Eine andere Möglichkeit der Überprüfung wäre nur noch die Probefahrt, die aber aktuell noch nicht im Gesetz verankert ist - kommt aber.
Nun ja, aber dann kommen die subjekltiven Betrachtungsweisen zum Tragen und Prüfplaketten können gerichtlich angefechtet werden, ob das wirklich sinnvoll ist...
Ansonsten kann man sich auf die Kontrolllampen eigentlich verlassen. Mir ist bis jetzt auch nicht bekannt, dass bei der von dir beschriebenen Leuchtfunktion eine Disfunktion des ABS möglich ist.
Nun ja, wie sich das mit der Kontrolllampe für das ABS verhält, steht ja in der Bedienungsanleitung. Dass das ABS tatsächlilch defekt ist, ist meinen Onkel aufgefallen (der ist KFz Meister), als er den Wagen fürn Tüv gecheckt hat. Das ABS hat nicht angesprochen obwohl laut Lampen alles OK sein soll.
Ein defektes Regelgerät bei einem Reifen war dann die Ursache.
Sofern spätestens im nächsten Jahr für uns der HU-Adapter kommt, werden aber Steuergeräte automatisch ausgelesen und somit jeder Fehler entlarvt. Angesichts der vielen Fehler, die sich so in einem Steuergerät im Laufe der Zeit anhäufen, kann das aber für den Fahrzeughalter schnell nach hinten losgehen.
Das Problem ist ja, dass da Fehler drin stehen, die auch völlig banal sind oder eben auch mal Falschmeldungen.
Ich hatte jedenfalls gestaunt als ich den Fehlerbericht des A4 gesehen habe, den ich fahre. Da steht so viel drin als wenn der Wagen schon mehrere Jahre lang läuft.
Allerdings kann jede Werkstatt den Speicher auch löschen und dann sieht ihr beim Tüv gar nichts.
Selbst fehlerfrei funktionierende Kfz haben oft bis zu 30 oder mehr Fehler abgelegt - bleibt eben nur die Frage nach der Fehlerkategorie und Einstufung durch den Staat und bedingt durch die Hersteller.
Der Staat wird aber beim Hersteller nachfragen müssen, was relevant ist, denn selbst entscheiden kann er nicht, dafür hat er gar nicht die Kompetenz.
Für Fahrzeuge ab 04/2006 gibt es schon jetzt die Pflicht, Systemdaten (Licht, Assistenzsysteme, ...) zu prüfen - und da gibt es nahezu nur erhebliche Mängel. Es ist für uns schon schwer dem Kunden klar zu machen, dass er aufgrund seines nicht funktionierenden Abbiegelichts oder eines defekten Tagfahrlichts keine Plakette bekommt.
Jop, ich weiß, mein Kumpel hatte sich mal weiße Blinkleuchten eingebaut, aber vergessen, die weße Lampe gegen orange auszutauschen (damits orange blinkt

).
Er ist deswegen beim Tüv durchgefallen und obwohl er die Lampen noch vor Ort getauscht hat (geht ja schnell), musste er zur Nachürüfung und wurde doppelt abkassiert.

Ein netter Prüfer hätte das Wechseln mal eben so gemacht und gut ist.