FKY2000
PCGHX-HWbot-Member (m/w)
Ein Insolvenzantrag resp das Insolvenzeröffnungsverfahren (inkl. Nennung eines regelmäßig bestellten "vorläufigen Insolvenzverwalters") ist eine öffentliche Bekanntmachtung der Insolvenzgerichte, welche unter https://neu.insolvenzbekanntmachungen.de/ap/index.jsf eingesehen werden kann.Ich habe mich noch einmal mit ein paar (ehemaligen) Kollegen auseinandergesetzt, die vermehrt im Insolvenzrecht unterwegs sind bzw. mit solchen Unternehmen vermehrt zu tun haben. Ich gebe hier nur weiter, was ich mir an Informationen habe gebe lassen, ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. Die Informationen sind so auch öffentlich zugänglich.
Offenkundig dürfte die Sachlage noch einige Zeit dauern. Angenommen ein etwaiger Insolvenzantrag wurde letzte Woche gestellt, so kann es durchaus mehrere Monate (!) dauern bis es zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommen könnte. Der Zeitraum zwischen Antragsstellung und Eröffnung nennt sich Insolvenzeröffnungsverfahren. In diesem Zeitraum wird geklärt, ob überhaupt die Voraussetzungen für eine Insolvenz vorliegen, wer (vorläufiger) Insolvenzverwalter werden könnte etc. Maßgeblich für die Länge des Zeitraums ist aber die Klärung über die "Insolvenzgeldfinanzierung zur Sicherung der Betriebsfortführung". Hintergrund hierzu ist, dass Arbeitnehmer erst Insolvenzgeld erhalten, wenn auch das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Da dies aber regelmäßig lange dauert, wird das über eine Vorfinanzierung gelöst. Hierbei treten die Angestellten ihre Ansprüche gegenüber der Agentur für Arbeit ab, an eine vorfinanzierende Bank. Hierbei gibt es auch vom Arbeitgeber zu zahlende Anteile (Zinsen, Bearbeitungsgebühren etc.). Das alles geht nicht ohne Zustimmung der Agentur für Arbeit. Man muss zudem ein Sanierungskonzept präsentieren, im Falle einer Insolvenz unter Eigenverwaltung.
Es dürfte offensichtlich sein, dass hierbei viele Dinge unter mehreren Beteiligten erst einmal geklärt werden müssen und das Zeit in Anspruch nimmt.
Alle weiteren öffentlichkeitsrelevanten Informationen zu einem Insolvenzverfahren (z.B. Abweisung, Insolvenzeröffnung, Schlussverteilung usw) werden dort ebenfalls veröffentlicht.
Noch ist unter dem Stichwort "Mindfactory" auf dem Justiz-Portal nichts zu finden.
Üblicherweise findet man dort aber sehr zeitnah entspr. Bekanntmachungen.
Es ist also nicht damit zu rechnen, dass es "mehrere Monate" braucht, bis die Öffentlichkeit Kenntnis über einen Insolvenzantrag erlangt! Das Insolvenzeröffnungsverfahren selber kann sich ziehen, das ist korrekt.
Vielleicht in diesem Zusammenhang nicht ganz uninteressant sind die Ergebnisse des Bundesanzeigers:
https://www.bundesanzeiger.de/pub/de/suchen2?3
Unter der "Mindfactory" Suche findet man veröffentlichte Jahresabschlussberichte für die Mindfactory AG:
Die letzte Veröffentlichung datiert mit 15.05.2023 und zeigt das Geschäftsjahr vom 01.04.2021-31.03.2022.
Bis dahin wurden die Jahresabschlüsse ab 2007 lückenlos und mit einem Versatz von etwa 11-14 Monaten veröffentlicht.
Seit 2024 haben wir es offenkundig mit der Mindfactory GmbH zu tun, die -im Gegensatz zu einer Aktiengesellschaft- weniger strenge Publizitätsverpflichtungen hinsichtlich der Jahresabschlussberichte aufweist.
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