Herunterladen von geschützten Internet-Videos rechtswidrig?

Pokerclock

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Herunterladen von geschützten Internet-Videos rechtswidrig?

Herunterladen von geschützten Internet-Videos rechtswidrig?

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Das Landgericht Hamburg hat in seinem Beschluss vom 25.04.2013 (Az.: 310 O 144/13) festgestellt, dass die Software "JDownloader2" rechtswidrig den Kopierschutz von geschützten Internet-Videos auf MyVideo.de umgeht. Nach Ansicht des Gerichts handle es sich um eine rechtswidirge Umgehung technischer Schutzmaßnahmen gemäß §95a II UrhG. Geschützt wurde das fragliche Video mit dem Sicherungsverfahren Encrypted Real Time Messaging Protocol (RTMPE). Ferner wurde eine Token-URL gesetzt. Bei beiden Verfahren handele sich um eine wirksame technische Schutzmaßnahme im Sinne des Urhebergesetzes und dürfe daher nicht umgangen werden. Die Software darf nicht mehr vertrieben werden. Ein ähnliches Verfahren wurde bereits im Zusammenhang mit "TubeBox" vor dem Landgericht München geführt und entschieden.

Kommentar: Auswirkungen für die Nutzer?

Das Urteil hat nicht nur Auswirkungen auf den Vertrieb des fraglichen Programms. Es wirft grundsätzlich die Frage auf, ob die Vielzahl der erhältlichen "Download-Programme" für Streaming-Videos für rechtswidrige Umgehungen von technischen Schutzmaßnahmen genutzt werden können. Zumeist ist es für den Nutzer nicht ersichtlich, ob ein Streaming-Video technisch geschützt wurde. Gelegentlich kann man dazu Ausführungen in den Nutzungsbedingungen des jeweiligen Video-Portals finden. Auch wenn für private Nutzer keine strafbare Handlung vorliegt (§108b I UrhG), können dennoch zivilrechtliche Schitte in Form von Abmahnungen und Unterlassungsansprüchen drohen.

Quelle: Beschluss im Volltext bereitgestellt von raschlegal.de

Update:

Die fragliche Funktion zur Umgehung der technischen Schutzmaßnahmen wurde mittlerweile vom Hersteller aus dem Programm entfernt. In dieser Version kann der "JDownloader2" weiter vertrieben werden.

Quelle: Internet-Law » LG Hamburg: Software die Downloads von geschützten Streamingportalen ermöglicht, ist urheberrechtswidrig
 
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AW: Herunterladen von geschützten Internet-Videos rechtswidrig?

wenn es ein technischen schutz geben würde (myvideo) , würde es doch nicht gehen aber andere Anbieter schafen es doch auch z.b. MTV :huh:

also wenn es nicht einfach geht stellt ein download eine Straftat dar aber was ist mit mitschneiden?
 
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Wie wollen die feststellen, wie das Video runtergeladen wurde?
Denn das abfangen des Signals zum Monitor bzw die Aufnahme des Monitorbild stellen ja keine Umgehung eines wirksamen Kopierschutzes dar.
 
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das verhältnis reale güter geldmenge wird immer kleiner, daher werden digitale güter immer wertvoller. stell dich auch in zukunft darauf ein abgezockt zu werden.
 
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Wie wollen die feststellen, wie das Video runtergeladen wurde?
Denn das abfangen des Signals zum Monitor bzw die Aufnahme des Monitorbild stellen ja keine Umgehung eines wirksamen Kopierschutzes dar.


Denn das abfangen des Signals zum Monitor

hier könte ja schon eine verschlüselung aktiv sein
 
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Hä, was macht denn die Software genau und in wiefern sind bei myvideo geschützte Inhalte???

MfG
 
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Wie bei YouTube kannst du die Inhalte nicht ohne weiteres runterladen, das Programm aber hat es möglich gemacht.
Oder verstehe ich da etwas falsch?
 
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Warum höre ich erst jetzt von dieser Software?:heul:

Spaß beiseite, ein Papiertiger.
Wer vertrieb die, wie wurde sie vertrieben (Freeware etc.??)
 
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Hey Jdownloader ist ein cooles Programm - jetzt hacken sie hier auch noch drauf rum :ugly:
 
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Wie bei YouTube kannst du die Inhalte nicht ohne weiteres runterladen, das Programm aber hat es möglich gemacht.
Oder verstehe ich da etwas falsch?
Die Videos landen doch im Browser-Cache, und das unverschlüsselt auf der Festplatte des Nutzers.
Bei Youtube war es zumindest mal so, ob es noch so ist, weiß ich nicht. (Ist mir zu umständlich, so das ich inzwischen ein PlugIn nutze. Jedoch nur selten, die (Ton)-Qualität ist nicht gerade berauschend.)
 
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wen interessiert der ganze schwachsinn?
wenn myvideo nicht will, dass ich die filme downloade, sollen sie den abruf selbst schon kostenpflichtig machen.

was im internet ist, wird gesaugt. was interessieren deutsche gerichte programme, die auf ausländischen servern liegen bzw. von dort aus arbeiten.

das landgericht hamburg ist berüchtigt für seine contentfreundliche urteilsfindung. die sollen sich mal lieber mit den wichtigen dingen im leben beschäftigen. alles stümper da. schönen gruß.
 
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Demnächst werden Browser verboten denn damit kann man die Seiten aufrufen die Copyright geschütztes Material beinhalten und diese in den RAM kopiert :D.
 
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Und irgendwo taucht diese Funktion dann zufällig von nem kleinen, privaten Entwickler als Plugin auf, jaja...^^ Das spielchen kennen wir doch schon zu genüge...
 
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Vertrieben, würde mich mal interessieren ob das nur Verkauf ist oder auch kostenlose Verbreitung bedeutet. Pokerclock?
 
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Der gesetzliche Wortlaut ist "Verbreiten". Der umfasst alle Formen von Weitergabe, auch verkaufen oder verschenken bzw. ein kostenloser Download.
 
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