Der Auto-Thread

Ist ein SQ7 (435 PS, 900 Nm), siehe Drehzahlmesser.

Sehr sehr schönes Fahrzeug btw. und das sage ich als jemand der SUV' s normalerweise nicht so mag. Ich hatte den mal für paar Tage. Was besonders gelungen ist, ist das Fahrwerk vom neuen Q7. Herausragend. Das vom Alten war die reinste Katastrophe. Viel zu hart und indirekt, man hatte immer das Gefühl in einem Auto mit knüppelharten Tieferlegerungsfedern zu sitzen.

Wenn ich mir einen SUV kaufen würde dann definitiv den. Allzeit gute Fahrt.
 
Das hat weniger etwas mit Verantwortungslosigkeit als viel mehr mit bürokratischen Hürden zu tun. :schief:
Normalerweise lese ich die Postings von Seabound nicht, da ich aber den Zusammenhand nicht verstanden habe, war ich leider gezwungen. Zu ihm selber bzw seiner Aussage werde ich nichts sagen, es zeigt nur seine Ahnungslosigkeit in dem Bereich und das er eigentlich nur hier zum Trollen und provozieren ist...

Für alle anderen erkläre ich gerne die Problematik. Die Eintragungen wären alle kein Problem (zwar nicht beim TÜV um die Ecke aber bei jedem Impoteur). Jedoch komme ich aus Hessen und somit gibt es ganz andere Richtlinien war Tuningteile ohne Gutachten gibt, dass meine Sachen kein Gutachten haben sollte klar sein, die japanischen Hersteller interessieren sich nicht für den deutschen Markt und deren teure Gutachten Erstellungen. Somit bleibt nur die §21 STvO, welche aber A sehr schwer in Hessen sind und B von irgendwelchen Sesselpupsern in Fulda gegenkontrolliert werden die das Fahrzeug im Lebtag nicht sehen. Somit bleibt einem eigentlich nur der Gang in ein anderes Bundesland, dies ist teuer da eben nicht jeder Impoteur alles eintragen will/kann. Auch hier kommt es natürlich drauf an was der Sachverständige akzeptiert und was nicht. Man kann natürlich zu einem Impoteur gehen wie z.B. RHD Speedmaster und alles auf einmal eintragen lassen, da er aber eine von sehr wenigen Stellen ist die die Möglichkeit haben alles einzutragen (was legal ist natürlich) nimmt er dafür auch horrende Preise (Felgen, Fahrwerk, AGA = 1500Euro). Wenn ich nun jedoch zu unterschiedlichen Firmen fahre und da z.B. einmal Felgen und Fahrwerk eintragen lasse, beim nächsten die Abgasanlage und beim dritten ein Lenkrad (oder was auch immer) bezahlt ich am Ende deutlich weniger, hab aber die Fahrerrei und den Stress. Das hat rein gar nichts damit zu tun das irgendwelche Teile illegal oder Qualitativ minderwertig sind sondern im Gegenteil, für irgenwelche billigen ATU Felgen, Ebay Fahrwerk und Co gibt es in der Regel auch Gutachten. Wenn man aber Zeug haben will das es z.B. in Deutschland nicht gibt, muss man diesen Weg einfach gehen.
 
heute den anruf bekommen das mein Clubsport fertig ist und ab nächster Woche abgeholt werden kann :)
Ich hatte nicht vor den Wagen noch dieses Jahr abzuholen, weil ich keine EZ 2016 haben wollte und auch keine Winterreifen, da der Wagen imWinter eh nicht bewegt wird, vorerst jedenfalls.
Mein Händler wollte aber das ich ihn wegen seines Jahresumsatzes noch dieses Jahr hole :D
Ich hab ihm gesagt solange er mir die Kurzzeitkennzeichen für die Abholung bezahlt und mir für den fall der fälle ein Satz Winterräder zur verfügung stellt damit ich den Wagen auf eigenen Rädern Nachhause fahren kann, wäre es für mich kein Problem.
Klar alles kein Problem :D
Jetzt darf ich ihn am 27.12 abholen :)
Nur doof das wir bei unserer Halle mitten im Umzugsstress sind, muss der wagen halt solange unterm Carport stehen.
Hoffe der Umzug ist schnell durch, was da an schrott zusammenkommt ist unglaublich, und wir sind nur 3 mann...
 
Meine Q ist da ;) .

So schaut sie aus:

IMG_5589.jpg IMG_5590.JPG
 
Für alle anderen erkläre ich gerne die Problematik. ...

Deine Erklärung in allen Ehren, aber das ist viel Unsinn auf einem Fleck. Ich mag da auch gar nicht auf alle Details eingehen. Es ist ja schön, dass du alles eingetragen bekommst, aber alleine die Eintragungen der hier genannten Teile sind das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt sind. Nur um dein Bundesland mal in Schutz zu nehmen: Da läuft alles richtig ab, in allen anderen Bundesländern eben nicht. Die Behörde muss dein Auto nicht sehen, denn sie bewerten die Änderung auf gesetzlicher Grundlage. ...und hier fehlt bei dir alles!

- Felgen ohne vollständiges Festigkeitsgutachten sind legal in Deutschland nirgendwo eintragungsfähig. Das ist schlicht unmöglich, auch wenn es manchen Idioten als Prüfer gibt, der es trotzdem macht.
- Eintragungen für 1.500€? Legaler wird es dadurch meist nicht, aber die Firmen und Prüfer lassen sich ihr halbgares und weitestgehend illegales Handeln vergolden.
- Frei gebaute Abgasanlagen sind in der Theorie auch nicht eintragungsfähig. Grenzwerte des Herstellers darf man nicht überschreiten und wo bleibt das Abgasgutachten?
- Anbauteile ohne Gutachten ebenso. Kein Materialprüfzeugnis, keine Eintragung.
- Lenkrad einzeln eintragen lassen? No way, denn Felgen, Fahrwerk, Bremse und Lenkung beeinflussen sich gegenseitig und dürfen nur in einem Atemzug eingetragen werden.

...

Die Praxis zeigt natürlich andere Auswüchse. Von jemanden wir dir, der ja jahrelange Erfahrung vorweisen kann, hätte ich nur eine "korrektere" Antwort erwartet. In Summe ist in Deutschland noch viel möglich, nur mit legal hat das nicht im Entferntesten zu tun. Aber bei euch gibt es ja auch Sachverständige, die lichttechnische Einrichtungen eintragen, obwohl das nicht machbar ist. Die erzählen viel dummes Zeug und ziehen ihren Dienst wie vor 20 Jahren durch.

So lange du gut damit fährst, ist ja alles in Ordnung. =)
 
War leider anzunehmen, dass ne fachmännische Antwort so ausfallen würde...

Die Frage ist, wenn mal was passiert, ist der Prüfer schuldig, der das Auto abgenommen hat, oder der Halter, der sich "guten Gewissens" auf die "Expertise" des Prüfers verlassen hat?
 
Ohne Bezug zum Rivernas Beitrag, würde ich es gern erklärt bekommen :)

- Felgen ohne vollständiges Festigkeitsgutachten sind legal in Deutschland nirgendwo eintragungsfähig. Das ist schlicht unmöglich, auch wenn es manchen Idioten als Prüfer gibt, der es trotzdem macht.

Was ist ein "vollständiges Festigkeitsgutachten"? Ich habe von BMW ein Schreiben, wo drin steht "Felge XY kann auf dem Fahrzeug Z gefahren werden". Geht sowas auch durch?

- Frei gebaute Abgasanlagen sind in der Theorie auch nicht eintragungsfähig. Grenzwerte des Herstellers darf man nicht überschreiten und wo bleibt das Abgasgutachten?

Ich habe eine "frei gebaute" Abgasanlage, sie ist abgenommen und eingetragen, sie ist lauter als serienmässig eingebaute, glaub die Differenz ist/war 3-4dB.

- Lenkrad einzeln eintragen lassen? No way, denn Felgen, Fahrwerk, Bremse und Lenkung beeinflussen sich gegenseitig und dürfen nur in einem Atemzug eingetragen werden.

DAS wäre mir jedoch neu. Denn, wir haben im Club etliche Fahrzeuge, die auf Raid Lenkrad umgerüstet sind, sowohl mit als auch ohne Airbag. :hmm:
 
Was ist ein "vollständiges Festigkeitsgutachten"? Ich habe von BMW ein Schreiben, wo drin steht "Felge XY kann auf dem Fahrzeug Z gefahren werden". Geht sowas auch durch?

Bei originalen Felgen deutscher Hersteller gibt es keine Probleme, da sie alle mal irgendwann im Rahmen einer Typgenehmigung geprüft wurden. Die Automobilhersteller geben diese Gutachten natürlich nicht heraus, da sie viele tausend Euro gekostet haben. Eine Traglastbescheinigung ist aber für eine Eintragung in dem Fall ausreichend, zumal der Hersteller selbst unterschreibt und damit in der Haftung steht. Probleme gibt es aktuell ab Mai 2016 nur dann, wenn ein anderer Reifen montiert wird, als der, der mal bei der Genehmigung drauf war. Das ist ja oft der Fall, wenn man von einem anderen Modell Felgen wählt. Nimm meine Felgen (M5) als Beispiel. Die Felgen gibt es in der Kombination 8,5J und 9,5J auch auf jedem E60 - nicht aber mit den Reifengrößen vom M5, die mal auf der Felge genehmigt wurden. An der Stelle fehlt dem TÜV jetzt der Impact-Test (eine Art Anfahr-Test), der nicht mehr für die aktuelle Bereifung nachgewiesen ist. Da es sich um eine Zerstörungsprüfung an der Felge handelt, ist diese bei einer landläufigen Eintragung nach §21 StVZO schlicht und ergreifend unwirtschaftlich. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass eine Eintragung damit in der Theorie nie mehr möglich sein wird. Aktuell sieht die Praxis natürlich anders aus, aber das wird sich über die Zeit wohl ändern.

Ich habe eine "frei gebaute" Abgasanlage, sie ist abgenommen und eingetragen, sie ist lauter als serienmässig eingebaute, glaub die Differenz ist/war 3-4dB.

Die Geräuschwerte des Herstellers, die in die Fahrzeugpapiere eingetragen sind, dürfen nicht überschritten werden. Das ist der Fakt, denn in §19(2) StVZO ist einer der drei Gründe, die zu einem sofortigen Erlöschen der Betriebserlaubnis führen, die Änderung der Abgas- und Geräuschverhalten. Auch hier sieht die Praxis natürlich anders aus, aber das ist die Theorie.

DAS wäre mir jedoch neu. Denn, wir haben im Club etliche Fahrzeuge, die auf Raid Lenkrad umgerüstet sind, sowohl mit als auch ohne Airbag. :hmm:

Dafür gibt es eine Matrix für die gegenseitige Beeinflussung bei Kombinationen von Änderungen. Änderst du nur das Lenkrad, genügt ein Gutachten des jeweiligen Herstellers, der z.B. die Lenkbarkeit, Lenk- und Rückstellkräfte halt an einem Serienfahrzeug überprüft hat. Hast du ein anderes Fahrwerk verbaut oder eine andere Rad- Reifenkombination, dann muss der Prüfer bei der Abnahme des Lenkrades Stellung zu den genannten Dingen beziehen. Schließlich haben sich Spur, Sturz, Lenkrollhalbmesser und Einpresstiefe fast immer geändert. Man kann zwar jetzt die Komponenten theoretisch einzeln eintragen lassen, verdoppelt damit aber nur die Arbeit. Häufig bekommt der Kunde die Prüfung der Beeinflussung nicht mit ...oder der Prüfer kümmert sich einfach nicht darum. Das ist halt wieder Theorie und Praxis. Beides geht wie üblich weit auseinander, was aber die Bewertung der Korrektheit oder Legalität nicht besser macht.

Auch wieder Theorie: Der Prüfer, der seine Arbeit nicht richtig macht, rechtliche Nachweise nicht einfordert oder auch einfach eigenmächtig aufgrund seines scheinbaren Wissens handelt, kann wegen Falschbeurkundung strafrechtlich belangt werden. Das passiert auch ab und an, aber eben nur höchst selten bei den absoluten Härtefällen, die selbst durch ihre Organisation vor der Behörde nicht mehr gedeckt werden können. Da fehlen irgendwann die Argumente und schließlich ist jeder Sachverständige von seinem Bundesland persönlich betraut und das Bundesland damit von Haftungsansprüchen freigestellt. Das kann im Einzelfall also auch teuer werden und die Existenz kosten.

EDIT:
Auch ein schönes Beispiel ist hier erwähntes H&R-Deep... Ist ja schön und gut, dass man es tiefer als normal drehen kann, darf es aber nicht, da sich der Verstellbereich zur normalen Version nicht geändert hat. Da ist genauso irgendwo im Bereich 300-320mm Abstand von Radmitte bis Kotflügelkante schluss.
 
Zuletzt bearbeitet:
Richtig, da geht es mir aber um das Fahrverhalten, die normalen Gewinde sind bei 300-310mm am gewinde ende und die vorspannung ist meist schlecht bis gar nichtmehr vorhanden, und das fährt sich ********.
ich will das deep auch in keinster weise ausreizen;)

Ich möchte schon tief fahren aber legal soll es trotzdem bleiben;) gerade weil auch die freundin damit fährt usw.

Sehr gute infos Klutten, danke dafür :)
 
Bei originalen Felgen deutscher Hersteller gibt es keine Probleme, da sie alle mal irgendwann im Rahmen einer Typgenehmigung geprüft wurden. Die Automobilhersteller geben diese Gutachten natürlich nicht heraus, da sie viele tausend Euro gekostet haben. Eine Traglastbescheinigung ist aber für eine Eintragung in dem Fall ausreichend, zumal der Hersteller selbst unterschreibt und damit in der Haftung steht. Probleme gibt es aktuell ab Mai 2016 nur dann, wenn ein anderer Reifen montiert wird, als der, der mal bei der Genehmigung drauf war. Das ist ja oft der Fall, wenn man von einem anderen Modell Felgen wählt. Nimm meine Felgen (M5) als Beispiel. Die Felgen gibt es in der Kombination 8,5J und 9,5J auch auf jedem E60 - nicht aber mit den Reifengrößen vom M5, die mal auf der Felge genehmigt wurden. An der Stelle fehlt dem TÜV jetzt der Impact-Test (eine Art Anfahr-Test), der nicht mehr für die aktuelle Bereifung nachgewiesen ist. Da es sich um eine Zerstörungsprüfung an der Felge handelt, ist diese bei einer landläufigen Eintragung nach §21 StVZO schlicht und ergreifend unwirtschaftlich. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass eine Eintragung damit in der Theorie nie mehr möglich sein wird. Aktuell sieht die Praxis natürlich anders aus, aber das wird sich über die Zeit wohl ändern.

Okay, das leuchtet ein.

Die Geräuschwerte des Herstellers, die in die Fahrzeugpapiere eingetragen sind, dürfen nicht überschritten werden. Das ist der Fakt, denn in §19(2) StVZO ist einer der drei Gründe, die zu einem sofortigen Erlöschen der Betriebserlaubnis führen, die Änderung der Abgas- und Geräuschverhalten. Auch hier sieht die Praxis natürlich anders aus, aber das ist die Theorie.

Die Geräuschwerte des Fahrzeugs wurden angepasst, bzw. korrigiert. Auf dem Gutachten stehen die korrigierten Werte, die dann in die Fahrzeugpapiere übernommen wurden. Ich kann Dir das Gutachten mal einscannen und zuschicken.

Dafür gibt es eine Matrix für die gegenseitige Beeinflussung bei Kombinationen von Änderungen. Änderst du nur das Lenkrad, genügt ein Gutachten des jeweiligen Herstellers, der z.B. die Lenkbarkeit, Lenk- und Rückstellkräfte halt an einem Serienfahrzeug überprüft hat. Hast du ein anderes Fahrwerk verbaut oder eine andere Rad- Reifenkombination, dann muss der Prüfer bei der Abnahme des Lenkrades Stellung zu den genannten Dingen beziehen. Schließlich haben sich Spur, Sturz, Lenkrollhalbmesser und Einpresstiefe fast immer geändert. Man kann zwar jetzt die Komponenten theoretisch einzeln eintragen lassen, verdoppelt damit aber nur die Arbeit. Häufig bekommt der Kunde die Prüfung der Beeinflussung nicht mit ...oder der Prüfer kümmert sich einfach nicht darum. Das ist halt wieder Theorie und Praxis. Beides geht wie üblich weit auseinander, was aber die Bewertung der Korrektheit oder Legalität nicht besser macht.

Die meisten Fahrzeuge haben andere Rad-/Reifenkombinationen und auch andere Federn und Dämpfer, sind also alles andere als original :)
 
Sind ja nur Beispiele zur Theorie und Praxis. Grundlegend diskutiere ich solche Dinge im Internet auch nicht, sondern stelle lediglich Sachverhalte dar. Ich bin ja auch nicht frei von Fehlern, kann aber von mir selbst behaupten, dass mein Wissensstand recht hoch ist. Gerade deshalb, da ich ja mittlerweile Fahrzeuge in Einzelgenehmigung zum Straßenverkehr nach aktueller Rechtslage zulasse. Die rechtlichen Hürden sind hoch und daher muss ich täglich irgendwelche Nachweise fordern oder Dinge selbst nachrechnen.

Importfahrzeuge bei Erstzulassung in Deutschland sind da eine besondere Hürde. Der hier ist schon recht aufwendig in der Genehmigung. Legal und mächtig. :D

B & B Enterprises GmbH in Ronnenberg/OT Empelde bei Hannover
 
Das Problem ist doch, dass es der eine Prüfer einträgt und der andere nicht.
Wollte damals an meinem Audi 90 ne Gruppe A eintragen.
Also drunter gebaut und zum ersten Verein gefahren.
Ne zu laut, machen wir nicht.
200m zum nächsten Verein gefahren, der setzt sich rein, gibt kurz und guckt ins Gutachten.
"Da steht, dass die Lautstärke sich nicht verändern soll. Stimmt zwar nicht, aber egal"!
Dann hat er es mir eingetragen.

Nen ähnliches Spiel hatte ich mal mit Rädern+Spurverbreiterungen.
Der erste Prüfer wollte es mir nicht eintragen, da die ET zu niedrig.
Der zweite Prüfer, vom gleichen Verein, hat sich das Ganze angeguckt, die Freigängigkeit geprüft und es eingetragen.

Glaube kaum, dass das heute viel anders sein wird.
 
Dein Beitrag hat sich zeitlich dazwischengeschummelt, ich bozog meine Antwort auf fatlace.

Die Geräuschwerte des Fahrzeugs wurden angepasst, bzw. korrigiert. Auf dem Gutachten stehen die korrigierten Werte, die dann in die Fahrzeugpapiere übernommen wurden. Ich kann Dir das Gutachten mal einscannen und zuschicken.

Gutachten bei einer frei gebauten Anlage? Aus der Entfernung kann ich mir nur vorstellen, dass die Toleranzen der Hersteller für die Änderungen genutzt wurden. Heißt ja nicht umsonst Grenzwert.^^
 
@Klutten

Was muss man den beachten um ein fahrwerk was tiefer geschraubt ist als im gutachten erlaubt eingetragen zu bekommen? Wen platz geschaffen wurde und es selbst in extremen situationen nicht schleift?
Man liest halt allerhand und im internet auch viel müll :D
da fängts von 8cm bodenfreiheit mindestens an bis lichtausrisskannte usw.
Beispiel mein alter civic, die lichtausrisskante war schon oem tiefer wie es eigentlich erlaubt war, was ist da der maßstab nachdem man dann gehen muss?

ich glaub ich lass mein fahrwerk bei dir eintragen und müssen uns mal so unterhalten :D Hannover ist ja nun nicht so weit weg :P
Gute tüver zu finden die einzelabnahmen machen dürfen und auch noch lust auf ihre arbeit haben ist weitaus schwieriger als vernünftige lackierer.
 
Du kennst das doch von den "gepfeffert"-Jungs. Auf der Homepage liegen die Autos auf der Erde und man macht Werbung damit, lässt du dir aber dort ein Fahrwerk eintragen, stehen da eben 300-320mm Abstand. Der Rest liegt dann beim Kunden. Der Prüfer hat es "hoch" abgenommen, der Kunde dann eigenmächtig runtergedreht.

Die 8cm Bodenfreiheit stehen als Richtwert in einer Arbeitsgrundlage des TÜV (VdTÜV Merkblatt 751) und sind kein Fixpunkt.
 
Ja ich weiß.
K Custom wollte mir zu dem deep kein gutachten geben, und wollte für einbau und abnahme glaube 399 oder 499 haben
und es laut seiner aussage auf 300mm VA und 290mm HA eintragen, ich hielt das auch für fragwürdig und ich hab dich deswegen auch mal per PN gefragt.
Alleine weil er mir kein gutachten geben wollte hab ich mich schon gegen ihn entschieden, denn er vertreibt das gleiche fahrwerk wie AH Exclusive und die geben ein Gutachten dazu, wird aber wohl das normale vom Monotube sein.
 
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