Der Auto-Thread

Meines Wissens nach gibt es kein separates Gutachten. Das kann sich aber im Laufe des Jahres geändert haben, müsste da selbst suchen. Der Preis für so eine Abnahme ist eine Frechheit. Zwischen 80 und 100€ (´nur das Fahrwerk) ist so ein Arbeitsaufwand meiner Meinung nach gerecht bezahlt.
 
Seh ich genauso, und da ich sowas nicht unterstützen will, gehe ich auch nicht hin.
meinem fahrwerk lag kein gutachten bei, es soll wohl im januar ein neues kommen laut deren aussage, ich bin gespannt, ohne gutachten wirds auch erstmal kein einbau geben.
 
Ja die freude steigt langsam :D auch wens etwas doof ist mit den kurzzeitkennzeichen da sie am 23 gemacht werden und ich nicht viel fahren kann, aber ich glaube da schaff ich es schon ein paar km abzuspulen :D
 
Ja weil ich EZ erst 2017 machen wollte und eigentlich auch abholen.
ich tuh dem händler nur einen gefallen und hole ihn noch dieses jahr ab, damit er seinen jahresumsatz schönen kann :ugly:
 
Dann würde ich vorschlagen das Fahrwerk vor der Zulassung per §13 EG-FGV einzutragen. Da sind die Spielräume durch die EG-Richtlinien etwas entspannter. Melde dich dann einfach mal bei mir.
 
Deine Erklärung in allen Ehren, aber das ist viel Unsinn auf einem Fleck. Ich mag da auch gar nicht auf alle Details eingehen. Es ist ja schön, dass du alles eingetragen bekommst, aber alleine die Eintragungen der hier genannten Teile sind das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt sind. Nur um dein Bundesland mal in Schutz zu nehmen: Da läuft alles richtig ab, in allen anderen Bundesländern eben nicht. Die Behörde muss dein Auto nicht sehen, denn sie bewerten die Änderung auf gesetzlicher Grundlage. ...und hier fehlt bei dir alles!

Interessant das du etwas anderes behauptest als 5 Prüfstellen mit den ich meine Eintragung durchgesprochen habe. Selbst die Sachverständigen sind der Meinung das dieses Verfahren mit Papiere zu einer weiteren Behörde Schwachsinn ist, da diese anhand von Bildern Eintragungen beurteilen sollen. Agesehen davon habe ich noch von keiner einzigen Ablehnung irgend einer Eintragung gehört... bisher wurde alles abgesegnet was auch eingetragen wurde. Ich finde es einfach ein Unding das Hessen eigene Regeln für Eintragungen macht und sich damit quasi über alle anderen setzt, mit welchem Recht?

- Felgen ohne vollständiges Festigkeitsgutachten sind legal in Deutschland nirgendwo eintragungsfähig. Das ist schlicht unmöglich, auch wenn es manchen Idioten als Prüfer gibt, der es trotzdem macht.
Sage ich das es kein Festigkeitsgutachten von den Felgen gibt? Nicht das ich etwas davon wüsste, ich sagte lediglich das ICH nur eine Unbedenklichkeits Bescheinung habe, der Impoteur hat Unterlagen an die ich nicht dran komme. Da ist ein Festigkeitsgutachten dabei... Diese Gutachten lässt er sich bezahlen.
- Eintragungen für 1.500€? Legaler wird es dadurch meist nicht, aber die Firmen und Prüfer lassen sich ihr halbgares und weitestgehend illegales Handeln vergolden.
Das ist mir durchaus bewusst, jedoch ist das Ansich auch nicht ein Problem sondern das von dem Sachverständigen. Es ist nicht meine Aufgabe ihm seinen Job zu erklären.
- Frei gebaute Abgasanlagen sind in der Theorie auch nicht eintragungsfähig. Grenzwerte des Herstellers darf man nicht überschreiten und wo bleibt das Abgasgutachten?
Woher weißt du wie laut meine AGA ist? Woher weißt du ob sie Grenzwerte überschreiten? Wieso sollte ein Abgasgutachten erstellt werden bei einer Catback Anlage? Da verändern sich die Abgaswerte nicht den Meter, lediglich eine Geräuschsmessung muss durchgeführt werden.
- Anbauteile ohne Gutachten ebenso. Kein Materialprüfzeugnis, keine Eintragung.
Stand doch auch gar nicht zur Debatte...
- Lenkrad einzeln eintragen lassen? No way, denn Felgen, Fahrwerk, Bremse und Lenkung beeinflussen sich gegenseitig und dürfen nur in einem Atemzug eingetragen werden.
Ich schrieb doch eigentlich recht deutlich das dass Lenkrad nur ein Beispiel ist, ersetz es halt durch ein X beliebiges Teil. Eigentlich sollte jeder verstanden haben das ich damit ansprechen will das 3 Sachverständige 3 unterschiedliche Teile günstiger Eintragen als der eine Sachverständige für alles zusammen.
Die Praxis zeigt natürlich andere Auswüchse. Von jemanden wir dir, der ja jahrelange Erfahrung vorweisen kann, hätte ich nur eine "korrektere" Antwort erwartet.
Dann sag mir doch wo ich eine Unkorrekte Antwort gegeben habe...
Aber bei euch gibt es ja auch Sachverständige, die lichttechnische Einrichtungen eintragen, obwohl das nicht machbar ist.
Wo sprach ich irgendwo von irgend einer lichttechnischen Eintragung? Nirgends...

Da ich selber kein TÜV Prüfer bin muss ich mich auf die Aussagen von Impoteuren und den Sachverständigen verlassen mit denen ich meine Eintragungen durchgesprochen habe. Das hat auch nichts mit jahrerlanger Erfahrung zu tun, mir fehlt dieser Wissenstand einfach und ich gebe es so weiter wie es mir gesagt wurde. Auch als KfZ Mechatroniker kann man nicht alles zu diesem Thema wissen, verstehe also nicht wieso du einen solchen Ton anschlägst...
 
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Mein Vaddern sagt immer, "Jung, komm ma mit deinem Auto zum TÜV lieber bei uns in die Werkstatt...". Hat bis jetzt immer geklappt. Alles eingetragen.
 
Mein Vaddern sagt immer, "Jung, komm ma mit deinem Auto zum TÜV lieber bei uns in die Werkstatt...". Hat bis jetzt immer geklappt. Alles eingetragen.
;)

Grob fahrlässig. Aber von der Tankstellenfraktion kann man halt keine Verantwortung der Allgemeinheit gegenüber erwarten.


@Riverna:
Ich hatte eigentlich nicht den Eindruck dass Klutten "einen solchen Ton" angeschlagen hat. Text kann sowas aber auch kaum ausreichend rüber bringen.
Ich habe auch nicht den Eindruck dass dir irgend Jemand mit technischem Hintergrund Unverantwortlichkeit vorwerfen würde, nur leider ist das halt manchmal was komplett Anderes als Illegalität.

Lichttechnische Eintragung: Du hast mal Bilder von gelben Leuchten gezeigt die dir angeblich jemand eintragen würde.
 
Ich sagte die NSW haben ein E-Prüfzeichen (für Deutschland) und das sie ganz normal über den Subaru Katalog bestellbar sind.

Edit: Hab gerade nochmal den Posting dazu raus gesucht und in der Tat habe ich nie irgendwas davon geschrieben das mir das jemand eintragen würde, lediglich das ich Leute kenne wo es eingetragen ist und das mein Prüfer kein Problem damit hätte. Also finde ich das "bei euch gibt es auch..." einfach nicht angebracht. Das erweckt den Anschein als würden wir alle mit völlig illegalen Kisten rum fahren. :schief:
 
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Stehe ich gerade auf dem Schlauch? Wenn du sagst, dass dein Prüfer kein Problem damit haben würde, dann sagst du doch, dass du jemanden hast der dir das eintragen würde, oder nicht?^^
 
Wieso sollte ich *Lampen mit einem E-Prüfzeichen eintragen lassen? :hmm:
Er hat kein Problem damit wenn ich die HU mache und die Lampen drin sind.

*Die offiziel bei Subaru zu meinem Wagen zu kaufen sind.
 
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Ein E-Prüfzeichen ist kein Freifahrtschein, das hatte ich ja schon mal gesagt. Selbiges kannst du im Lkw-Bereich bei Skania beobachten. Im hauseigenen Shop wird quasi alles angeboten, was in Deutschland verboten ist. Da gibt es so viele Leuchten und Lampenbügel, dass du dir ne fahrende Disco-Kugel bauen kannst - alles mit E-Prüfzeichen. Anbauen darf man es trotzdem nicht, was aber die Hersteller nicht am Verkauf hindert. Die ECE-R48 kennt nur weißes Licht nach vorne oder hellgelb bei Nebelscheinwerfern. Gelb durchgefärbte Abschlussscheiben erzeugen auch gelbes Licht, anders als Leuchtmittel, die durch eine Beschichtung natürlich auch in den Bereich hellgelb kommen. Bei einem Import-Fahrzeug wie deinem könnte man natürlich noch nationale Regeln zugrunde legen, dann aber auch nur diese verwenden und nicht hin und her springen zwischen ECE und nationalem Recht. Zudem verweisen die nationalen Paragraphen der StVZO seit ~ Mitte 2013 gleich im 2.-3. Absatz auf die ab dort geltenden ECE-Regelungen. Man kann sich das also alles schönreden, kenne ich von meinen älteren Kollegen ja nicht anders, aber richtig wird es dadurch immer noch nicht.
 
Ein E-Prüfzeichen ist kein Freifahrtschein, das hatte ich ja schon mal gesagt. Selbiges kannst du im Lkw-Bereich bei Skania beobachten. Im hauseigenen Shop wird quasi alles angeboten, was in Deutschland verboten ist. Da gibt es so viele Leuchten und Lampenbügel, dass du dir ne fahrende Disco-Kugel bauen kannst - alles mit E-Prüfzeichen. Anbauen darf man es trotzdem nicht, was aber die Hersteller nicht am Verkauf hindert. Die ECE-R48 kennt nur weißes Licht nach vorne oder hellgelb bei Nebelscheinwerfern. Gelb durchgefärbte Abschlussscheiben erzeugen auch gelbes Licht, anders als Leuchtmittel, die durch eine Beschichtung natürlich auch in den Bereich hellgelb kommen. Bei einem Import-Fahrzeug wie deinem könnte man natürlich noch nationale Regeln zugrunde legen, dann aber auch nur diese verwenden und nicht hin und her springen zwischen ECE und nationalem Recht. Zudem verweisen die nationalen Paragraphen der StVZO seit ~ Mitte 2013 gleich im 2.-3. Absatz auf die ab dort geltenden ECE-Regelungen. Man kann sich das also alles schönreden, kenne ich von meinen älteren Kollegen ja nicht anders, aber richtig wird es dadurch immer noch nicht.
Wie ist das denn, wenn man nen alten Franzosen wieder zulassen will? Da hatten/haben ja viele gelbe Hauptscheinwerfer, weil das in Frankreich so vorgeschrieben war/ist.

In meiner Ausbildung, vor fast 20 Jahren, hab ich mal gelernt, das es da ne Ausnahmeregelung gibt. Gilt die immer noch??
 
Natürlich. Es gibt für solche Dinge ein Datenblatt für Importfahrzeuge, das nahezu für jedes Teil am Auto eine Aufweichung der Regeln parat hält. So brauchen auch aktuelle Fahrzeuge mit Halogenlicht keine Leuchtweitenregulierung oder eine rote Seitenmarkierungsleuchte im Heckbereich eines Amis stellt kein Problem dar, obwohl diese gelb sein sollte. Eine Nebelschlussleuchte muss z.B. nur vorhanden sein, aber eben nicht unsere Schaltungsvorschrift haben (...muss sich selbst abschalten, wenn man das Abblendlicht ausschaltet).

Das Datenblatt ist sehr umfangreich, aber in der Anwendung eben auch mit viel Arbeit verbunden. Dafür entlastet es den, der ein Fahrzeug importieren möchte, das eben nicht unbedingt unseren Regeln entspricht.
 
Ich traue Subaru schon soviel Kompetenz zu, dass sie ihre Fahrzeuge nicht in einem illegalen Zustand ausliefern... von daher ist diese Diskussion für mich eigentlich ziemliche Zeitverschwendung.
 
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Ich behaupte gar nichts, entscheide für dich selbst was du als richtig erachtest. So lange du jemanden hast, der dir deine Dinge einträgt, ist doch auch alles in Ordnung. Ich kann deine Umbauten und Gutachten ja nicht sehen und beziehe mich daher nur auf das geschriebene Wort hier im Internet - und da sind die dargestellten Sachverhalte eben alles andere als richtig.

Was Hersteller und deren Verkäufe angeht, habe ich ja eben schon geschrieben, dass da einiges schief läuft - siehe z.B. Skania. Die verkaufen auch alles mögliche, was man aber in der Praxis nicht anbauen dürfte. Das kann bei Subaru unter Umständen ja auch so sein. Warum z.B. kann ich da kein aktuelles Modell mit gelben Nebelscheinwerfern ab Werk konfigurieren? Eventuell, weil die Fahrzeuge nur mit weißen Nebelscheinwerfern tygenehmigt wurden?
 
Bei Scania im Zubehör steht auch drin "Im Bereich der STvZO nicht zugelassen". also machs auch eigene Verantwortung, ähnlich wirds mit den gelben Neblern bei Subaru sein. Wobei ich persönlich nichts gegen die gelben Nebler habe aufgrund der Lichtfarbe sieht man da bei entsprechender Witterung echt besser. Schlimmer finde ich die die sich blaue oder gar rote Lampen ins Standlicht schrauben oder die dämliche made in China Tagfahrlicht LEDs ... (beim TÜV termin haben die natürlich ihre normalen Lampen drin)

Joungmerlin was heisst alter Franzose, evtl, mit H Kennzeichen. Dann wäre das ja als "zeitgenössische Austattung" zuzuordnen. Und die muss ja auch original bleiben ums H Keinnzeichen zu bekommen - Zwickmühle ftw :ugly: Selbst wenn es kein Oldie ist, meinetwegen ein Renault 19 16v oder Clio Williams mit gelben Neblern dann war es ja schließlich auch original Austattung ab Werk. Obs die nun auch hier in Deutschland mit gelben Neblern gab weiss ich jetzt nicht mehr aber wenns so war dann wurde es ja damals von Renault typgeprüft und unter damaligen Regeln ja auch zugelassen.
 
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