Der Auto-Thread

Das ist ein Gutachten nach §22. Und wenn für dein Fahrzeug + Rad-/Reifenkombination die Auflage A01 zutrifft, gilt sogar explizit die Aufforderung zur Vorführung beim Sachverständigen (=Abnahme).

Eine Kombination aus geänderten Fahrwerk + Rädern ist eigentlich immer abzunehmen, da in beiden Fällen die serienmäßige Gegenkomponente fehlt. Die Abnahme gilt dann üblicherweise immer für diese konkrete Kombination.
 
Nicht vergessen die Winterfelgen auch einzutragen, sonst gibt es wieder eine Mängelkarte. :D Zubehör Fahrwerk in Kombination mit Zubehörfelgen, Spurplatten, Stabis oder was man noch so ändern kann, muss immer eingetragen werden, selbst wenn beide Teile eine ABE haben. ...zumindest habe ich noch nie ein Gutachten zur ABE gesehen, wo es jemals anders drinstand.
 
Auf Grund folgender Zeilen der ABE der Federn ging ich davon aus, dass es egal wäre:
Es bestehen weiterhin keine technischen Bedenken gegen die Verwendung von Sonder-Rad-/Reifenkombinationen, wenn folgende Bedingungen eingehalten sind:
-Es liegen besondere Teilegutachten bzw. Genehmigungen für die entsprechende Rad/Reifenkombination vor und die jeweils erforderlichen Auflagen sind eingehalten.
-die serienmäßige Federwegbegrenzung darf nicht aufgrund von Auflagen in diesen Teilegutachten/Genehmigungen verändert werden müssen. (z.B. Einbau zusätzlicher oder geänderter Federwegbegrenzer)
 
Hm, das sollte tatsächlich eigentlich dann nicht notwendig sein, bzw. dürfte so die gültigkeit der beiden Einzel-ABEs nicht beeinflusst sein, sofern das, was dort als Auflagen stand, eingehalten wurde.

TBF, wenn die "Winterfelgen" die originalen Felgen sind, wäre das nicht nötig, da diese ja dann den Serien-Gegenpart zur eh vorhandenen ABE darstellen.
 
Nochmal, wenn in der ABE der Felgen bei deinem Fahrzeug + Reifenkombination Auflage A01 steht, brauchen wir gar nicht weiter diskutieren. Dann wär auch egal, ob das Fahrwerk noch OEM ist oder nicht. ;)
 
Da hast du recht, wir müssten schon wissen welches Auto überhaupt Bestandteil der Diskussion ist.

Wenn ich das beim Überfliegen richtig gesehen habe ist A01 für Touran 1 und 2, Golf V inkl Variant, Seat Toledo und Altea, A3 8P/8PA/8PB, Octavia II und Jetta zutreffend.
 
Selbst wenn er die nicht hätte, gilt die ABE der Räder nur in Kombination mit dem Serienfahrwerk.
Da dieses aber nicht verbaut ist, muss das alles zusammen geprüft und eingetragen werden.
 
Ja.
Gab es den Golf 5 Ed.30 ab Werk mit 19"?

Leichtmetallräder 7 ½ J x 18 „Detroit“ glänzend schwarz lackiert oder 7 ½ J x 18 „Rockingham“.
Laut der Volkswagen-Webseite. Also wohl eher keine mit 19"

Sind sie aber nicht. :P

Wenn ich mir aber meine Sommerreifen auf nen neuen Satz von den Felgen packe und auf die momentanen Winterreifen mache wäre das okay, oder? Weil Eingetragen sind sie ja schon, und wieso keine 19er im Winter :ugly:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Leichtmetallräder 7 ½ J x 18 „Detroit“ glänzend schwarz lackiert oder 7 ½ J x 18 „Rockingham“.
Laut der Volkswagen-Webseite. Also wohl eher keine mit 19"



Wenn ich mir aber meine Sommerreifen auf nen neuen Satz von den Felgen packe und auf die momentanen Winterreifen mache wäre das okay, oder? Weil Eingetragen sind sie ja schon, und wieso keine 19er im Winter :ugly:
Solange die Traglast der Reifen ausreichend ist und die Dimensionen die gleichen sind wie eingetragen ist es kein Problem. Kann nicht schaden noch eine Reifenfreigabe vom Hersteller zu haben falls die Kasperei wieder was zu meckern hat. Allerdings ist davon abzuraten 19er im Winter zu fahren, da man im Schnee oft schlecht den Bordstein sieht. Du wirst die 19er dann bestimmt zerdeppern. Im Winter lieber 7 1/2 Zoll tiefe 18er und breite Reifen mit Felgenschutzkante.

Persönlich sehe ich den deutschen Tüv was Eintragung und Gutachten angeht eher als schlechten Scherz.
 
Wenn ich mir aber meine Sommerreifen auf nen neuen Satz von den Felgen packe und auf die momentanen Winterreifen mache wäre das okay, oder? Weil Eingetragen sind sie ja schon, und wieso keine 19er im Winter :ugly:
Jaein. :D Ist bei der aktuellen Eintragung ein Reifen mit eingetragen worden? Wenn dort ein spezieller Reifen mit drinsteht, kann man nicht einfach M+S mit der Eintragung fahren. Wenn da kein Reifen eingetragen wurde, kannst du das durchaus machen. Die neuen Felgen müssen nur die gleiche KBA Nummer haben.
 
Ja alles in Ordnung.

Ich hab letztes Jahr 1600Euro für Eintragungen ausgegeben und dieses Jahr 750Euro für Eintragungen beim Altagswagen. :schief:

Finde das wird alles solangsam wirklich zur Farce ...
Ich glaube in Zukunft fahr ich dann lieber nur noch richtig unvernünftige Autos die von Werk aus schon bescheuert genug sind bevor ich mir nochmal dieses TÜV Gef** antue.
Vielleicht ja mal nochmal nen i30n von Hyundai falls es ein Kleinwagen sein soll, jetzt gibbet erstmal nen neuen schnieken audi <.<
 
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