Herunterladen von geschützten Internet-Videos rechtswidrig?
Herunterladen von geschützten Internet-Videos rechtswidrig?
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Das Landgericht Hamburg hat in seinem Beschluss vom 25.04.2013 (Az.: 310 O 144/13) festgestellt, dass die Software "JDownloader2" rechtswidrig den Kopierschutz von geschützten Internet-Videos auf MyVideo.de umgeht. Nach Ansicht des Gerichts handle es sich um eine rechtswidirge Umgehung technischer Schutzmaßnahmen gemäß §95a II UrhG. Geschützt wurde das fragliche Video mit dem Sicherungsverfahren Encrypted Real Time Messaging Protocol (RTMPE). Ferner wurde eine Token-URL gesetzt. Bei beiden Verfahren handele sich um eine wirksame technische Schutzmaßnahme im Sinne des Urhebergesetzes und dürfe daher nicht umgangen werden. Die Software darf nicht mehr vertrieben werden. Ein ähnliches Verfahren wurde bereits im Zusammenhang mit "TubeBox" vor dem Landgericht München geführt und entschieden.
Kommentar: Auswirkungen für die Nutzer?
Das Urteil hat nicht nur Auswirkungen auf den Vertrieb des fraglichen Programms. Es wirft grundsätzlich die Frage auf, ob die Vielzahl der erhältlichen "Download-Programme" für Streaming-Videos für rechtswidrige Umgehungen von technischen Schutzmaßnahmen genutzt werden können. Zumeist ist es für den Nutzer nicht ersichtlich, ob ein Streaming-Video technisch geschützt wurde. Gelegentlich kann man dazu Ausführungen in den Nutzungsbedingungen des jeweiligen Video-Portals finden. Auch wenn für private Nutzer keine strafbare Handlung vorliegt (§108b I UrhG), können dennoch zivilrechtliche Schitte in Form von Abmahnungen und Unterlassungsansprüchen drohen.
Quelle: Beschluss im Volltext bereitgestellt von raschlegal.de
Update:
Die fragliche Funktion zur Umgehung der technischen Schutzmaßnahmen wurde mittlerweile vom Hersteller aus dem Programm entfernt. In dieser Version kann der "JDownloader2" weiter vertrieben werden.
Quelle: Internet-Law » LG Hamburg: Software die Downloads von geschützten Streamingportalen ermöglicht, ist urheberrechtswidrig
Herunterladen von geschützten Internet-Videos rechtswidrig?
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Das Landgericht Hamburg hat in seinem Beschluss vom 25.04.2013 (Az.: 310 O 144/13) festgestellt, dass die Software "JDownloader2" rechtswidrig den Kopierschutz von geschützten Internet-Videos auf MyVideo.de umgeht. Nach Ansicht des Gerichts handle es sich um eine rechtswidirge Umgehung technischer Schutzmaßnahmen gemäß §95a II UrhG. Geschützt wurde das fragliche Video mit dem Sicherungsverfahren Encrypted Real Time Messaging Protocol (RTMPE). Ferner wurde eine Token-URL gesetzt. Bei beiden Verfahren handele sich um eine wirksame technische Schutzmaßnahme im Sinne des Urhebergesetzes und dürfe daher nicht umgangen werden. Die Software darf nicht mehr vertrieben werden. Ein ähnliches Verfahren wurde bereits im Zusammenhang mit "TubeBox" vor dem Landgericht München geführt und entschieden.
Kommentar: Auswirkungen für die Nutzer?
Das Urteil hat nicht nur Auswirkungen auf den Vertrieb des fraglichen Programms. Es wirft grundsätzlich die Frage auf, ob die Vielzahl der erhältlichen "Download-Programme" für Streaming-Videos für rechtswidrige Umgehungen von technischen Schutzmaßnahmen genutzt werden können. Zumeist ist es für den Nutzer nicht ersichtlich, ob ein Streaming-Video technisch geschützt wurde. Gelegentlich kann man dazu Ausführungen in den Nutzungsbedingungen des jeweiligen Video-Portals finden. Auch wenn für private Nutzer keine strafbare Handlung vorliegt (§108b I UrhG), können dennoch zivilrechtliche Schitte in Form von Abmahnungen und Unterlassungsansprüchen drohen.
Quelle: Beschluss im Volltext bereitgestellt von raschlegal.de
Update:
Die fragliche Funktion zur Umgehung der technischen Schutzmaßnahmen wurde mittlerweile vom Hersteller aus dem Programm entfernt. In dieser Version kann der "JDownloader2" weiter vertrieben werden.
Quelle: Internet-Law » LG Hamburg: Software die Downloads von geschützten Streamingportalen ermöglicht, ist urheberrechtswidrig
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