AW: Musikrechte für DJ's?
Okay, gut zu wissen, also wenn ich in mein partykeller auflege, dann muss ich nix an die GEMA Blechen, aber wenn ich auf nem Straßenfest (blödes Beispiel) auflege, muss ich das davor mit der GEMA regeln...
Wenn Du GANZ sichergehen willst, musst Du zu nem Anwalt

aber ich bin mir zu 99,9% sicher, dass so oder so NIE der DJ zahlen muss. Wenn überhaupt, dann nur der Veranstalter. zB bei einer Feier in einer Gaststätte sind die Gebühren idR eh schon bezahlt durch eine Jahrespauschale, da muss sich also auch "das Geburtstagskind" oder "das Brautpaar" usw. drum kümmern, sondern nur der Gastwirt.
Das wäre ja an sich auch kein Vorteil für die GEMA, wenn der DJ das zahlen müsste, denn ein DJ würde ja so oder so einfach die Gebühr auf seine Lohnforderung draufschlagen... das wäre also gekotzt wie geschissen, nur wäre es für die GEMA viel viel mehr Arbeit, wenn sie sich mit den ganzen DJs auseinandersetzen müssten, wer wann wo wie lange aufgelegt hat, und wenn sich mal für nen bestimmten Club für ne Weile kein DJ meldet, dass er dort aufgelegt hat, obwohl der Club läuft wie ein geölter Blitz, dann müsste die Gema umständlich recherchieren, welche(r) DJ(s) scheinbar schwarz auflegen... daher nimmt man das Geld vom Veranstalter, denn DER weiß auch viel besser, wieviel m² die Location hat, wieviele Leute da waren und wie lange die Party ging, was AFAIK alles Faktoren für die Gebühren sind.
Für Dich zwar an sich egal, aber vlt interessant: an sich ist jede private Feier nicht Gema-pflichtig. Das Problem sind dann Grenzfälle, zb das mit dem Straßenfest ist überhaupt
kein blödes Beispiel: bei nem kleinen Fest, wo einfach nur die 5-6 Familien, die in der gleichen Gasse wohnen, draußen ein paar Tische und Stühle und nen Grill hinstellen, kann es schonmal dazu kommen, dass es zweifelhaft wird. Aber die Gema "fahndet" da jetzt auch nicht, denn selbst wenn es als "öffentlich" eingestuft wird, wären da Beträge unter 100€ fällig.
Aber es hab auch schon kuriose Fälle, in denen Leute bei offenem Fenster sehr laut Musik hörten - die mussten dann auch irgendwann zahlen, weil es "öffentlich" wurde. Allerdings wirklich erst nach Ermahnung und nachdem sie es trotzdem nicht haben sein lassen
Aber eine private Feier in einem Haus, Keller oder Garten - selbst wenn der Nachbar die Musik wegen der Lautstärke voll "nutzen" könnte, ist nicht Gema-pflichtig, solange es keine kommerzielle oder öffentliche Party ist. D.h. man darf sogar einen Obulus von den Gästen nehmen, um die Unkosten zu decken, aber man darf nicht die Absicht haben, Gewinn zu machen - selbst wenn am Ende ein Verlust bei rauskommt, bleibt man in der Pflicht. Und es darf keine Party sein, bei der auch "Fremde" eingeladen werden - in dem Falle wäre sogar eine Gratisparty im Keller GEMA-pflichtig - es könnte ja eine zB Werbeaktion dahinterstecken und am Ende doch kommerzielle Absichten

Also ein Aushang an der Schule "Party bei XY - jeder kann kommen!" wäre wohl nicht okay, weil man mit Sicherheit nicht alle Leute an der Schule wirklich kennt. Wenn man aber nur Bekannte einlädt und von denen manch einer nen "Fremden" mitbringt, ist das wiederum okay.
Wobei selbst bei dem Fall mit "alle können kommen!" normalerweise keiner was sagt, außer das passiert regelmäßig und wird nach einer Weile zu einer Art illegalem Club
