Festplattenreklamation bei Mindfactory

Trefoil80

BIOS-Overclocker(in)
Hallo zusammen,

ich würde Euch gern um Rat bitten.

Folgendes Szenario:

- Festplatte (Seagate ST3500418AS, 500GB) bei Mindfactory um Juli 2010 gekauft. Preis ca. 40 EUR
- Im Oktober 2011 ist die Festplatte kaputtgegangen (AHCI: Device Error Port 0, Klackergeräusche)
- Habe die Festplatte am 18.10. eingeschickt, Eingang bei Mindfactory am 24.10.
- Keine Reaktion seitens Mindfactory.
- Heute habe ich mal angerufen. Ich hätte die Optionen "Geld zurück" oder "weiter auf Seagate warten" (Platte wurde angeblich umgehend an Seagate geschickt). Meine Platte würde auch angeblich von Seagate gar nicht mehr produziert werden.

Aufgrund der aktuellen Preise habe ich aber keine Lust auf "Geld zurück". Länger warten will ich aber auch nicht mehr, bis Seagate mal zu Potte kommt.

Wie sieht die Rechtslage aus? Was gibt es für Fristen? Kann ich verlangen, dass Mindfactory mir eine andere Platte geben muss?

Für Eure Hilfe wäre ich sehr dankbar.

Gruß
Freyny80
 
Also laut den Forenregeln ist es nicht erlaubt über eine Rechtslage zu reden.
Wenn ich mich aber nicht täusche könntest du eine ähnliche Platte als ersatz bekommen. Ich würde Mindfactory ein wenig druck machen.
4. Unerwünschte Inhalte
4.1 verbotene oder rechtlich heikle Inhalte
Nicht zuletzt wegen möglicher juristischer Konsequenzen für PCGH sind folgende Inhalte komplett verboten:

  • Individuelle auf einen konkreten Sachverhalt bezogene Rechtsberatung. Allgemeine Hinweise auf gesetzliche Regelungen sind erlaubt
 
Gleichwertiger Ersatz ist immer drin wenn es eine Ware war die mit "wesentlich" gleichen Eigenschaften wieder beschafft werden kann. Ersatz wenn in irgend einer Weise abhanden gekommen ist aufgrund schuld des VK oder aufgr Garantieansprüchen.

BGB ist dein Helfer da steht alles drin
 
Hi,

tatsächlich ist es aktuell so, dass wir bei Festplatten fast keine Wahl haben.

Wir senden die Platten gerne zum Hersteller ein, so dass die Kunden hier eine neue erhalten.
Einen direkten Austausch können wir hier leider - wegen Unzumutbarkeit - nicht anbieten. Alternativ zahlen wir aber auch gerne das Geld aus.
 
Einen direkten Austausch können wir hier leider - wegen Unzumutbarkeit - nicht anbieten. Alternativ zahlen wir aber auch gerne das Geld aus.

Rein Interessehalber würde ich gerne diesen Punkt näher erläutert bekommen. In wie weit liegt bei euch ein Fall des §439 III BGB vor?

@TE
Bitte dem ersten Link in meiner Signatur folgen. Könnte weiterhelfen.
 
Unzumutbarkeit. Mich würde die Begründung interessieren, warum Nacherfüllung und Nachbesserung eurerseits unzumutbar sind. Nachbesserung (Reparatur) ist klar, nicht aber die Nacherfüllung.
 
Auf welchen Preis beziehen sich die Prozentangaben? Den heutigen Preis oder der Preis zum Zeitpunkt der Mangelanzeige bzw. der Erklärung der Nacherfüllung (18.10.2011)?

Gibt es einen Nachweis für die Gültigkeit dieser Bandbreite von 60-300% > Rechtsprechung, Kommentar-Literatur etc.?
 
Dann frage ich anders/allgemein. Werden grundsätzlich bei der Beurteilung der Unzumutbarkeit der Nacherfüllung der Tag der Mangelanzeige oder ein anderer Tag herangezogen?

Im Übrigen bist du mir noch das Zustandekommen der Bandbreite schuldig. Bisher fehlt noch die objektive Grundlage bezogen auf die Verhältniskeitsprüfung der Interessen zwischen Verkäufer und Käufer. Die Referenzfälle müssen ja auch irgendwie beurteilt worden sein.
 
Jetzt nagel mich nicht auf die Urteile fest... das ist Sache der Anwälte ;)

Welcher Tag sollte denn sonst zu der Beurteilung hinzugezogen werden?
 
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