Der Fall Mindfactory - Heise übernimmt!

Irgendwie spannend ist das schon, was da gerade passiert, auch wenn ich es sehr schade finden würde, wenn Mindfactory seine Pforten schließen müsste.

Ich habe deren Niedrigpreisstrategie eh nie verstanden. Die waren schon so lange auf dem dt. Markt unterwegs und zum Teil auch im Bereich PC Hardware beherrschend, da hätte man schon längst die Preise nach oben anpassen müssen.
 
So denken wir doch alle. Jeder der nur bei MF gekauft hat, hat auch nur an sich gedacht. Man kann sich alles irgendwie drehen :)

Ist ja auch nur eine Vermutung meinerseits, auch weil es mit Sicherheit nicht das erste mal war, das Leute derartigt gehandelt haben, ich kann mir eine Insolvenz nur schwerlich vorstellen, denn dafür denke ich lief das Geschäft bei MF einfach zu gut, trotz das viele Leute bereits Ihre nachvollziehbare Kritik über MF geäussert haben, ich habe selbst Ende 2016 eine Erfahrung bei denen gemacht von der ich nicht so wirklich begeistert war und in Folge dort auch über längere Zeit nichts mehr bestellt ... aber für eine Insolvenz müssten in meinen Augen schon mehrere große Fehlentscheidung oder Missmanagement vorausgegangen sein
 
Ganz generell zu FAR und Gewährleistung:

In Insolvenzfällen nutzen einem die jeweiligen Rechte nicht mehr viel. Man kann allenfalls seine Ansprüche zur Insolvenztabelle anmelden. Das gilt für Rückzahlungen aus dem Widerruf von Kaufverträgen als auch für Gewährleistungsrechte bzw. daraus resultierende Schadensersatzansprüche. Da spielt es keine Rolle, ob man Nachbesserung oder Nacherfüllung verlangt hat. Es gibt auch keinen "Widerruf vom Widerruf". In allen Fällen heißt es: Forderungen an die Insolvenztabelle anmelden und hoffen, dass man möglichst viel dabei wiederbekommt. Aber macht euch hier mal keine großen Hoffnungen. Im Durchschnitt kommen noch 5% dabei raus.

Lediglich bei Garantieabwicklungen könnte man Glück haben, wenn die Sache beim Hersteller ist und dieser das irgendwie nachvollziehen kann. Evtl. über eine auf der Rechnung aufgedruckte Seriennummer.

Aber wer weiß, manchmal kommen Investoren und gönnen sich, was da ist. Und wenn man die Marke nicht direkt verbrennen möchte, übernimmt man anfangs auch gerne mal die offenstehenden Kundenanfragen...
 
Kann ich mir aber nicht vorstellen, dass das rechtens wäre, wenn Rückläufer an andere Kunden verkauft wurden um noch Geld reinzukriegen obwohl klar ist, dass man für den ursprünglich reklamierenden Kunden keine neue Ware bekommt und auch kein Geld zurückzahlen kann.
 
Ganz generell zu FAR und Gewährleistung:

In Insolvenzfällen nutzen einem die jeweiligen Rechte nicht mehr viel. Man kann allenfalls seine Ansprüche zur Insolvenztabelle anmelden. Das gilt für Rückzahlungen aus dem Widerruf von Kaufverträgen als auch für Gewährleistungsrechte bzw. daraus resultierende Schadensersatzansprüche. Da spielt es keine Rolle, ob man Nachbesserung oder Nacherfüllung verlangt hat. Es gibt auch keinen "Widerruf vom Widerruf". In allen Fällen heißt es: Forderungen an die Insolvenztabelle anmelden und hoffen, dass man möglichst viel dabei wiederbekommt. Aber macht euch hier mal keine großen Hoffnungen. Im Durchschnitt kommen noch 5% dabei raus.

Lediglich bei Garantieabwicklungen könnte man Glück haben, wenn die Sache beim Hersteller ist und dieser das irgendwie nachvollziehen kann. Evtl. über eine auf der Rechnung aufgedruckte Seriennummer.

Aber wer weiß, manchmal kommen Investoren und gönnen sich, was da ist. Und wenn man die Marke nicht direkt verbrennen möchte, übernimmt man anfangs auch gerne mal die offenstehenden Kundenanfragen...
Aber könnte man bei einem Wiederruf dann nicht zumindest das Produkt zurückverlangen? Alles andere wäre doch schon fast Betrug.
 
Ganz generell zu FAR und Gewährleistung:

In Insolvenzfällen nutzen einem die jeweiligen Rechte nicht mehr viel. Man kann allenfalls seine Ansprüche zur Insolvenztabelle anmelden. Das gilt für Rückzahlungen aus dem Widerruf von Kaufverträgen als auch für Gewährleistungsrechte bzw. daraus resultierende Schadensersatzansprüche. Da spielt es keine Rolle, ob man Nachbesserung oder Nacherfüllung verlangt hat. Es gibt auch keinen "Widerruf vom Widerruf". In allen Fällen heißt es: Forderungen an die Insolvenztabelle anmelden und hoffen, dass man möglichst viel dabei wiederbekommt. Aber macht euch hier mal keine großen Hoffnungen. Im Durchschnitt kommen noch 5% dabei raus.

Lediglich bei Garantieabwicklungen könnte man Glück haben, wenn die Sache beim Hersteller ist und dieser das irgendwie nachvollziehen kann. Evtl. über eine auf der Rechnung aufgedruckte Seriennummer.

Aber wer weiß, manchmal kommen Investoren und gönnen sich, was da ist. Und wenn man die Marke nicht direkt verbrennen möchte, übernimmt man anfangs auch gerne mal die offenstehenden Kundenanfragen...
Das ist in meinen Augen die einzige Möglichkeit. Ein Investor der sehr solvent ist.

Ohne Verbindlichkeiten zu Übernehmen oder zu mindestens Deals mit den Gläubigern abzuschließen wird es grundlegend schwierig, sofern man die Marke weiterführen möchte.

Es kann sehr gut sein, dass Gläubiger und Investor durch zukünftige Geschäfte stark profitieren.

Es gab Einzelfälle wo die Gläubiger durch den Weiterbetrieb nach und nach bezahlt wurden. Bei der Größe von Mindfactory, bei einer Optimierung des Geschäfts denkbar, da muss aber auch jemand Bock drauf haben.

Für alle Kunden und Lieferanten kann man sich jenes Szenario nur wünschen.
Aber könnte man bei einem Wiederruf dann nicht zumindest das Produkt zurückverlangen? Alles andere wäre doch schon fast Betrug.
Nein, bei einer Erklärung des Widerrufs und Rücksendung, wird diese schließlich nach deinem Wunsch bearbeitet. Du erhältst einen Gutschriftbeleg, aber keine Auszahlung, da zum aktuellem Zeitpunkt Zahlungsunfähig.

Rechtlich ist das sauber. Du müsstest folgend deine Retoure behalten, wenn du dieses Risiko nicht haben willst.
 
Zuletzt bearbeitet:
Aber könnte man bei einem Wiederruf dann nicht zumindest das Produkt zurückverlangen? Alles andere wäre doch schon fast Betrug.

Nein. Mit dem Widerruf wird das ursprüngliche Vertragsverhältnis zu einem Rückgewährschuldverhältnis. Es gibt keine Bindung mehr an die ursprünglichen Willenserklärungen und damit sind die gegenseitig empfangenen Leistungen wieder zurückzugewähren. Sobald Du die Kaufsache also zurückgesendet hast, hast Du einen Anspruch auf die Rückzahlung des ursprünglichen Kaufpreises (grundsätzlich, Dinge wie Wertersatz mal außen vor gelassen) aber nicht mehr auf die Kaufsache an sich. Einen Anspruch. Und den kannst dann zur Tabelle anmelden...
 
MF hat über die Jahre zu günstig ihre Ware angeboten. Das rächt sich irgendwann.
Die haben noch als AG noch ordentlich Gewinne gemacht. Seit 3 Jahren sind die nur noch eine GmbH. Da wurde offensichtlich Geld aus der Firma gezogen.

Keine Ahnung, was da abgeht. Möglicherweise wollen die Eigentümer sich diverser Steuerschlupflöcher zu Nutze machen und ihr Kapital ins Ausland verlegen und keine Wegzugsbesteuerung bezahlen. Zusätzlich kann auch eine Übernahme eines Konkurrenten für die restlichen Wertgegenstände (Infrastruktur, Anlagen, Webseite, Software usw.)
 
Es wird immer spannender bei uns. :lol:
Ich habe heute bei Paypal eskaliert, mal sehen, was da raus kommt.
Ja bin auch gespannt. MF muss bis zum 24 Antworten, bis spätestens Anfang April soll der Fall abgeschlossen sein. Ich hab noch Glück und der Artikel war nicht korrekt beschrieben. Er war als Retoure gekennzeichnet, wurde aber laut Samsung schon mal repariert. Daher plädiere ich bei PP auf nicht wie beschrieben, da dürfte der Käuferschutz eigentlich greifen.
 
Keine Ahnung, was da abgeht. Möglicherweise wollen die Eigentümer sich diverser Steuerschlupflöcher zu Nutze machen und ihr Kapital ins Ausland verlegen und keine Wegzugsbesteuerung bezahlen. Zusätzlich kann auch eine Übernahme eines Konkurrenten für die restlichen Wertgegenstände (Infrastruktur, Anlagen, Webseite, Software usw.)

Generell sollte man vorsichtig sein mit diesen Vermutungen. Realistisch betrachtet, erspart man sich viele 10000€ Buchhaltungs- und Prüfungskosten alleine durch die GmbH statt der AG als Rechtsform. Brauchst einen Aufsichtsrat, immer schön teuer Hauptversammlung einberufen inkl. Notar. Da hast einfach keinen Bock drauf, weil ultrateuer. Das dürfte eher der ausschlaggebende Grund sein.

Beispiel aus der Vergangenheit? Guckst Du Computec Media. War mal eine AG, nun eine GmbH.
 
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