
der Mindfactory-City Store (im Endeffekt Mindfactory in hässlicher und mit anderen Preisen und Versandkosten) ebenso
Gehören offensichtlich zusammen.
So denken wir doch alle. Jeder der nur bei MF gekauft hat, hat auch nur an sich gedacht. Man kann sich alles irgendwie drehen![]()
Gehören offensichtlich zusammen.

Aber könnte man bei einem Wiederruf dann nicht zumindest das Produkt zurückverlangen? Alles andere wäre doch schon fast Betrug.Ganz generell zu FAR und Gewährleistung:
In Insolvenzfällen nutzen einem die jeweiligen Rechte nicht mehr viel. Man kann allenfalls seine Ansprüche zur Insolvenztabelle anmelden. Das gilt für Rückzahlungen aus dem Widerruf von Kaufverträgen als auch für Gewährleistungsrechte bzw. daraus resultierende Schadensersatzansprüche. Da spielt es keine Rolle, ob man Nachbesserung oder Nacherfüllung verlangt hat. Es gibt auch keinen "Widerruf vom Widerruf". In allen Fällen heißt es: Forderungen an die Insolvenztabelle anmelden und hoffen, dass man möglichst viel dabei wiederbekommt. Aber macht euch hier mal keine großen Hoffnungen. Im Durchschnitt kommen noch 5% dabei raus.
Lediglich bei Garantieabwicklungen könnte man Glück haben, wenn die Sache beim Hersteller ist und dieser das irgendwie nachvollziehen kann. Evtl. über eine auf der Rechnung aufgedruckte Seriennummer.
Aber wer weiß, manchmal kommen Investoren und gönnen sich, was da ist. Und wenn man die Marke nicht direkt verbrennen möchte, übernimmt man anfangs auch gerne mal die offenstehenden Kundenanfragen...
Früher gehörten noch 3 Läden dazu, aber die gibt es nicht mehr.
Gehören offensichtlich zusammen.
Das ist in meinen Augen die einzige Möglichkeit. Ein Investor der sehr solvent ist.Ganz generell zu FAR und Gewährleistung:
In Insolvenzfällen nutzen einem die jeweiligen Rechte nicht mehr viel. Man kann allenfalls seine Ansprüche zur Insolvenztabelle anmelden. Das gilt für Rückzahlungen aus dem Widerruf von Kaufverträgen als auch für Gewährleistungsrechte bzw. daraus resultierende Schadensersatzansprüche. Da spielt es keine Rolle, ob man Nachbesserung oder Nacherfüllung verlangt hat. Es gibt auch keinen "Widerruf vom Widerruf". In allen Fällen heißt es: Forderungen an die Insolvenztabelle anmelden und hoffen, dass man möglichst viel dabei wiederbekommt. Aber macht euch hier mal keine großen Hoffnungen. Im Durchschnitt kommen noch 5% dabei raus.
Lediglich bei Garantieabwicklungen könnte man Glück haben, wenn die Sache beim Hersteller ist und dieser das irgendwie nachvollziehen kann. Evtl. über eine auf der Rechnung aufgedruckte Seriennummer.
Aber wer weiß, manchmal kommen Investoren und gönnen sich, was da ist. Und wenn man die Marke nicht direkt verbrennen möchte, übernimmt man anfangs auch gerne mal die offenstehenden Kundenanfragen...
Nein, bei einer Erklärung des Widerrufs und Rücksendung, wird diese schließlich nach deinem Wunsch bearbeitet. Du erhältst einen Gutschriftbeleg, aber keine Auszahlung, da zum aktuellem Zeitpunkt Zahlungsunfähig.Aber könnte man bei einem Wiederruf dann nicht zumindest das Produkt zurückverlangen? Alles andere wäre doch schon fast Betrug.
Aber könnte man bei einem Wiederruf dann nicht zumindest das Produkt zurückverlangen? Alles andere wäre doch schon fast Betrug.
Na super....Einen Anspruch. Und den kannst dann zur Tabelle anmelden...
Es wird immer spannender bei uns.Na super....
Die haben noch als AG noch ordentlich Gewinne gemacht. Seit 3 Jahren sind die nur noch eine GmbH. Da wurde offensichtlich Geld aus der Firma gezogen.MF hat über die Jahre zu günstig ihre Ware angeboten. Das rächt sich irgendwann.
Ja bin auch gespannt. MF muss bis zum 24 Antworten, bis spätestens Anfang April soll der Fall abgeschlossen sein. Ich hab noch Glück und der Artikel war nicht korrekt beschrieben. Er war als Retoure gekennzeichnet, wurde aber laut Samsung schon mal repariert. Daher plädiere ich bei PP auf nicht wie beschrieben, da dürfte der Käuferschutz eigentlich greifen.Es wird immer spannender bei uns.
Ich habe heute bei Paypal eskaliert, mal sehen, was da raus kommt.
Keine Ahnung, was da abgeht. Möglicherweise wollen die Eigentümer sich diverser Steuerschlupflöcher zu Nutze machen und ihr Kapital ins Ausland verlegen und keine Wegzugsbesteuerung bezahlen. Zusätzlich kann auch eine Übernahme eines Konkurrenten für die restlichen Wertgegenstände (Infrastruktur, Anlagen, Webseite, Software usw.)