Intel Xeon Confidential

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Mich würde mal interressieren was CPU-z anzeigt und wie es mit der Spannung Temperaturen und natürlich, wenn du eine i7 Plattform nutzt das OC-verhalten.
 
Tag

Vorausgesetzt das Ding läuft überhaupt auf einem i7 Board. Offiziell werden die Nehalem-EP Xeons ja nur von den 5500/5520er Chipsätzen unterstützt. Zumindest das BIOS wird arg doof aus der Wäsche gucken.

Gruss
 
Abgesehen von §241a BGB darf man in Deutschland wenn ich mich recht erinnere auch keine Übereignung an jemanden anderen verbieten (Schutz des Rechtsverkehrs). Dazu könnte noch kommen, dass ein Dritter es evtl. nach §932 BGB gutgläubig erwirbt, was allerdings (unter der Voraussetzung, dass du einen Vertrag geschlossen hast (was hier nicht der Fall ist, da du eigentlich alles dir mögliche getan hast, um den Grund dieses Zuschickens zu ermitteln - wobei, du könntest bei Intel anrufen ;))) zu Schadensersatzpflichten aus Vertragsverletzungen führen könnte. Berichtigt mich, wenn ich groben Unfug erzähle ;)

MfG
 
Für mich stellt sich die Angelegenheit um diese Uhrzeit folgendermaßen dar:
Zu § 241a: Hier gibt es keinen Unternehmer, der eine Sache unbestellt geliefert hat. Ich verweise auf § 14 BGB:
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Zu § 932: Hier gibt es keinen gutgläubigen Erwerb, da dieser den Tatbestand eines Rechtsgeschäft (also Verpflichtungs- oder Verfügungsgeschäft gemäß Trennungsprinzip) voraussetzt. (Selbst die einseitig verpflichtende Schenkung als Verpflichtungsgeschäft ist auszuschließen, da sie das Eigentum des Vermögens voraussetzt)

Oder ohne Paragraphenwirrwarr: Der Wechsel des Besitzers einer vom Eigentümer unter vertraglichen Bestimmungen verliehener oder sogar entwendeten Sache, macht den Besitzer nicht zum Eigentümer.

Da wir im Forum allerdings keine Rechtsberatung anbieten, schließe ich diesen Thread.
 
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