Fragen zu GarantieVerlust

E-I-S

Komplett-PC-Käufer(in)
Hi,

angenommen es wird in einem Notebook die HDD gegen eine SSD getauscht.
Hierzu musste die gesamte Unterseite abmontiert werden, da die Wartungsklappe nur für den Ram ist.
Die HDD wurde einfach unverändert in die Schublade gut verpackt weggelegt.
Beim Kauf war auf der HDD Win8 installiert.
Generell ist ja immer davon zu lesen, dass beim Öffnen die Garantie erlischt.
Gehen wir davon aus, dass nun nach einigen Monaten etwas kaputt geht am Laptop (sagen wir mal es ist nicht die SSD :-) )

Könnte man dann (sofern man keine Clips beschädigt etc) nciht einfach die SSD wieder gegen die HDD (mit Win8) tauschen und so einschicken ?
Im Prinzip könnte das doch garkeiner nachvollziehen oder ? (ein Garantiesiegel etc. existierte nicht)

Was sagt ihr ?
 
Mensch... du musst doch nicht wegen jedem Popelthema nen neuen Thread eröffnen... Ich habe dir da schon geschrieben, das, wenn du keine Teile beschädigst, die Garantie bestehen bleibt. Und wenn du dir nicht sicher bist, sollst direkt bei Samsung anrufen, denn jeder Hersteller handhabt diese Garantiegeschichten anders... MSI hat z.B. keine Probleme damit und Samsung sollte auch keine haben, da das Gerät ja extra so gebaut wurde, das man einfach die Unterbodenplatte entfernen kann, damit man das Gerät warten kann.
 
Zu deiner Frage:

Garantiebedingungen von Samsung | Samsung Electronics GmbH

da Notebooks auswählen

(3) S. 7 Buchst. a, b, c, d und g

-Folglich erlischt die Garantie bis zum Ablauf der Frist für das eingesetzte Teil. Der Rest ist weiterhin Bestandteil der Garantiebedingung, soweit der aufgetretene Fehler nicht auf Grund der Veränderung herbeigeführt wurde. Ein rückbau in den Originalzustand heilt jedoch das Erlöschen der Garantie, sofern kein Schaden entsteht und sie lebt wieder auf.
- Solltest du beim Einbau was kaputt machen, kannst du gegen Zahlung der entstandenen Reperaturkosten/-gebühren den Ursprungszustand wieder herstellen. Folglich besteht auch dann wieder die Garantie.
- Somit könntest du tun und lassen was du willst, solange du nichts kaputt machst, aber vgl. (3) Buchst. c, selbst wenn du nichts Kaputt machst, aber nach gewisser Nutzung etwas ausfällt Aufgrund der Veränderung (Bedenke, nach 6 Monaten gilt die Beweislastumkehr und du hast zu beweisen, dass der Schaden nicht von deiner Veränderung herrührt.), hast du ohne Zustimmung seitens Samsung gehandelt.

=> Die spezifischen Garantiebedingungen deines Produkts lesen, es kann sein das Samsung durch die WArtungsklappe gewisse Eingriffe duldet und bei Unsicherheit immer kurz anfragen.

Hier nochmaln Interessanter Link zum Thema Grafikkarten, läuft aber Analog zu anderen Verbrauchsgütern.
http://ht4u.net/reviews/2014/grafik...hsel_des_kuehlers_oder_uebertakten/index6.php
lustigerweise stimmt die Tabelle nicht mit dem Text überein :D

Denkt dran, ihr kauft Verbrauchsgüter und keine Waren aus anderen Produktgebieten wie Lebensmittel und/oder Sonderanfertigung bzw. Produkte mit gesonderten Verträgen

Ohhh ganz vergessen, natürlich erfolgen meinen hier gemachten Angaben keiner Gewähr auf Korrektheit/Vollständigkeit
Wer ganz sicher gehen will, sollte sich Rechtsbeistand suchen
 
Zuletzt bearbeitet:
ALso der Samsung Support meint, schick mal zum Service Partner (LetMeRepair) und lasse es, um die Garantie zu erhalten, für 45,- + 15,- VSK einbauen...

Die Frage stellt sich mir immernoch, ob das System dann funktionieren würde, wenn bei irgendeinem Defekt die HDD einfach wieder reingebaut wird. Würde das Notebook dann rein theoretisch mit dem Win starten, dass auf der HDD bei Auslieferung drauf war ?
 
Klar sagt das der Samsung Support, denn die wollen damit Geld verdienen. Die Garantiebedingungen sagen aber was anderes... Du kannst problemlos die Unterbodenplatte entfernen und deine SSD einbauen. Wenn du dafür noch 60Euro ausgeben willst, bitte... ich hindere dich nicht dadran :)

Zu deiner HDD Frage... k.A. was du meinst... du sprichst etwas in Rätseln... Wenn du die HDD ausbaust und sie weg legst.... und sie dann irgendwann wieder einbaust, was soll sich denn an den Daten auf der HDD verändert haben, wenn du NICHTS mit der HDD weiter gemacht hast ? Das Gerät verhält sich dann so, als wenn es gerade frisch ausgeliefert wurde.

Des weiteren kann Samsung auch nicht feststellen, ob das Gerät geöffnet wurde, wenn kein Garantiesiegel beschädigt wurde.
 
Okay, du hast damit meine Fragen beantwortet. Cool, danke.
Die Festplatte würde ich dann eben für den Garantiefall als "WIeder in den Neuzustand bringen" weglegen und nur bei Bedarf nutzen.
die 1TB hdd benötige ich eh nicht mehr als ext.platte, da ich eine 750gb evo 840 SSD relativ günstig schießen konnte :-)
 
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