Hi,
angenommen es wird in einem Notebook die HDD gegen eine SSD getauscht.
Hierzu musste die gesamte Unterseite abmontiert werden, da die Wartungsklappe nur für den Ram ist.
Die HDD wurde einfach unverändert in die Schublade gut verpackt weggelegt.
Beim Kauf war auf der HDD Win8 installiert.
Generell ist ja immer davon zu lesen, dass beim Öffnen die Garantie erlischt.
Gehen wir davon aus, dass nun nach einigen Monaten etwas kaputt geht am Laptop (sagen wir mal es ist nicht die SSD )
Könnte man dann (sofern man keine Clips beschädigt etc) nciht einfach die SSD wieder gegen die HDD (mit Win8) tauschen und so einschicken ?
Im Prinzip könnte das doch garkeiner nachvollziehen oder ? (ein Garantiesiegel etc. existierte nicht)
Was sagt ihr ?
angenommen es wird in einem Notebook die HDD gegen eine SSD getauscht.
Hierzu musste die gesamte Unterseite abmontiert werden, da die Wartungsklappe nur für den Ram ist.
Die HDD wurde einfach unverändert in die Schublade gut verpackt weggelegt.
Beim Kauf war auf der HDD Win8 installiert.
Generell ist ja immer davon zu lesen, dass beim Öffnen die Garantie erlischt.
Gehen wir davon aus, dass nun nach einigen Monaten etwas kaputt geht am Laptop (sagen wir mal es ist nicht die SSD )
Könnte man dann (sofern man keine Clips beschädigt etc) nciht einfach die SSD wieder gegen die HDD (mit Win8) tauschen und so einschicken ?
Im Prinzip könnte das doch garkeiner nachvollziehen oder ? (ein Garantiesiegel etc. existierte nicht)
Was sagt ihr ?