Diesel-Fahrverbote: Erste Hardwarenachrüstungen vorbestellbar.

Mein oller Honda, nun 19 Jahre alt, 240.000Km, Reparaturkosten seit 2005: 300€+ab und zu mal Bremsen (im Januar ersten Auspuff wechseln lassen).
Mein Audi, 5 Monate nach dem Kauf...8000€ Schaden, Turbos im Arsch:ugly: Zum Glück hatte ich Garantie, 8000€ hätte ich auf keinen Fall bezahlt.

welche honda hast du ecksi ? :D
 
Und es wird eben nur die Kilometer einbezogen. Alter, Schäden etc gehen nicht ein!!!

Das finde ich reichlich strange. Ein Auto altert einfach durch in-der-Landschaft-rumstehen. Der Käufer hat davon durchaus profitiert, dass der Wagen jederzeit für ihn bereit war und der Wagen hat dadurch an Wert verloren. Dass dieser Nutzen nicht berücksichtigt wird, ist reichlich merkwürdig. Wie gesagt: Jede Versicherung würde dir was husten, wenn du nach einem Totalschaden bei z.B. 150t km 50% des Neupreises zurückhaben willst. Da kannst du nicht selten froh sein, wenn du 10% bekommst.

VW macht trotzdem Gewinn, weil sie eben alles so lange in die Länge gezogenen haben und damit die Kilometer steigen.

Die Kilometer steigen nur, wenn der Wagen benutzt wird. Und damit macht auch der derzeitige Halter Gewinn, denn er hat nahezu gratis ein Auto bereitgestellt bekommen und muss nur die reine Fahrleistung bezahlen. Wenn er sich seiner Sache derart sich war, hätte er ihn auch schon seit Jahren ohne Wartung auf Verschleiß fahren und damit bares Geld verglichen mit einem anderen Wagen sparen können.

Berechnung:
Anhang anzeigen 1090511
Anhang anzeigen 1090509
(Bei GW: Restfahrleistung = Gesamtlaufleistung - Tachostand bei Auslieferung)

Zur Gesamtlaufleistung:
Anhang anzeigen 1090510

Yo, wie erwartet: Da steht mehrheitlich nicht ">300000 km", sondern zum Teil nicht einmal die Hälfte. Das ist auch angemessen. Das Durchschnittsalter auf deutschen Straßen liegt bei 9,5 Jahren; das doppelte dieses Durchschnitts sind 19 Jahre. Macht bei ebenfalls im Schnitt 13000 km pro Jahr 250000 km bis der Wagen endgültig Schrott ist. Für mehr werden auch z.B. Motoren gar nicht erst konstruiert. Schon lange vorher, meist so ab 150k kommen zunehmend Reperatur und Wartungskosten hinzu, die sich (wenn man nichts selbst macht und Eigenleistung wäre für ein Gericht geldwert anzurechnen) über die letzten 100000 km dann durchaus zu fünfstelligen Summen aufsummieren können, wenn man das Schätzchen nicht vorher aufgibt, weswegen der Restwert eines Autos lange vorher bei praktisch 0 ankommt. Das wird in dem Gerichtsurteil ebensowenig berücksichtigt, wie der nicht-lineare Verlauf da einen modernen fast-neu-Wagen-fahren den Leuten eben mehr wert ist, als das Fahrerlebnis in der hinteren Hälfte der Lebensdauer.

Ohne zu Wissen, wieviel das Fahrzeug aus dem Gerichtsurteil bei vorangehenden Haltern durchgemacht hat, ist es natürlich schwer, den Marktwert abzuschätzen, aber 2-3 Jahre sind im Schnitt von der Baureihe zu erwarten und somit um die 30000 km. Ein Auto, dass bei 30000 km / 3 a 31000 € gekostet hat, würde ich bei 80000/9 auf 15000 schätzen. Tatsächlich liegen Benziner (die Dieselpreise sind ja aktuell leicht gedrückt :ugly:) mit den Eckdaten zwischen 11000 und 19000, legt man noch 1000-2000 € für "Diesel" oben drauf, die man früher vielleicht mal bekommen hätte (bei solchen Laufleistungen aber auch nicht mehr zwingend - wer viel fährt kauft nichts mit fast 6-stelligem Tachostand, wer wenig fährt sieht keinen Mehrwert in einem Diesel), ist man also bei maximal 17000 €, die der Wagen nach der erfolgten Nutzung noch wert sein sollte. Entsprechend weniger, wenn damit Hunde transportiert wurden, Dellen oder Kratzer drin sind, etc..
Durch das Urteil macht der Halter also schätzungsweise 8000 € Gewin oder 25% der ursprünglichen Investition. Nicht schlecht, nicht schlecht...

Aber auch nicht gerecht. Wenn VW diesen Aufschlag als Strafe hätte zahlen müssen, und zwar an diejenigen, die unter den dreckigen Abgasen leiden mussten - voll dafür. Bitte verzehnfachen. Aber der Typ, der all die Jahre ein Auto mit genau den Fahreigentschaften hatte, die er bei der Probefahrt ansprechend fand, wäre in meinen Augen ausreichend entschädigt worden, wenn VW den Wagen zum normalerweise jetzt zu erwartenden Marktpreis zurückgenommen hätte.
 
Es gibt keinen Strafaufschlag für VW. Das gibt das Gesetz leider nicht her.

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bgh-urteil-vi-zr-252-19-abgasskandal-abschalteinrichtung-vw-kundennsittenwidrig-geschaedigt-schadensersatz-kaufpreis-vorteilsausgleich-gefahrene-kilometer/ schrieb:
[...]

Nutzungsausgleich bleibt: Es gibt keinen Strafschadensersatz

Doch in diesem Punkt hatten die Verbraucheranwälte in Karlsruhe keinen Erfolg. Es bleibt bei der Anrechnung der gefahrenen Kilometer, auch wenn VW seine Kunden sittenwidrig getäuscht hat. Der Senat verwies auf das schadensersatzrechtliche Bereicherungsverbot, nach dem ein Geschädigter nicht bessergestellt werden darf als er ohne das schädigende Ereignis stünde.

Es sei auch keineswegs unbillig, dass VW aus einem gesetzwidrigen Zustand Vorteile ziehe. Zwar wirke das Deliktsrecht auch präventiv, erklärte der Senatschef. Deshalb sei es aber keineswegs geboten, den Vorteilsausgleich auszuschließen. Der BGH hat auch das Verhältnis zu EU-Recht geprüft, kommt aber zu dem Ergebnis, dass auch mit der EG-Genehmigungsverordnung, gegen welche die Kfz mit dem zu hohen Ausstoß verstoßen, nicht dazu diene, Ansprüche von Käufern auf Rückabwicklung von Kaufverträgen zu begründen oder gar den Vorteilsausgleich nach deutschem Recht auszuschließen. Dieses Ergebnis erklärte der Senat für so eindeutig, dass ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH nicht nötig gewesen sei.

Sonst käme man, so Seiters, in einen dem deutschen Recht fremden Bereich des Strafschadensersatzes. Das entspricht der Argumentationslinie der Oberlandesgerichte, die es alle bisher abgelehnt hatten, am Vorteilsausgleich in Sachen Abgasskandal zu rütteln: Es sei zwar richtig, dass VW es in der Hand habe, durch die Verzögerung von Prozessen den Anspruch zu seinen Gunsten zu beeinflussen. Aber das sei legitim – und eben nicht die Aufgabe des Schadensersatzrechts, ein legitimes Verhalten von VW zu sanktionieren.

[...]

'Besonders verwerflich': Darum verurteilt der BGH VW | LTO.de
 
Die ist da so Standard.

Der Rechner hier funktioniert auch so:
BGH-Urteil im Diesel-Abgasskandal: VW muss Betroffenen Schadensersatz zahlen! Nutzen Sie unseren Rueckerstattungsrechner


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Ist aber schon ganz interessant.
Ich habe mir mal bei Mobile einen VW als Beispiel rausgesucht. Ups, bist Du ein Mensch? / Are you a human?

100.000 km

Neuwagen soll wohl bei 50.000-60.000€ liegen. VW Passat 2.0 TDI (B8): Test 100.000 km | autozeitung.de

Wären also anstelle Verkauf für 11.600€ eine Rückerstattung von 30.000-36.000€ je nach Kaufpreis. :D


VW hat nicht ohne Grund den Vergleich in der Musterfeststellungsklage gemacht, bei dem der Kunde 15% bekommt und auf alle weiteren Klagen verzichtet.
Jetzt wird es deutlich teurer.

https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA200200528&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp schrieb:
Anspruchsberechtigte Teilnehmer der Musterfeststellungsklage können sich durchschnittlich circa 15% des ursprünglichen Kaufpreises von Volkswagen auszahlen lassen. Der Konzern verpflichtet sich, dafür je nach Fahrzeugtyp und Modelljahr Entschädigungssummen von 1.350 bis 6.257 Euro zu zahlen – und plant dafür eine geschätzte Gesamtsumme von 830 Mio. Euro ein. Rund 260.000 Geschädigte werden ein Entschädigungsangebot erhalten. Volkswagen trägt vollständig die Kosten für die Abwicklung des Vergleiches und die Rechtsberatung der Verbraucher.

Aber:
Auf eventuelle Ansprüche im Fall eines Entzugs der Betriebserlaubnis oder wenn Hardwarenachrüstungen angeboten werden, muss nicht verzichtet werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Weiter geht es mit Audi:
https://www.lto.de/recht/presseschau/p/presseschau-27-05-2020-versorgungsausgleich-verfassungsrichter-audi-ingenieure/ schrieb:
StA München II – Dieselskandal: Das Hbl (Rene Bender u.a.) berichtet vertieft zu der von der Staatsanwaltschaft München II fertiggestellten Anklageschrift gegen Wolfgang Hatz, den früheren Chef der Aggregate-Entwicklung bei Audi und zwei weitere Audi-Ingenieure. Wegen ihrer mutmaßlichen Verwicklung in den Dieselskandal werde den Beschuldigten auf 428 Seiten Betrug mit einem Schaden von bis zu 3,3 Milliarden Euro vorgeworfen. Dem ebenfalls angeklagten frühere Audi-Chef Rupert Stadler werde von der Anklagebehörde nur ein Schaden von knapp 28 Millionen Euro vorgeworfen, er solle erst zu einem viel späteren Zeitraum von den technischen Manipulationen an Diesel-Motoren erfahren haben. Das Landgericht München II werde zu Beginn des nächsten Monats über die Eröffnung des Hauptverfahrens befinden.
 
Und wo war da jetzt der Grund für die Kündigung??

Man kann doch am PC fahren lassen wen man will und derjenige braucht noch nicht mal einen Führerschein.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Kündigung vor dem Arbeitsgericht bestand hat.

Er hat gegen die Regeln verstoßen und da einige Medien schon von "Betrug" geredet haben und Audi sich keinen Shitstorm leisten kann -- eben wegen des Diesel Skandals -- haben sie ihn einfach gefeuert.
 
Die Frage ist eher ob das wirklich ein normaler Arbeitsvertrag ist oder nicht eher was in Richtung Sponsoring ist.
 
Kann ich nicht sagen, ich weiß nur, dass in diesem Sport sehr viel mit Sponsoren läuft ohne die es nicht geht.
 
Wo ist denn bei einem Computerspiel bitte Betrug?

Ich hab mich da informiert.
Da die Formel E auch pausiert, hat man eine Simulation gestartet. Die Fahrer fahren von zu Hause aus ein Simulationsrennen.
Und da muss der Fahrer natürlich selbst fahren. Abt hat aber am letzten Wochenende einen Silumationsfahrer -- also einer, der das professionell macht -- fahren lassen.
Das verstößt gegen die Regeln. Die Medien haben gleich von Betrug gesprochen und das wollte Audi halt nicht mehr haben und haben Abt vor die Tür gesetzt.
Er hat seinen Fehler auch eingesehen. Aber da war der Zug schon abgefahren.

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Hat das jetzt irgend einen Bezug zum Diesel-Skandal :huh:


Die ist da so Standard.

Der Rechner hier funktioniert auch so:
BGH-Urteil im Diesel-Abgasskandal: VW muss Betroffenen Schadensersatz zahlen! Nutzen Sie unseren Rueckerstattungsrechner


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Ist aber schon ganz interessant.
Ich habe mir mal bei Mobile einen VW als Beispiel rausgesucht. Ups, bist Du ein Mensch? / Are you a human?

100.000 km

Neuwagen soll wohl bei 50.000-60.000€ liegen. VW Passat 2.0 TDI (B8): Test 100.000 km | autozeitung.de

Wären also anstelle Verkauf für 11.600€ eine Rückerstattung von 30.000-36.000€ je nach Kaufpreis. :D

Klingt nach einem noch bessren Geschäft...
Wobei die 11600 halt auch unter dem Druck der Diesel-Geschichte zustande gekommen sind. Ohne wären es vielleicht 14000, mit viel Glück 16000 gewesen. Macht aber immer noch einen Bonus von 200%, wenn man ihn stattdessen "zurückgibt".
Damn. Vielleicht hätte ich mir rechtzeitig so eine Karre holen sollen :ugly:

VW hat nicht ohne Grund den Vergleich in der Musterfeststellungsklage gemacht, bei dem der Kunde 15% bekommt und auf alle weiteren Klagen verzichtet.
Jetzt wird es deutlich teurer.

Wobei der Vergleich für beide Seiten Vorteile hatte, denn da war es wirklich eine Entschädigung, keine Rückabwicklung. Das heißt der heldenhafte Sharan-Kläger hätte also statt einem Bonus von 8000 € beim Verkauf/Rückgabe zu machen auch einfach direkt 6000 € in die eigene Tasche stecken können. Wenn der Wagen in für seine Laufzeit gutem Zustand war und in seinen Eigenschaften immer noch passte, wäre das eigentlich der bessere Deal gewesen, denn bei einem erneuten Gebrauchtkauf zahlt man nochmal die Händlergewinnspanne, hat nochmal Stress und das Risiko, dass eben doch irgendwo ein versteckter Mangel ist. Das gleicht die 2000 € schnell aus und mir braucht keiner zu erzählen, dass jemand, der einen Sharan-Diesel für eine Fahrleistung von <10000 km im Jahr gekauft hat, ernsthafte Gewissensbisse wegen den Abgasen hatte. Bei solchen Laufleistungen sind Benziner sogar wirtschaftlich die bessere Wahl, aber den TSI gab es damals nur mit maximal 280 nm, den TDI mit minimal 280 nm. Der hat die Kiste genommen, weil er Gas geben wollte und jetzt lässt er sich den Abgang versilbern. (Wie schon gesagt: VW gönne ich diese "Strafe", aber sie geht an den falschen)


Und dann kommt Porsche bei denen ist es ja auch gemacht worden.

Porsche dürfte eher wenig EA189 verkauft haben. Aber Audi, Seat und vor allem Skoda dürften teuer werden.
 
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