Geil! Glückspilz, so ein Ding hätt ich auch gerne muss mich aber mit meinem laaaahmen Doppelathlon begnügen
Wieso? Die arme Uni...(Die hat's an dich geschickt!)Glückspilz?
rechtlich gesehen darf ich das Teil nicht mal Besitzen. Ich glaube ich sollte das Teil einstampfen.
Ich habe keine Lust Ärger zu bekommen.
Aber die Uni will nix von der CPU wissen. Die wollen sie auch nicht zurück haben.Wieso? Die arme Uni...(Die hat's an dich geschickt!)
Na dann, schick ihn doch einfach an die dubiose Quelle zurück. Sollte doch wirklich kein Problem sein. Oder du blätterst einfach das Telefonbuch auf, suchst dir die nächst beste Adresse und machst diesen Mann oder die Frau glücklich Viel Spass mit dem Ding.
Achja bevor ich es vergesse: Der Handel ist klar untersagt. Nicht dass hier noch jemand auf die Idee kommt...
Schick doch einfach die CPU per Brief an diese Uni, dann haben die das Problem...Aber die Uni will nix von der CPU wissen. Die wollen sie auch nicht zurück haben.
Schick doch einfach die CPU per Brief an diese Uni, dann haben die das Problem...
Gab's keinen Brief bei der Ware?? Irgendwas??
Das nennt man übrigens Klingelstreich 2.1!nichts außer der CPU
§ 241a
Unbestellte Leistungen
(1) Durch die Lieferung unbestellter Sachen oder durch die Erbringung unbestellter sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an einen Verbraucher wird ein Anspruch gegen diesen nicht begründet.
Ich würde die CPU berhalten oder verkaufen!
Hier mal ein Auszug aus dem BGB
D.h. es ist in dem Moment deins und kannst auch machen was du willst damit. Auch wenn es ein ES ist, kann sich Intel auf den Kopf stellen und mit den Füßen wackeln, deutsches Recht ist eben deutsches Recht.