DARPA
Volt-Modder(in)
Das ist ein Gutachten nach §22. Und wenn für dein Fahrzeug + Rad-/Reifenkombination die Auflage A01 zutrifft, gilt sogar explizit die Aufforderung zur Vorführung beim Sachverständigen (=Abnahme).
Eine Kombination aus geänderten Fahrwerk + Rädern ist eigentlich immer abzunehmen, da in beiden Fällen die serienmäßige Gegenkomponente fehlt. Die Abnahme gilt dann üblicherweise immer für diese konkrete Kombination.
Eine Kombination aus geänderten Fahrwerk + Rädern ist eigentlich immer abzunehmen, da in beiden Fällen die serienmäßige Gegenkomponente fehlt. Die Abnahme gilt dann üblicherweise immer für diese konkrete Kombination.
Zubehör Fahrwerk in Kombination mit Zubehörfelgen, Spurplatten, Stabis oder was man noch so ändern kann, muss immer eingetragen werden, selbst wenn beide Teile eine ABE haben. ...zumindest habe ich noch nie ein Gutachten zur ABE gesehen, wo es jemals anders drinstand.



