AW: Druckerhersteller müssen Füllmenge von Tintenpatronen nicht angeben
Da Frage ich mich, warum Benzin, Milch, Bier und andere Flüssigkeiten
immer noch in "Liter" verkauft werden.
Da MUSS SOFORT ein EU-Gesetz her, das das unterbindet. Ich will bitte
in Tankfüllung, Rauschpromille und.. EINS bezahlen müssen.
AUFSTAND - WIDERSTAND - REVOLUTIOOOON!
Das kann ja wohl nicht dein Ernst sein?!
Wie stellst du dir z.B. eine Bezahlung pro Tankfüllung vor? Den Tank einmal komplett auffülen und dann pauschal 50 € zahlen?!
Dann kommt der Nächste an die Tankestelle und tankt 30L mehr in seinen Tank, bis dieser voll ist und bezahlt auch 50€ für das "Tank einmal komplett vollmachen"- Angebot?! Und das findest du dann gut.
Oder dein wunderbares Beispiel mit den Rauschpromille: Einmal Abstürzen für eine 25€ Pauschale. Und wenn dein Gegenüber am Nebentisch 3 Bier und 5 "Kurze" mehr verträgt, bis er unterm Tisch liegt, aber den gleichen Betrag zahlt, bist du doch definitv der Erste, der rumschreit und nach einer Revolution verlangt!!
Also mache Leute scheinen nicht wirklich über die Sachen nachzudenken, die sie so von sich geben.
BTT: Die Deklaration der Stückzahl ist laut Fertigpackungsverordnung (neben Angabe der Einwaage/Volumen) zulässig. Das macht m.E.n. aber nur Sinn für Verpackungen, bei denen der tatsächliche Inhalt für den Endverbraucher auf den ersten Blick nachvollziehbar ist (z.B. Blisterverpackung von Tabletten mit der Angabe "20 Stück Filmtabletten").
Für den Inhalt von Druckerpatronen trifft das meiner Meinung nach nicht zu, da der Endverbraucher den Inhalt der Patronen nicht nachvollziehen kann.
Dieses Urteil verstößt meinem Verständnis nach gegen das deutsche Eichgesetz als auch die Fertigpackungsverordnung, da dem Endverbraucher hier unterfüllte Fertigpackungen verkauft werden können und der Hersteller auch nicht nachweisen kann, dass er mit seinen Maschinen die Patronen mit der entsprechenden Menge Tinte befüllt hat, um z.B. 80 Blätter Papier zu bedrucken.
Generell halte ich die Aussage "Menge an Tinte reicht zum Bedrucken von x Seiten" für Augenwischerei und nichtssagend. Selbst bei Duschgels (von welchem Hersteller auch immer) ist eine Einwaage in g oder ml angegeben und nicht der Schriftzug "Ausreichend für 20-mal Duschen!!"