EU-Rat beschließt im Fischereiausschuss beitritt zum ACTA-Abkommen
Am 16.12.2011 hat der EU-Rat während einer Sitzung des Fischereiausschusses den Beitritt zum ACTA-Abkommen beschlossen.
Zum Hintergrund des ACTA-Abkommens:
Mit dem ACTA-Abkommen wird das "Grundrecht" der Rechteinhaber auf Urheberschutz über alle anderen Grundrechte gestellt. Die Provider werden verpflichtet, Ihre Kunden - sprich uns alle - zu überwachen. Die Provider sollen weiterhin schon den Zugriff auf illegale Inhalte verhindern. Zensurulla war ein Witz dagegen. Das Abkommen ist weitestgehend hinter verschlossenen Türen verhandelt worden. Detaillierte Informationen sind nur durch verantwortungsbewußte Insider publik geworden, die sich nicht mit der Abschaffung der Bürgerrechte abfinden wollen.
Mit dem ACTA-Abkommen sollen Urheberrechtsverstöße weiter kriminalisiert werden. So wollen u.A. Beheilfe und Anstiftung zur Urherberrechtsverletzung Straftaten werden. Bzgl. der Überwachung der Telekommunikation ist auch zu Berücksichtigen, dass das Bundesverfassungsgericht erst dieses Jahr (mal wieder) festgestellt hat, das eine Telekommunikationsüberwachung nur zur Aufklärung schwerer Straftaten und nach richterlichter Anordnung vorgenommen werden darf. Mit ACTA soll das Three-Strikes-Verfahren angewendet und privatisiert werden, d.h. die Provider sollen hierfür in die Verantwortung genommen werden. Um also Urberrechtsverstöße zu ermitteln müßten sie also den Datenverkehr überwachen - ohne Richter, ohne schwere Straftat - und als Privatunternehmen das Three-Strikes-Verfahren gegenüber Ihren Kunden anwenden. Ansonsten müßten die Provider ihrerseits gem. ACTA-Abkommen mit strafrechtlichen Ermittlungen rechnen.
Da das ACTA-Abkommen somit das Strafrecht betrifft und dieses nicht Zuständigkeit der EU-Gremien ist, ist noch die Zustimmung des Bundestags nötig. Auch das EU-Parlement muß der Annahme des Abkommens noch zustimmen.
So langsam sollte sich jeder überlegen, wen unsere Politiker eigentlich vertreten. Das Urheberrecht ist sicherlich von der Grundidee her richtig, die heutige Umsetzung hat aber nichts mehr damit zu tun. Heute profitieren fast nur noch Patenttrolle und Industrieunternehmen, die selbst keine Inhalte schaffen, vom Schutz des geistigen Eigentums. Die eigentlichen Urheber werden immer mehr gedrängt, Ihre Rechte weitestgehend abzugeben und werden ausgepresst, bis nichts mehr geht.
heise online - EU-Rat segnet Anti-Piraterie-Abkommen ACTA ab
EU-Rat beschließt im Fischereiausschuss Beitritt zu ACTA » Von markus » netzpolitik.org
http://digitalegesellschaft.de/wp-c...cta-edri-broschuere-deutsche-uebersetzung.pdf
Anti-Counterfeiting Trade Agreement
Am 16.12.2011 hat der EU-Rat während einer Sitzung des Fischereiausschusses den Beitritt zum ACTA-Abkommen beschlossen.
Zum Hintergrund des ACTA-Abkommens:
Mit dem ACTA-Abkommen wird das "Grundrecht" der Rechteinhaber auf Urheberschutz über alle anderen Grundrechte gestellt. Die Provider werden verpflichtet, Ihre Kunden - sprich uns alle - zu überwachen. Die Provider sollen weiterhin schon den Zugriff auf illegale Inhalte verhindern. Zensurulla war ein Witz dagegen. Das Abkommen ist weitestgehend hinter verschlossenen Türen verhandelt worden. Detaillierte Informationen sind nur durch verantwortungsbewußte Insider publik geworden, die sich nicht mit der Abschaffung der Bürgerrechte abfinden wollen.
Mit dem ACTA-Abkommen sollen Urheberrechtsverstöße weiter kriminalisiert werden. So wollen u.A. Beheilfe und Anstiftung zur Urherberrechtsverletzung Straftaten werden. Bzgl. der Überwachung der Telekommunikation ist auch zu Berücksichtigen, dass das Bundesverfassungsgericht erst dieses Jahr (mal wieder) festgestellt hat, das eine Telekommunikationsüberwachung nur zur Aufklärung schwerer Straftaten und nach richterlichter Anordnung vorgenommen werden darf. Mit ACTA soll das Three-Strikes-Verfahren angewendet und privatisiert werden, d.h. die Provider sollen hierfür in die Verantwortung genommen werden. Um also Urberrechtsverstöße zu ermitteln müßten sie also den Datenverkehr überwachen - ohne Richter, ohne schwere Straftat - und als Privatunternehmen das Three-Strikes-Verfahren gegenüber Ihren Kunden anwenden. Ansonsten müßten die Provider ihrerseits gem. ACTA-Abkommen mit strafrechtlichen Ermittlungen rechnen.
Da das ACTA-Abkommen somit das Strafrecht betrifft und dieses nicht Zuständigkeit der EU-Gremien ist, ist noch die Zustimmung des Bundestags nötig. Auch das EU-Parlement muß der Annahme des Abkommens noch zustimmen.
So langsam sollte sich jeder überlegen, wen unsere Politiker eigentlich vertreten. Das Urheberrecht ist sicherlich von der Grundidee her richtig, die heutige Umsetzung hat aber nichts mehr damit zu tun. Heute profitieren fast nur noch Patenttrolle und Industrieunternehmen, die selbst keine Inhalte schaffen, vom Schutz des geistigen Eigentums. Die eigentlichen Urheber werden immer mehr gedrängt, Ihre Rechte weitestgehend abzugeben und werden ausgepresst, bis nichts mehr geht.
heise online - EU-Rat segnet Anti-Piraterie-Abkommen ACTA ab
EU-Rat beschließt im Fischereiausschuss Beitritt zu ACTA » Von markus » netzpolitik.org
http://digitalegesellschaft.de/wp-c...cta-edri-broschuere-deutsche-uebersetzung.pdf
Anti-Counterfeiting Trade Agreement