Im Internet bestellen

Rumada

Komplett-PC-Käufer(in)
Moin,

bin mir nich sicher ob ich hier mit meiner Frage richtig liege, ansonsten bitte ich drum es zu verschieben ;) Es geht darum, ab wann darf man eigenständig im Internet bestellen? Ich hab des öfteren gegoogelt und immer wieder verschiedene Sichtweisen gelesen - die einen sagen mit 18 - die anderen sagen soweit das sogenannte "Taschengeld" mit dem Alter zusammenhängt. Aber was genau ist davon nun wahr? Ich richte mal die Frage auf Amazon - da ich häufig dort einkaufe, aber meine Eltern immer nich gerade begeistert sind - wenn ich ständig über ihr Konto bestelle. Frage an sich ist halt - dürfte ich mit meinen 17 Jahren und meiner momentanen Situation (bin Azubi) - kleinere Käufe - Online tätigen - oder setzt das ebenfalls das alter von 18 Jahren vor raus. Wäre euch dankbar wenn man die Frage klären könnte - da es doch ziemliche Meinungsverschiedenheit bei der Sache gibt^^

Lg
 
Das kommt oft drauf an WAS du WO kaufst.

Ich bin kein Jurist aber ich würde mal sagen du darfst im Internet ein (nicht altersbeschränktes) Produkt kaufen, sobald du beschränkt geschäftsfähig bist was in Deutschland ab 7 (bis einschl. 17) Jahren der Fall ist und das jeweilige Verkaufsportal das erlaubt. So geschlossene Verträge sind aber schwebend unwirksam wenn sie nicht mit Einwilligung eines Erziehungsberechtigten/Vormundes geschehen. Anders gesagt du kannst mit 12 was im Internet kaufen, wenn dein Paps aber sagt er will das nicht wird der Kauf rückgängig gemacht.

In der Realität sind die Altersgrenzen aber höher - nicht weil das Gesetz es vorschreibt (zumindest kenne ich keine solche Vorschrift...) sondern weil man sich bei solchen Kaufportalen ja anmelden muss und hier in den AGBs quasi immer irgendwo ein Mindestalter festgelegt ist.

Zumeist ziehen sich die großen Portale da ganz aus der Misere und geben das Mindestalter von 18 Jahren an (zum Beispiel amazon) - dann hat man den Mist mit schwebend unwirksam auch nicht da der 18-Jährige voll geschäftsfähig ist und dann auch dran ist wenn was faul ist sozusagen.


Du musst mit deinen 17 Jahren also zwingend ein Portal nutzen das den Handel mit Minderjährigen ausdrücklich erlaubt (ich kenne spontan keines :ugly:) - und im Ernstfall die Einwilligung eines Elternteiles haben.


Ausnahme ist der "Taschengeldparagraph":
Ein Kaufvertrag ist (unter oben genannten Bedingungen) wirksam, also nicht schwebend unwirksam, wenn der Artikel mit den Mitteln des Taschengeldes kaufbar ist (sonst könntest du dir ja nicht maln Brötchen kaufen ohne Eltern dabei...). Wo jetzt aber der Gesetzgeber da das Limit sieht musste Leute Fragen sie sich damit auskennen :fresse:
 
Zuletzt bearbeitet:
§110BGB sagt, dass auch Minderjährige ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters voll wirksamem Verträge abschließen, wenn diese mit eigenen Mitteln (Taschengeld aber auch Ausbildungsgehalt) getätigt werden und nicht durch den Vertreter im Vorfeld explizit verboten wurden.
Daher ist die Frage des WAS und WO unerheblich, lediglich das WOMIT ist entscheidend.
 
Beim WAS und WO gings mir darum, dass erstens das Produkt keine Altersbeschränkung haben darf (er darf keinen Schnaps bestellen) und der Ort/Händler an dem es gekauft wird den Handel mit unter 18-Jährigen erlaubt (was amazon, ebay und wie sie alle heißen nicht tun, sprich er darf bei Amazon noch keinen Schlüsselanhänger für 30 cent kaufen).

Das "wo" ist im Falle von "online" eben in vielen Fällen der Knackpunkt wenn die Online-Händler Personen unter 18 in ihren AGBs generell ausschließen.
 
Erstmal danke - aber das mit dem Schlüsselanhänger find ich völliger mist - klar haben dadurch die die es halt anbieten weniger Probleme weil die Eltern es im Problemfall noch zurück schicken dürfen - bei mir is es aber ganz im Gegenteil so - meine Eltern machen generell nur eine Anmerkung mehr nich - meine Eltern würden mir nich verbieten, wenn ich mir etwas von meinem Geld kaufe.
 
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