Was ist ein "vollständiges Festigkeitsgutachten"? Ich habe von BMW ein Schreiben, wo drin steht "Felge XY kann auf dem Fahrzeug Z gefahren werden". Geht sowas auch durch?
Bei originalen Felgen deutscher Hersteller gibt es keine Probleme, da sie alle mal irgendwann im Rahmen einer Typgenehmigung geprüft wurden. Die Automobilhersteller geben diese Gutachten natürlich nicht heraus, da sie viele tausend Euro gekostet haben. Eine Traglastbescheinigung ist aber für eine Eintragung in dem Fall ausreichend, zumal der Hersteller selbst unterschreibt und damit in der Haftung steht. Probleme gibt es aktuell ab Mai 2016 nur dann, wenn ein anderer Reifen montiert wird, als der, der mal bei der Genehmigung drauf war. Das ist ja oft der Fall, wenn man von einem anderen Modell Felgen wählt. Nimm meine Felgen (M5) als Beispiel. Die Felgen gibt es in der Kombination 8,5J und 9,5J auch auf jedem E60 - nicht aber mit den Reifengrößen vom M5, die mal auf der Felge genehmigt wurden. An der Stelle fehlt dem TÜV jetzt der Impact-Test (eine Art Anfahr-Test), der nicht mehr für die aktuelle Bereifung nachgewiesen ist. Da es sich um eine Zerstörungsprüfung an der Felge handelt, ist diese bei einer landläufigen Eintragung nach §21 StVZO schlicht und ergreifend unwirtschaftlich. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass eine Eintragung damit in der Theorie nie mehr möglich sein wird. Aktuell sieht die Praxis natürlich anders aus, aber das wird sich über die Zeit wohl ändern.
Ich habe eine "frei gebaute" Abgasanlage, sie ist abgenommen und eingetragen, sie ist lauter als serienmässig eingebaute, glaub die Differenz ist/war 3-4dB.
Die Geräuschwerte des Herstellers, die in die Fahrzeugpapiere eingetragen sind, dürfen nicht überschritten werden. Das ist der Fakt, denn in §19(2) StVZO ist einer der drei Gründe, die zu einem
sofortigen Erlöschen der Betriebserlaubnis führen, die Änderung der Abgas- und Geräuschverhalten. Auch hier sieht die Praxis natürlich anders aus, aber das ist die Theorie.
DAS wäre mir jedoch neu. Denn, wir haben im Club etliche Fahrzeuge, die auf Raid Lenkrad umgerüstet sind, sowohl mit als auch ohne Airbag.
Dafür gibt es eine Matrix für die gegenseitige Beeinflussung bei Kombinationen von Änderungen. Änderst du nur das Lenkrad, genügt ein Gutachten des jeweiligen Herstellers, der z.B. die Lenkbarkeit, Lenk- und Rückstellkräfte halt an einem Serienfahrzeug überprüft hat. Hast du ein anderes Fahrwerk verbaut oder eine andere Rad- Reifenkombination, dann muss der Prüfer bei der Abnahme des Lenkrades Stellung zu den genannten Dingen beziehen. Schließlich haben sich Spur, Sturz, Lenkrollhalbmesser und Einpresstiefe fast immer geändert. Man kann zwar jetzt die Komponenten theoretisch einzeln eintragen lassen, verdoppelt damit aber nur die Arbeit. Häufig bekommt der Kunde die Prüfung der Beeinflussung nicht mit ...oder der Prüfer kümmert sich einfach nicht darum. Das ist halt wieder Theorie und Praxis. Beides geht wie üblich weit auseinander, was aber die Bewertung der Korrektheit oder Legalität nicht besser macht.
Auch wieder Theorie: Der Prüfer, der seine Arbeit nicht richtig macht, rechtliche Nachweise nicht einfordert oder auch einfach eigenmächtig aufgrund seines scheinbaren Wissens handelt, kann wegen Falschbeurkundung strafrechtlich belangt werden. Das passiert auch ab und an, aber eben nur höchst selten bei den absoluten Härtefällen, die selbst durch ihre Organisation vor der Behörde nicht mehr gedeckt werden können. Da fehlen irgendwann die Argumente und schließlich ist jeder Sachverständige von seinem Bundesland persönlich betraut und das Bundesland damit von Haftungsansprüchen freigestellt. Das kann im Einzelfall also auch teuer werden und die Existenz kosten.
EDIT:
Auch ein schönes Beispiel ist hier erwähntes H&R-Deep... Ist ja schön und gut, dass man es tiefer als normal drehen kann, darf es aber nicht, da sich der Verstellbereich zur normalen Version nicht geändert hat. Da ist genauso irgendwo im Bereich 300-320mm Abstand von Radmitte bis Kotflügelkante schluss.