Druckerhersteller müssen Füllmenge von Tintenpatronen nicht angeben

AW: Druckerhersteller müssen Füllmenge von Tintenpatronen nicht angeben

Schwarz auf Weiss, in den meisten Fällen wenigstens :lol:
 
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Ich kenne das halt unter S/W und Tante Google wusste nichts.:ugly:
 
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Wird Zeit dass der Gesetzgeber handeln und ein entsprechendes Gesetzt verabschiedet das eben vorsieht dass die Hersteller die Füllmenge auf den Patronen angeben müssen.
 
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Das kann ja wohl nicht dein Ernst sein?!

Wie stellst du dir z.B. eine Bezahlung pro Tankfüllung vor? Den Tank einmal komplett auffülen und dann pauschal 50 € zahlen?!
Dann kommt der Nächste an die Tankestelle und tankt 30L mehr in seinen Tank, bis dieser voll ist und bezahlt auch 50€ für das "Tank einmal komplett vollmachen"- Angebot?! Und das findest du dann gut.

Oder dein wunderbares Beispiel mit den Rauschpromille: Einmal Abstürzen für eine 25€ Pauschale. Und wenn dein Gegenüber am Nebentisch 3 Bier und 5 "Kurze" mehr verträgt, bis er unterm Tisch liegt, aber den gleichen Betrag zahlt, bist du doch definitv der Erste, der rumschreit und nach einer Revolution verlangt!!

Also mache Leute scheinen nicht wirklich über die Sachen nachzudenken, die sie so von sich geben.

BTT: Die Deklaration der Stückzahl ist laut Fertigpackungsverordnung (neben Angabe der Einwaage/Volumen) zulässig. Das macht m.E.n. aber nur Sinn für Verpackungen, bei denen der tatsächliche Inhalt für den Endverbraucher auf den ersten Blick nachvollziehbar ist (z.B. Blisterverpackung von Tabletten mit der Angabe "20 Stück Filmtabletten").
Für den Inhalt von Druckerpatronen trifft das meiner Meinung nach nicht zu, da der Endverbraucher den Inhalt der Patronen nicht nachvollziehen kann.

Dieses Urteil verstößt meinem Verständnis nach gegen das deutsche Eichgesetz als auch die Fertigpackungsverordnung, da dem Endverbraucher hier unterfüllte Fertigpackungen verkauft werden können und der Hersteller auch nicht nachweisen kann, dass er mit seinen Maschinen die Patronen mit der entsprechenden Menge Tinte befüllt hat, um z.B. 80 Blätter Papier zu bedrucken.

Generell halte ich die Aussage "Menge an Tinte reicht zum Bedrucken von x Seiten" für Augenwischerei und nichtssagend. Selbst bei Duschgels (von welchem Hersteller auch immer) ist eine Einwaage in g oder ml angegeben und nicht der Schriftzug "Ausreichend für 20-mal Duschen!!"

Anscheinend hat sich der zuständige Richter schnell mal angemeldet um seine Entscheidung zu rechtfertigen^^
 
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Monochrom Laserdruck hat nur einen einzigen Vorteil: Wasserfest
Alles andere kann man auch beim Tintenstrahl haben (wenn man den richtigen kauft)
 
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Hmm, bei dem Urteil kommen mir Zweifel an "Im Namen des Volkes...".

Da scheint jemand sehr realitätsfremd zu sein, dumm oder bestechlich. Anders kann ich mir dies Urteil nicht erklären.
 
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Ich seh es schon kommen, die Patronen bleiben gleich groß, aber der Inhalt wird nun zukünftig weniger..
Das ist seit Jahrzehnten gängige Praxis.
Die Patronen sind doch jetzt schon völlig überteuert. Und in Zukunft sind die Dinger dann wahrscheinlich auch schon zu 2/3 leer, wenn man welche kauft.:
Back to the future.
Monochrom Laserdruck hat nur einen einzigen Vorteil: Wasserfest
Alles andere kann man auch beim Tintenstrahl haben (wenn man den richtigen kauft)
Soso.
Der Kyocera FS1750 läßt auch heute noch jeden Tintendrucker in den Kosten alt aussehen. ;)
 
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Kyocera FS1750 stimmt der ist verdammt günstig. Da kommste auf weit unter 1 cent pro Seite.
Aber die meisten Laserdrucker kommen da nicht hin (wenn wir jetzt mit originaltoner zu originaltinte vergleichen)
 
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Hmm, bei dem Urteil kommen mir Zweifel an "Im Namen des Volkes...".

Da scheint jemand sehr realitätsfremd zu sein, dumm oder bestechlich. Anders kann ich mir dies Urteil nicht erklären.

Kann denn der Verbraucher was mit der Füllmenenge anfangen? Sprich 21 ml entspricht ca. 1000 Seiten, ich denke eher nicht. Das Urteil an sich ist auch gar nicht so abwegig weil der Verbraucher ja nicht Patronen mit beliebiger Füllmenge kaufen kann, deswegen sind ja auch die Spritvergleiche käse.

Grundsätzlich sollte halt für den Verbraucher ersichtlich sein wieviele Seiten eine Patrone bei standardisiertem Ausdruck reicht. So ähnlich wie beim Auto auch die Verbrauchswerte genormt und vergleichbar sind, ob diese Werte Praxisnah sind ist natürlich ein anderes Thema aber das hatte der Richter ja auch nicht zu entscheiden.
 
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Nun, woran lese ich auf der Patrone dann ab wie viele Seiten ich drucken kann.
An der Patronenmenge?

Wenn wir 2 Patronen von 2 Herstellern haben, und annehmen das beide gleiche Qualität liefern, kann der mit mehr Tinte mehr drucken.

Bei der Seitenanzahl kann man durch Optimierungen betrügen.
 
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Wenn das Testverfahren genormt ist schon. Nachdeinem Beispiel kannst du nur Original mit Refill vergleichen da nicht jeder Drucker gleich viel ml pro Seiten verbraucht. Sprich HP Deskjet macht aus 5 ml mehr oder weniger Seiten wie ein Canon Pixma.
 
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