Ebay-Auktionen: Vorzeitige Beendigung kann zu Schadenersatzpflicht führen

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Ebay-Auktionen: Vorzeitige Beendigung kann zu Schadenersatzpflicht führen

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Ebay-Auktionen: Vorzeitige Beendigung kann zu Schadenersatzpflicht führen

das ist wieder typisch fuer deutsche gerichte! bei essentiellen verhandlungen, in denen es um die existenz eines menschen geht, wird herausgezoegert, der streitwert heruntergerechnet,... und bei einem streitwert von 1 euro wird gerne verhandelt,... grundsaetzlich ist es ja korrekt, dass man kein angebot zurueckziehen kann, wenn schon darauf geboten wurde, aber welcher korinthenkacker geht wegen einer auktion von 1 euro vor gericht,... typisch deutsch! hauptsache seinen willen durchsetzen, ob das in relation zum aufwand steht, ist ja vollkommen egal.
ich selbst habe ein angebot auch schon vorzeitig eingestellt, aber nie, wenn schon ein gebot bestaetigt war.
 
AW: Ebay-Auktionen: Vorzeitige Beendigung kann zu Schadenersatzpflicht führen

Ein Satz Reifen hat wohl eher einen Streitwert von ~300€. Wenn ich diese vermeintlich für 1€ bekommen hätte würde mich das auch ziemlich nerven wenn das Angebot plötzlich zurückgezogen wird ;) .
 
AW: Ebay-Auktionen: Vorzeitige Beendigung kann zu Schadenersatzpflicht führen

Die Reifen (+ Alu-Felgen) alleine hatten einen Wert von 579 € (minus 1 € :ugly:) dazu kamen dann noch Anwaltsgebühren von 70 €.
 
AW: Ebay-Auktionen: Vorzeitige Beendigung kann zu Schadenersatzpflicht führen

es geht hier doch nicht um nen Streitwert von 1€, der Bieter hat den einen Euro für die Winterreifen geboten, die er aber nicht erhalten hat, weil der Verkäufer das Angebot vorher beendet hat. Das ist halt eBay, wenn man da was reinstellt und jemand was bietet, dann soll man doch bitteschön mit dem Risiko leben können, dass das auch mal für 1€ weggehen kann. Steht in den eBay-Regeln nicht, dass man die reingestellte Ware vor Ablauf der Auktion nicht anders verkaufen darf? Es gibt genug Möglichkeiten, die Bietsumme künstlich in die Höhe zu treiben, ohne dass es so stark auffällt, falls der Preis einem zu niedrig erscheind (Freunde, Bekannte). Zwar auch nicht die feine englische Art, aber immerhin weniger offensichtlich. Wer Zwischenverkauf machen will, soll halt Sofort-Kaufen ermöglichen und auf eBay verweisen.
Ebay ist halt keine Zeitungsanzeige, und als seriöser Verkäufer würde ich das auch nicht machen.
 
AW: Ebay-Auktionen: Vorzeitige Beendigung kann zu Schadenersatzpflicht führen

das ist wieder typisch fuer deutsche gerichte! bei essentiellen verhandlungen, in denen es um die existenz eines menschen geht, wird herausgezoegert, der streitwert heruntergerechnet,... und bei einem streitwert von 1 euro wird gerne verhandelt,... grundsaetzlich ist es ja korrekt, dass man kein angebot zurueckziehen kann, wenn schon darauf geboten wurde, aber welcher korinthenkacker geht wegen einer auktion von 1 euro vor gericht,... typisch deutsch! hauptsache seinen willen durchsetzen, ob das in relation zum aufwand steht, ist ja vollkommen egal.
ich selbst habe ein angebot auch schon vorzeitig eingestellt, aber nie, wenn schon ein gebot bestaetigt war.


Da gehts ums Prinzip! Der Verkäufer hat einen Vertrag abgeschlossen, den er dann gebrochen hat. Als Käufer ist dein Gebot doch auch verbindlich, d.h. du kannst es nicht einfach zurückziehen.
 
AW: Ebay-Auktionen: Vorzeitige Beendigung kann zu Schadenersatzpflicht führen

Finde ich gut das so entschieden wurde - mir geht es auch tierisch auf den Keks wenn man drauf und dran ist ein Schnäppchen zu machen und der Verkäufer das Angebot dann einfach zurückzieht(aus welchen Gründen auch immer).

mfg
 
AW: Ebay-Auktionen: Vorzeitige Beendigung kann zu Schadenersatzpflicht führen

(...) grundsaetzlich ist es ja korrekt, dass man kein angebot zurueckziehen kann, wenn schon darauf geboten wurde, aber welcher korinthenkacker geht wegen einer auktion von 1 euro vor gericht,... typisch deutsch! hauptsache seinen willen durchsetzen, ob das in relation zum aufwand steht, ist ja vollkommen egal.

Weisst Du, es geht ja nicht um einen einzelnen Schad-Euro, du musst da schon den Wert der Ware gegenrechnen. Ich bin auch seit X Jahren auf ebay unterwegs und oft genug wurden sogenannte "Schnäppchen" kurz vor Ende schlichtweg beendet und hanebüchene Begründungen dafür rausgehauen. So funktionieren Versteigerungen einfach nicht. Wer nicht mit dem Risiko einer Versteigerung und einem zu niedrigem Einkommen leben kann, hat auf solch' einer Plattform schlichtweg nichts zu suchen, oder aber einen Mindestpreis zu setzen.

Seit 2007 habe ich übrigens auch meinen Rechtsanwalt ständig im Einsatz. Es war die beste Entscheidung überhaupt. Nicht nur in Sachen ebay. Du glaubst gar nicht, wie vorsichtig plötzlich Behörden, Firmen und Unternehmen im Umgang mit Dir werden, wenn sie merken dass Du einmalig(!) ohne RA kommunizierst und gleich danach den RA einschaltest.

"Bei Geld hört die Freundschaft auf" ...
 
AW: Ebay-Auktionen: Vorzeitige Beendigung kann zu Schadenersatzpflicht führen

Ein Satz Reifen hat wohl eher einen Streitwert von ~300€. Wenn ich diese vermeintlich für 1€ bekommen hätte
Hätte. Richtig formuliert. 1€ ist der Startpreis. Nicht mehr und nicht weniger. Und glaube ich auch nicht das die "Reifen" zu einem Preis von einem Euro verkauft worden wären. Wer das denkt schläft mit den Fingern in der Steckdose. Wenn ich ein Angebot vorzeitig beende, ist wohl die falsche Wortwahl- sollte eher heißen- zurückziehe, habe ich sicherlich meine Gründe dafür. Welche das sind geht niemanden etwas an. Was ich nicht machen darf: den selben Artikel auf mehreren Plattformen gleichzeitig anbieten. Aber das ist typisch deutsch. Wenn man seinen Willen nicht durchsetzen kann wird eben geklagt. Diese Auktion ist ein gutes Beispiel dafür.
 
AW: Ebay-Auktionen: Vorzeitige Beendigung kann zu Schadenersatzpflicht führen

Wie schon erwähnt wurde, einfach ein Mindestgebot angeben und schon hat man das Problem nicht mehr, dass man vermeintlich zu wenig für sein Angebot bekommt!
Ich finde es eine Frechheit, einfach sein eingestelltes Angebot zurück zu ziehen.... :daumen2:
Dem hätte man eigentlich gleich einen Finger abschneiden sollen!
In anderen Ländern würdest Du für sowas gesteinigt! :what:
 
AW: Ebay-Auktionen: Vorzeitige Beendigung kann zu Schadenersatzpflicht führen

@Sixxer
Deine Argumentation ist lückenhaft und verstösst ganz nebenbei auch gegen die Nutzungsbedingungen auf ebay. Wenn die Reifen eben "nur" für einen EUR weggehen, dann gehen sie auch nur für einen EUR weg. Dem VK hätte es frei gestanden die Reifen zu einem Mindest- oder Sofortpreis einzustellen.
Aber die paar Cent Mehrpreis und potentiell entgangenen Bieter wollte er nicht auf sich nehmen. Das ist Risiko. Wenn Du in eine Spielhalle gehst, dort EUR 1.000 verzockst ohne was zu gewinnen, hast Du einfach genauso Pech gehabt. Wer damit nicht klar kommt, muss die Finger davon lassen.

Mir gehen diese ebay Spasten auf den Senkel ... viele bieten mit ihren zweit- und drittaccounts ihre Artikel hoch, damit sie mehr Kohle bekommen -> ebay schaut zu (sind sie doch stiller Nutzniesser dieser Methoden).
Erzielt ein VK nicht genug Geld, dann beendet er die Auktion und gibt als Grund an -> "Artikel defekt, Artikel nicht mehr vorhanden" etc. -> ebay schaut zu (weil sie wissen dass der Artikel demnächst wieder eingestellt wird).

Das Gerichtsurteil ist endlich mal was Verwertbares, wird ausgedruckt und in meinen Unterlagen archiviert. Künftig habe ich damit weitere Munition gegen Betrüger auf ebay. :)
 
AW: Ebay-Auktionen: Vorzeitige Beendigung kann zu Schadenersatzpflicht führen

Finde ich gut das so entschieden wurde - mir geht es auch tierisch auf den Keks wenn man drauf und dran ist ein Schnäppchen zu machen und der Verkäufer das Angebot dann einfach zurückzieht(aus welchen Gründen auch immer).

sehe ich genauso! Ebay ist verkommen zu einem Ort in dem es nur noch zwei Sachen gibt:
- entweder die Angebote werden zurückgezogen
oder
- die Preise werden künstlich in die Höhe getrieben bis man sich nur noch wundert, dass man für gebrauchte Ware 90 % des Neupreises zahlen soll

früher war das alles um einiges besser.

Achja, hier noch ein eher persönliches Problem da ich Österreicher bin: "Lustige" Deutsche die für unversicherten Versand von Kleinteile 25 Euro abgreifen wollen ...
 
AW: Ebay-Auktionen: Vorzeitige Beendigung kann zu Schadenersatzpflicht führen

wenn etwas früher rausgenommen wird, ist das für mich meine sache und da das auktionsende nicht erreicht ist,kann mich jeder bieter mal gerne haben. die käufer haben sowieso viel zu viele rechts bei ebay. sicher gab es trotzdem-bewertungen aber es gibt auch super dämliche käufer, den man alles recht machen muss, nur nicht selber mal aktiv werden und eventuell mal google fragen...
 
AW: Ebay-Auktionen: Vorzeitige Beendigung kann zu Schadenersatzpflicht führen

Mir gehen diese ebay Spasten auf den Senkel ... viele bieten mit ihren zweit- und drittaccounts ihre Artikel hoch, damit sie mehr Kohle bekommen -> ebay schaut zu (sind sie doch stiller Nutzniesser dieser Methoden).
Erzielt ein VK nicht genug Geld, dann beendet er die Auktion und gibt als Grund an -> "Artikel defekt, Artikel nicht mehr vorhanden" etc. -> ebay schaut zu (weil sie wissen dass der Artikel demnächst wieder eingestellt wird).

Das Gerichtsurteil ist endlich mal was Verwertbares, wird ausgedruckt und in meinen Unterlagen archiviert. Künftig habe ich damit weitere Munition gegen Betrüger auf ebay. :)

So sehe ich das auch. Wenn man etwas einstellt- egal was es ist, kann man nicht einfach nach Lust und Laune das Angebot beenden, weil einem der zu erwartende Ertrag zu gering erscheint. Man muss eben im Vorfeld genau überlegen, wieviel man erwartet und ob man das an anderer Stelle, als bei Ebay auch bekommen könnte.

Ich hatte gerade in der letzten Zeit vermehrt das Vergnügen auf solche Idioten zu treffen, u.a. auch einen, der eine originalverpackte DVD von mir erstanden hat und nach dem Kauf gemutmaßt hat, dass in der Hülle gar keine DVD drin wäre. Also verlangte er entweder eine Rückerstattung oder er öffnet die Verpackung und dafür müsse ich ihm 5€ Wertausgleich zahlen, da sich die DVD dann ja nicht mehr in ihrer OVP befände :what::what::what:
Der Hammer war - Auktion endete an einem Samstag, bis Sonntagabend hatte ich Zeit ihm meine Entscheidung mitzuteilen (weniger als die 48h bei Ebay selbst), da er sonst seinen Anwalt einschalten würde.

Seitdem begrüße ich jedes noch so kleine Urteil, was diesen Pen***n und den ganzen schwarzen Schafen bei Ebay ordentlich vor den Karren fährt.
 
AW: Ebay-Auktionen: Vorzeitige Beendigung kann zu Schadenersatzpflicht führen

Wie schon erwähnt wurde, einfach ein Mindestgebot angeben und schon hat man das Problem nicht mehr, dass man vermeintlich zu wenig für sein Angebot bekommt!
Ich finde es eine Frechheit, einfach sein eingestelltes Angebot zurück zu ziehen.... :daumen2:
Dem hätte man eigentlich gleich einen Finger abschneiden sollen!
In anderen Ländern würdest Du für sowas gesteinigt! :what:

Das Problem ist, dass die Ebay gebühren sofort steigen, sobald man den Sofort Kaufen Preis anhebt. Das hindert die meisten an einem fairen Verhalten. Würde ebay seine Gebührenpolitik grundlegend überdenken, hätte man auch solche Probleme nicht. tatsache ist, ebays Gebührentabelle ist eine Farce, die auf dem Rücken der Verkäufer und damit auch auf dem Rücken der Käufer und unter ihnen ausgetragen wird. Mittlerweile verkaufe ich fast alles nur noch in einschlägigen Foren mit Bewertungsfunktion. Das klappt prima. Ob die Bücher oder Kidnersachen meienr Frau oder Elektronik. Den Ärger den ich dort gelegentlich habe ist nichts gegen die Spinner, die bei ebay herum laufen.
Ebay ist eigentlich zu nichts mehr gut außer zum Ärgern!
 
AW: Ebay-Auktionen: Vorzeitige Beendigung kann zu Schadenersatzpflicht führen

Finde ich richtig gut, diesen Beschluss.

Wie oft habe ich mich schon über vorzeitig abgebrochene Auktionen geärgert.
Wer einen Artikel bei zur Auktion anbietet, muss eben auch damit rechnen, dass er eventuell nicht den Betrag erhält, den er sich wünscht.
Das ist eben dass Risiko einer Versteigerung.
Zumal man sich bei Ebay auch mit einem Mindestpreis absichern könnte.
Da dies dann allerdings mit einem Aufpreis verbunden ist, wird meist aus Geiz darauf verzichtet.
Die "besten" Verkäufer sind dann noch solche von der Sorte, die bereits in der Artikelbeschreibung offenkundig anführen, dass
sie die Auktion vorzeitig beenden werden, falls es absehbar sei, dass der gewünschte Auktionspreis nicht erreicht werden würde,
oder solche, die Interessenten im Text dazu aufrufen Sofort-Kauf-Angebote zu unterbreiten.

Und das ist meiner Meinung nach die größte Frechheit.
Hatte ich auch schon erlebt.
Ebay selbst trägt, meines Erachtens, zu großen Teilen eine gewisse Mitschuld an der negativen Entwicklung,
da offensichtliches Fehlverhalten anscheinend toleriert wird.

Das Gerichtsurteil ist endlich mal was Verwertbares, wird ausgedruckt und in meinen Unterlagen archiviert. Künftig habe ich damit weitere Munition gegen Betrüger auf ebay. :)
Gute Idee. Das sollte ich auch gleich einmal tun.:)
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Ebay-Auktionen: Vorzeitige Beendigung kann zu Schadenersatzpflicht führen

- die Preise werden künstlich in die Höhe getrieben bis man sich nur noch wundert, dass man für gebrauchte Ware 90 % des Neupreises zahlen soll

In den vergangenen Wochen sind vermehrt gebrauchte Smartphones (vor allem das SGS2) für rund 120% des Neupreises (bei renommierten Shops) bei Ebay gehandelt wurden... der Sinn hat sich mir bis heute noch nicht erschlossen.
 
AW: Ebay-Auktionen: Vorzeitige Beendigung kann zu Schadenersatzpflicht führen

Ich finde das alles einfach nur noch zu goil!

Das Beenden einer Auktion ist unschön wenn es gemacht wird weil nicht genug Kohle rüber wächst, keine Frage.
Was ich aber auch zu krass finde ist dann die Tatsache dann zu einem Anwalt zu gehen wenn man was net bekommt. Das ist so eine typisch Geld/ Rechtsgeilheit unserer Gesellschaft. Da wird über Leichen gegangen nur um das Recht auf Seiner seite zu haben. Ebay ist halt kein Geschäft in das man reingeht und was kauft.

Da passt das große Echauffieren hier im Thread auch wunderbar dazu :D

Wenn man auf Ebay was kaufen will, dann muss man einfach locker bleiben.

Hier mal meine Erfahrung, gerade erst Gestern gemacht weil ich auch was gekauft habe:

- Zuerst infomiere ich mich mal in den abgelaufenen Auktionen was das Ziel meiner Begierde so gekostet hat.
- Dann speichere ich in meinem Ebay mal eine ordentliche Anzahl in Frage kommender Artikel (40-50)
- Diese verfolge ich und biete erst in der letzten Minute mit meinem Höchstgebot

Geht der Artikel vorher weg durch Sofortkaufen oder Abbruch scheert mich das keinen müden Augenaufschlag :D

Viele Leute machen den Fehler schon 7 o. 8 Tage vor Ablauf zu bieten. Das Einzige was das bringt ist den Preis hoch zu treiben.


Ich mach das nu schon seit 11 Jahren so bei Ebay und hatte noch nie Probleme oder Aufregung :daumen:
 
AW: Ebay-Auktionen: Vorzeitige Beendigung kann zu Schadenersatzpflicht führen

wenn etwas früher rausgenommen wird, ist das für mich meine sache (...)
Und genau hier irrst Du Dich. Spätestens mit dem Einstellen Deines Angebotes ist es nicht mehr Deine Sache.
(...) und da das auktionsende nicht erreicht ist,kann mich jeder bieter mal gerne haben.
Tu' Dir selber und uns seriösen ebay Nutzern einen Gefallen und meide die Plattform.
(...) sicher gab es trotzdem-bewertungen aber es gibt auch super dämliche käufer, den man alles recht machen muss, nur nicht selber mal aktiv werden und eventuell mal google fragen...
DU willst etwas verkaufen, also bist DU auch verantwortlich. Du kannst dies nicht akzeptieren? Niemand zwingt Dich auf ebay zu handeln.
 
AW: Ebay-Auktionen: Vorzeitige Beendigung kann zu Schadenersatzpflicht führen

wenn etwas früher rausgenommen wird, ist das für mich meine sache und da das auktionsende nicht erreicht ist,kann mich jeder bieter mal gerne haben..
Du scheinst es nicht zu verstehen. Es ist eben nicht "deine Sache" wenn du eine Auktion beendest.

Allein mit dem einstellen einer Auktion tritts du dieses Recht ab, du hast dafür zu sorgen das der Artikel in dem Zustand bleibt wie in der Auktion beschrieben! Wie auch in dem Text steht, sollte etwas passieren wodrauf du keinen Einfluss hast (Diebstahl, Brand etc.) dann kannst du die Auktion beenden, wirst aber auch ggf. nachweisen müssen das dies der Fall war.

Sollte in diese Richtung nichts eintreten musst du die Auktion laufen lassen und den Artikel dem zukünftigen Käufer überlassen.

Und ja, ich finde es gut wie entschieden wurde!
 
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