Und es wird eben nur die Kilometer einbezogen. Alter, Schäden etc gehen nicht ein!!!
Das finde ich reichlich strange. Ein Auto altert einfach durch in-der-Landschaft-rumstehen. Der Käufer hat davon durchaus profitiert, dass der Wagen jederzeit für ihn bereit war und der Wagen hat dadurch an Wert verloren. Dass dieser Nutzen nicht berücksichtigt wird, ist reichlich merkwürdig. Wie gesagt: Jede Versicherung würde dir was husten, wenn du nach einem Totalschaden bei z.B. 150t km 50% des Neupreises zurückhaben willst. Da kannst du nicht selten froh sein, wenn du 10% bekommst.
VW macht trotzdem Gewinn, weil sie eben alles so lange in die Länge gezogenen haben und damit die Kilometer steigen.
Die Kilometer steigen nur, wenn der Wagen benutzt wird. Und damit macht auch der derzeitige Halter Gewinn, denn er hat nahezu gratis ein Auto bereitgestellt bekommen und muss nur die reine Fahrleistung bezahlen. Wenn er sich seiner Sache derart sich war, hätte er ihn auch schon seit Jahren ohne Wartung auf Verschleiß fahren und damit bares Geld verglichen mit einem anderen Wagen sparen können.
Berechnung:
Anhang anzeigen 1090511
Anhang anzeigen 1090509
(Bei GW: Restfahrleistung = Gesamtlaufleistung - Tachostand bei Auslieferung)
Zur Gesamtlaufleistung:
Anhang anzeigen 1090510
Yo, wie erwartet: Da steht mehrheitlich nicht ">300000 km", sondern zum Teil nicht einmal die Hälfte. Das ist auch angemessen. Das Durchschnittsalter auf deutschen Straßen liegt bei 9,5 Jahren; das doppelte dieses Durchschnitts sind 19 Jahre. Macht bei ebenfalls im Schnitt 13000 km pro Jahr 250000 km bis der Wagen endgültig Schrott ist. Für mehr werden auch z.B. Motoren gar nicht erst konstruiert. Schon lange vorher, meist so ab 150k kommen zunehmend Reperatur und Wartungskosten hinzu, die sich (wenn man nichts selbst macht und Eigenleistung wäre für ein Gericht geldwert anzurechnen) über die letzten 100000 km dann durchaus zu fünfstelligen Summen aufsummieren können, wenn man das Schätzchen nicht vorher aufgibt, weswegen der Restwert eines Autos lange vorher bei praktisch 0 ankommt. Das wird in dem Gerichtsurteil ebensowenig berücksichtigt, wie der nicht-lineare Verlauf da einen modernen fast-neu-Wagen-fahren den Leuten eben mehr wert ist, als das Fahrerlebnis in der hinteren Hälfte der Lebensdauer.
Ohne zu Wissen, wieviel das Fahrzeug aus dem Gerichtsurteil bei vorangehenden Haltern durchgemacht hat, ist es natürlich schwer, den Marktwert abzuschätzen, aber 2-3 Jahre sind im Schnitt von der Baureihe zu erwarten und somit um die 30000 km. Ein Auto, dass bei 30000 km / 3 a 31000 € gekostet hat, würde ich bei 80000/9 auf 15000 schätzen. Tatsächlich liegen Benziner (die Dieselpreise sind ja aktuell leicht gedrückt
) mit den Eckdaten zwischen 11000 und 19000, legt man noch 1000-2000 € für "Diesel" oben drauf, die man früher vielleicht mal bekommen hätte (bei solchen Laufleistungen aber auch nicht mehr zwingend - wer viel fährt kauft nichts mit fast 6-stelligem Tachostand, wer wenig fährt sieht keinen Mehrwert in einem Diesel), ist man also bei maximal 17000 €, die der Wagen nach der erfolgten Nutzung noch wert sein sollte. Entsprechend weniger, wenn damit Hunde transportiert wurden, Dellen oder Kratzer drin sind, etc..
Durch das Urteil macht der Halter also schätzungsweise 8000 € Gewin oder 25% der ursprünglichen Investition. Nicht schlecht, nicht schlecht...
Aber auch nicht gerecht. Wenn VW diesen Aufschlag als Strafe hätte zahlen müssen, und zwar an diejenigen, die unter den dreckigen Abgasen leiden mussten - voll dafür. Bitte verzehnfachen. Aber der Typ, der all die Jahre ein Auto mit genau den Fahreigentschaften hatte, die er bei der Probefahrt ansprechend fand, wäre in meinen Augen ausreichend entschädigt worden, wenn VW den Wagen zum normalerweise jetzt zu erwartenden Marktpreis zurückgenommen hätte.