Der Auto-Thread

Doch wenn man clever genug ist ihn auszuwählen... leider war ich so dumm/überheblich der Meinung zu sein das mir keine Unfälle passieren können. Jetzt muss ich mindestens 1 Jahr warten bevor ich den Tarif wechseln kann.


Ok, ich kotze jedes Jahr, wenn ich den Rabattschutz für 200 € mehr im Jahr zu der Versicherung für den Megane dazu nehmen muss. Und ich hab bestimmt auch schon seit 15 Jahren keinen Unfall mehr gebaut. Jedes Jahr kotze ich. Aber was solls. Irgendwann lohnt es sich vielleicht. Obwohl ich wirklich jedes Jahr schwer mit mir kämpfen muss.


Das mit der Blutvergiftung versteh ich nicht. Warum sollst du dran schuld sein, wenn sie nicht geimpft ist? Neben Rabattretter lohnt sich auch ne Rechtsschutzversicherung für 20 € im Monat. Manchmal reicht ein Brief vom Anwalt und das Problem ist gelöst. Sonst wird man heutzutage leider leicht über den Tisch gezogen.

Die Welt heutzutage ist leider nichts mehr für ehrliche Menschen. :0(
 
Du hast seit 15 Jahren keinen Unfall mehr gehabt?
Hmm was war dann mit den ganzen Sachen die du hier so erzählt hast?

Ne Impfung ist keine Pflicht und wenn der Arzt das bescheinigt, dann darfst du zahlen.
 
Ich hab doch nicht gesagt, dass das alles gestern war? Wann oder welcher mein letzter Unfall war, kann ich garnicht mehr genau sagen. Das muss jedenfalls vielleicht so um 2003. Da war das mit dem Kaffee. Seit dem war aber nix mehr, an das ich mich erinnern kann.

Was das Schmerzensgeld angeht, die müssten erstmal nachweisen, dass der körperliche Schaden vom Unfall kommt. Genauso wie ich das mit der Impfung hinterfragen würde. Ich würde das immer per Anwalt anfechten. Hat der andere keinen Rechtsschutz hast du eh meistens schon gewonnen und der andere verzichtet auf seine "Ansprüche". Einfach weil das bei paar hundert € Entschädigung nicht lohnt per Anwalt durchzufechten, wenn man das selbst zahlen muss. Umgekehrt bist du immer der Gelackmeierte, wenn der andere mit dem Anwalt angeschissen kommt und du hast keinen Beistand, bzw. musst das alles selbst zahlen. Da wiederum isses dann oft wirklich besser, man zahlt direkt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe ja in der Fahrschule gelernt das man bei nem Parkendem Auto mit mind. 1m Abstand (oder waren es 1,5?) vorbeifahren muss, weil ja eine Tür aufgehen könnte :jaja:
hab ich auch jedes mal gemacht, außer es ging nicht (wenn ich 3m Straßenbreite hab, links ne Mauer und rechts n parkendes Auto kann ich keinen Meter Abstand halten wenn meine Karre 2,60 breit ist) :ugly:

Jo, genau das habe ich auch gelernt. Das scheint aber nach gut 20 Jahren nicht mehr so in Mode zu sein :D
 
Hat jemand schon mal einen ACC2 Sensor justiert? Wir haben zwar eine Anleitung im 7er Forum, aber irgendwie blicke ich sie nicht...
 
Ich hab doch nicht gesagt, dass das alles gestern war? Wann oder welcher mein letzter Unfall war, kann ich garnicht mehr genau sagen. Das muss jedenfalls vielleicht so um 2003. Da war das mit dem Kaffee. Seit dem war aber nix mehr, an das ich mich erinnern kann.

Was das Schmerzensgeld angeht, die müssten erstmal nachweisen, dass der körperliche Schaden vom Unfall kommt. Genauso wie ich das mit der Impfung hinterfragen würde. Ich würde das immer per Anwalt anfechten. Hat der andere keinen Rechtsschutz hast du eh meistens schon gewonnen und der andere verzichtet auf seine "Ansprüche". Einfach weil das bei paar hundert € Entschädigung nicht lohnt per Anwalt durchzufechten, wenn man das selbst zahlen muss. Umgekehrt bist du immer der Gelackmeierte, wenn der andere mit dem Anwalt angeschissen kommt und du hast keinen Beistand, bzw. musst das alles selbst zahlen. Da wiederum isses dann oft wirklich besser, man zahlt direkt.

Wird schwierig, weil es bei der genannten "Minisumme" nichts nachzuweisen gibt.
Ich ärgere mich heute noch, dass ich nach einem Unfall kein Schmerzensgeld verlangt habe, ich war da noch in dem Glauben: "Na ja, hast dich nicht verletzt, also warum Schmerzensgeld?"
Voll dämlich, wie mir schon mehrere Anwälte erklärt haben!
Schmerzensgeld hat nämlich kaum etwas mit einer richtigen Verletzung zu tun, du bekommst es schon wenn dir beim Aufprall mit Schritttempo "der Gurt an der Schulter weh getan hat".
Da braucht noch nicht mal ein blauer Fleck zu sein, allein die Tatsache das es zu einem Zusammenprall kam reicht für Schmerzensgeld.
 
Schmerzensgeld hat nämlich kaum etwas mit einer richtigen Verletzung zu tun, du bekommst es schon wenn dir beim Aufprall mit Schritttempo "der Gurt an der Schulter weh getan hat".
Da braucht noch nicht mal ein blauer Fleck zu sein, allein die Tatsache das es zu einem Zusammenprall kam reicht für Schmerzensgeld.

Wer hat Dir denn das erzählt??????? So einfach ist es nämlich überhaupt nicht.
 
Wer hat Dir denn das erzählt??????? So einfach ist es nämlich überhaupt nicht.

2 Verkehrsanwälte + mein Chef.
Ihm hat jemand die Vorfahrt genommen, er ist dem in die Seite gefahren.
Ergebnis: Er unverletzt (laut Attest leichte Prellung linke Schulter) , bekommt ein Schmerzensgeld wegen Aufprall + nicht attestierten Schock = 500€.
Die kleinen Summen gehen bei Versicherungen in den meisten Fällen einfach durch.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe ja in der Fahrschule gelernt das man bei nem Parkendem Auto mit mind. 1m Abstand (oder waren es 1,5?) vorbeifahren muss, weil ja eine Tür aufgehen könnte :jaja:

Dieses Gebot gilt aber auch nur dann wenn dies auch gefahrlos möglich ist. Das Paradebeispiel wo es nicht geht sind zwischen Parkstreifen und Gehsteig angeordneten Radwege, die lassen ein vorbeifahren mit einem Abstand von 1nem oder gar 1,5m schlicht nicht zu.
 
2 Verkehrsanwälte + mein Chef.
Ihm hat jemand die Vorfahrt genommen, er ist dem in die Seite gefahren.
Ergebnis: Er unverletzt (laut Attest leichte Prellung linke Schulter) , bekommt ein Schmerzensgeld wegen Aufprall + nicht attestierten Schock = 500€.
Die kleinen Summen gehen bei Versicherungen in den meisten Fällen einfach durch.

Da hat wohl die gegnerische Versicherung einfach kein Bock gehabt...

Wohnst Du in Deutschland?
 
Da hat wohl die gegnerische Versicherung einfach kein Bock gehabt...

Wohnst Du in Deutschland?

Jo in Deutschland.
Ein Anwalt hat mir den Ablauf so erklärt:
Wenn die Schuldfrage geklärt ist, legt er nach irgendeiner Tabelle der gegnerischen Versicherung ein Angebot vor.
In den meisten Fällen gehen dann die Versicherungen darauf ein, um einen Rechtsstreit zu vermeiden.
Ausnahmen sind Unfälle bei dem der geschädigte bleibende Schäden und/oder sehr schwere Verletzungen davon trug, da dadurch die Summen in ganz andere Höhen schnellen "lohnt" sich dann auch für die gegnerische Versicherung der Rechtsstreit.
Für ein leichtes Schleudertrauma gibt es im Schnitt 600€-800€.
Wenn die Sache vor Gericht geht gibt es auch kuriose Sachen:
z.B.: Schädel-Hirn Trauma + Schnittwunden = 500€ (würde ich in Revision gehen!)
oder
ein Schleudertrauma + ein Psychiater konstatierte später "Schmerzverarbeitungsstörungen" = ca. 20.000€ :hmm:
 
Jo in Deutschland.
Ein Anwalt hat mir den Ablauf so erklärt:
Wenn die Schuldfrage geklärt ist, legt er nach irgendeiner Tabelle der gegnerischen Versicherung ein Angebot vor.
In den meisten Fällen gehen dann die Versicherungen darauf ein, um einen Rechtsstreit zu vermeiden.
Ausnahmen sind Unfälle bei dem der geschädigte bleibende Schäden und/oder sehr schwere Verletzungen davon trug, da dadurch die Summen in ganz andere Höhen schnellen "lohnt" sich dann auch für die gegnerische Versicherung der Rechtsstreit.
Für ein leichtes Schleudertrauma gibt es im Schnitt 600€-800€.
Wenn die Sache vor Gericht geht gibt es auch kuriose Sachen:
z.B.: Schädel-Hirn Trauma + Schnittwunden = 500€ (würde ich in Revision gehen!)
oder
ein Schleudertrauma + ein Psychiater konstatierte später "Schmerzverarbeitungsstörungen" = ca. 20.000€ :hmm:

Entweder ist es neu oder er hat Bullshit erzählt.

Ein Fall aus dem Freudeskreis, passierte im Januar 2007. Ein Kumpel war mit seinem Auto unterwegs, es hat geschneit und der Komiker war mit Sommerreifen unterwegs. Eine langgezogene Rechtskurve und eine Steigung, er kam nicht hoch. Also, stellt er seine Karre auf der Straße ab, zwar am Bordstein, aber nicht abgesichert (kein Warndreieck, keine Warnblinker) und verdrückt sich (Hilfe holen). Nunja, einpaar Minuten später rauscht ihm eine Tussi in die Karre, mit 50-60 Klicks. Ihr Golf 3 (glaube ich) Totalschaden. Alles wurde aufgenommen, alles cool. Dann, flattert ihm ein Brief ins Haus, es stand "der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung" im Raum, weil die Tussi nämlich angegeben hat, dass ihre Schulter und Kopf weh tut, mit Attest und allem. Mein Kumpel möchte doch bitte sich dazu äußern, was es auch tat. Das wurde dann fallen gelassen, weil gegenstandslos.

Die Geschichte geht weiter:
-> die Tussi bekommt Teilschuld (50%), weil sie ihre Geschwindigkeit nicht den Witterungsbedienungen und der Sicht nicht angepasst hat (hat nämlich noch geschneit)
-> mein Kumpel ist der Verursacher gewesen und die restlichen 50% bekommen
-> Kein Schmerzensgeld für die Tussi
-> mein Kumpel hat 50% von seinem Schaden von ihrer Versicherung bekommen
-> die Tussi hat 50% von ihrem Schaden von seiner Versicherung bekommen
-> weiter war nichts
 
Wundert mich das die Versicherung gezahlt hat, bei Sommerreifen im Winter - oder besser gesagt bei winterlichen Bedingungen - sind die normalerweise fein raus und zahlen nichts, oder stellen Regress.
 
Wundert mich das die Versicherung gezahlt hat, bei Sommerreifen im Winter - oder besser gesagt bei winterlichen Bedingungen - sind die normalerweise fein raus und zahlen nichts, oder stellen Regress.

Die Sommerreifen wurden vermutlich nur zum Teil mit betrachtet.
Das wurde genauso gehandhabt, als wenn du im Parkverbot stehst und dir jemand drauf fährt. Da bekommst du auch schon ca. 30% Schuld, allein wegen dem falsch stehen.
In dem genannten Fall kamen vielleicht noch 20% drauf wegen der Reifen, wer weiß.
 
Die Pflicht hat damit nichts zu tun, das ist ein Gesetz um ein zuwiederhandeln strafbar zu machen, mehr nicht. Das gilt auch ganz ohne das man einen Unfall baut. Es geht darum ob das Fahren mit Sommerreifen den Unfall verursacht hat oder nicht - wenn ja handelt man grob fahrlässig und die Versicherung kann ihre Leistung verweigern, das kann auch im Sommer auf einem verschneiten Alpenpass sein - ganz ohne gesetzliche Winterreifenpflicht.

Die Sommerreifen wurden vermutlich nur zum Teil mit betrachtet.

möglich, da er ja gestanden ist.
 
Hat jemand schon mal einen ACC2 Sensor justiert? Wir haben zwar eine Anleitung im 7er Forum, aber irgendwie blicke ich sie nicht...

Bei einem Bekannten haben wir ACC2 in einen Vorfacelift E60 nachgerüstet. Die Justage haben wir nach Gefühl durchgeführt und dann Testfahrten gemacht. Es hat auf Anhieb funktioniert, was sicher Glückssache war. Um das System sicher zu betreiben hilft eigentlich nur ein Achsmessstand und die davorgeschobenen Radarplatten, die der Software dann den Reflektionsgrad, bzw. die Zeit geben. Da BMW bei solchen Arbeiten ein Vermögen nimmt, würde ich mal einen Boschdienst fragen. Einer meiner Boschdienste hat sich so etwas tatsächlich zugelegt.
 
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