man auch herausfinden ob mein Gerät die erste Verbindung mit dem Netzwerk über Wlan aufbaut?
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn der Vermieter technisch versiert ist, kann er anhand der MAC-Adresse sehen, welches Gerät am Netzwerk hängt (zumindest den Hersteller). Er kann also schon unterscheiden, ob da ein Gerät von DELL, oder eine Fritzbox dran hängt.
Und natürlich kann er in Prinzip alles mitlesen, was nicht verschlüsselt ist.

Unabhängig davon ist es heute schlicht unrealistisch an zu nehmen, dass man nur ein einziges Gerät im Haushalt am Internet hängen hat. PC, Smartphone, Tablet, TV - das ist heute einfach normal, und kann kaum vom Vermieter verboten werden. Und damit kann er einen Router wohl auch kaum verbieten. Ob der Router dann auch WLAN hat, oder die Geräte per Kabel angeschlossen sind, ist dann doch auch egal.


Darf man fragen was der Vermieter dafür überhaupt kassiert? Wenn es mehr sind als (DSL-Kosten/Anzahl der Mietparteien) hat er ohnehin ein Problem...
 
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