Der erste richtige Ego-Shooter (PCGH Retro: 5. Mai)

Ja das waren noch Zeiten.......bei den Nachfolgegames ;) waren es meine ich zwischen 3-5 Disketten und WEHE 1x war kaputt LoL, kann mich gut dran erinnern
 
ich frage mich, ob man die namen in einem "geschichtlichen" text nicht nennen darf?
Man darf ja auch NaziSymbole in Geschichtsbüchern abdrucken. Da dürfte doch ein Artikel über die Geschichte des PC Spiels bzw des 3d shooters, was immerhin 20 jahre sind, ja auch da drunter fallen, oder nicht?
 
Theoretisch schon, aber ich denke mal, dass du nicht entscheiden darfst was geschichtlich ist und was nicht.
 
*inerinnerungschwelg*

das Game macht auch heute noch Laune (ist bei einer meiner RtCW Versionen dabei)
 
Theoretisch schon, aber ich denke mal, dass du nicht entscheiden darfst was geschichtlich ist und was nicht.
Und wer entscheidet das, bzw. wo kann ich beantragen, dass ich einen Artikel xy über die damalige Zeit als "Historisch" angesehen haben möchte? (weil er z.b. nix verherrlicht, sondern nur darüber berichtet) ??? :huh:
Geht so was überhaupt? :huh:

greetz
 
jo schön war die Zeit ;)

aber mehr interessiert mich das bald das nächste Wolfenstein kommt:daumen:
in richtiger Edelgrafik hoffe ich:)
 
Und wer entscheidet das, bzw. wo kann ich beantragen, dass ich einen Artikel xy über die damalige Zeit als "Historisch" angesehen haben möchte? (weil er z.b. nix verherrlicht, sondern nur darüber berichtet) ??? :huh:
Geht so was überhaupt? :huh:

greetz

Swastika ? Wikipedia

§ 86a und §86 des Strafgesetzbuches (StGB) zum „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“:
§ 86a
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

  1. im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften (§ 11 Abs. 3) verwendet oder
  2. Gegenstände, die derartige Kennzeichen darstellen oder enthalten, zur Verbreitung oder Verwendung im Inland oder Ausland in der in Nummer 1 bezeichneten Art und Weise herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt.
(2) Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
(3) § 86 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.

$86


Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen
(1) Wer Propagandamittel
  1. einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Partei oder einer Partei oder Vereinigung, von der unanfechtbar festgestellt ist, dass sie Ersatzorganisation einer solchen Partei ist,
  2. einer Vereinigung, die unanfechtbar verboten ist, weil sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet, oder von der unanfechtbar festgestellt ist, dass sie Ersatzorganisation einer solchen verbotenen Vereinigung ist,
  3. einer Regierung, Vereinigung oder Einrichtung außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes, die für die Zwecke einer der in den Nummern 1 und 2 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen tätig ist, oder
  4. Propagandamittel, die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen, im Inland verbreitet oder zur Verbreitung im Inland oder Ausland herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt oder in Datenspeichern öffentlich zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Propagandamittel im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche Schriften (§ 11 Abs. 3), deren Inhalt gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet ist.
(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.
(4) Ist die Schuld gering, so kann das Gericht von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen.“

Meiner Meinung nach würde also das Berichten über ein Computerspiel eindeutig in Einklang mit §86 Absatz 3 stehen. Doch dies hat ein Gericht zu klären und da es ein verbot für das Spiele gibt, darf man es halt nicht zeigen. Man könnte natürlich degegen klagen, dass man es nicht zur Berichterstattung zeigen darf, schließlich ist das gesetzlich festgelegt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wolfenstein 3D war echt ein geniales Spiel. , allein die Sprüche von den Gegnern :D

I L M der gute alte cheat:ugly:
 
Ja das waren Zeiten. Da war der Begriff "Killerspiel" noch garnicht erfunden. Uns solche Spiele haben Kinder teilweise ab 8 Jahren gespielt. Wir haben Doom in auf den Schulrechnern gezockt :ugly:. Da hat das Diskettenhandeln auf dem Schulhof wenigstens noch Spass gemacht: "Hast du Win 3.11?" - "Ja hier ist dein Beutel mit Disketten" :lol:

Ich habe mir damals 4 MB gegönnt um mein Rechner auf wahnwitzige 8MB Ram auszubauen. 95 DM hats gekostet. Aber da fielen schon aussagen von wegen: Soviel Ram wirst du nie brauchen. Oder: Dann kannst du Windows ja komplett ins Ram laden. Ja genau wie heute :D
 
Ja das waren Zeiten. Da war der Begriff "Killerspiel" noch garnicht erfunden. Uns solche Spiele haben Kinder teilweise ab 8 Jahren gespielt. Wir haben Doom in auf den Schulrechnern gezockt :ugly:. Da hat das Diskettenhandeln auf dem Schulhof wenigstens noch Spass gemacht: "Hast du Win 3.11?" - "Ja hier ist dein Beutel mit Disketten" :lol:

Ich habe mir damals 4 MB gegönnt um mein Rechner auf wahnwitzige 8MB Ram auszubauen. 95 DM hats gekostet. Aber da fielen schon aussagen von wegen: Soviel Ram wirst du nie brauchen. Oder: Dann kannst du Windows ja komplett ins Ram laden. Ja genau wie heute :D

Hach ja, schöne Zeit...der gute 3.11er, da habe ich angefangen mit zocken: Winter Sports und Prince of Persia. Habe sogar noch ne CD-Hülle von 3.11, frage mich aber, wo die herkommt :huh:
Leider is die gute Maschiene von gut 9 Jahren verstorben.
 
Hach ja das waren Zeiten (EMS Speicher (oder XMS), Memmaker, CD, CD.., DIR) :schief: Ich glaub Win 3.11 Habe ich noch auf Disketten :hail: Aber ich glaub die laufen bestimmt nicht mehr. Will die ein Sammler haben? Ab 100 Euro :devil: trenne ich mich davon gerne!
 
Jaja, damals... als die Mädels noch knackig und die Rechner lahm waren. Mein erster PC war ein 386SX 33 mit 4MB, 40MB Festplatten, 1MB Grafikkarte (damals absolut topp) und nem Soundblaster 16. Doom ruckelte sich darauf in Vollbild die Eier wund, war mir aber egal, da ich Doom eh nur mal in der Sharewareversion ausversuchte und danach links liegen ließ. Auch den 386er ließ ich irgendwann links liegen und wandte mich wieder meinem A500 zu.
 
Das waren noch Zeiten. Hast auf Diskette? :D... Heute wird eher gesagt hast mal auf DVD oder BD, ne auf Festplatte zu groß für ein Medium.

Doom 1 habe ich hier liegen für den guten alten SNES. Hat sogar eine intigrierte FX Karte mit 2 MB glaub ich. Damals hat sich keiner drüber aufgeregt das die klein Kinder sowas gespielt haben. Heute wird es gleich so hingestellt als würde die welt ungergehn, wenn nen 10 Jähriger nen Spiel mit FSK18 Spielt :D.
 
die wirklich ersten brauchbaren ego-shooter lieferte ganz klar id-software, mit doom, quake, wolfenstein...

vergleicht man diese spiele mit den heutigen engines aktueller pc-spiele (ut3, crysis, resident evil5...) da wird einem klar, wie weit die software-entwicklung heute bereits ist...und sie entwickelt sich rasend schnell weiter! bleibt nur abzuwarten, was in 20 jahren so alles geht.
 
Das waren noch Zeiten. Hast auf Diskette? :D... Heute wird eher gesagt hast mal auf DVD oder BD, ne auf Festplatte zu groß für ein Medium.

Doom 1 habe ich hier liegen für den guten alten SNES. Hat sogar eine intigrierte FX Karte mit 2 MB glaub ich. Damals hat sich keiner drüber aufgeregt das die klein Kinder sowas gespielt haben. Heute wird es gleich so hingestellt als würde die welt ungergehn, wenn nen 10 Jähriger nen Spiel mit FSK18 Spielt :D.
Ich habe diese Zeit auch noch zum Teil miterlebt. War schon geil, wo so ein Spiel zum Teil 10 oder mehr Disketten für sich veranschlagt hat. :-D
Schon lustig. Der erste EGO-Shooter, den ich aktiv mitbekommen habe, war Unreal. Da durfte ich zeitweise mal zuschauen. Muss mir diese alten Dinger mal auf meinen Laptop holen.

Damals die Ego-Shooter, waren auch noch relativ übersichtlich. Wenn man sich die Nachfolger anschaut, da sieht man doch den Unterschied, wie groß die Welten geworden sind. Das hat sein Gutes, aber auch sein Schlechtes, wie ich finde. Hach ja, das waren Zeiten. :rolleyes:
 
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