JoM79
Trockeneisprofi (m/w)
Nur mal so nebenbei
(1) Wer ein- oder aussteigt, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung anderer am Verkehr Teilnehmenden ausgeschlossen ist.
(2) Wer ein Fahrzeug führt, muss die nötigen Maßnahmen treffen, um Unfälle oder Verkehrsstörungen zu vermeiden, wenn das Fahrzeug verlassen wird. Kraftfahrzeuge sind auch gegen unbefugte Benutzung zu sichern.
§ 14 Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen
(2) Wer ein Fahrzeug führt, muss die nötigen Maßnahmen treffen, um Unfälle oder Verkehrsstörungen zu vermeiden, wenn das Fahrzeug verlassen wird. Kraftfahrzeuge sind auch gegen unbefugte Benutzung zu sichern.
Habe heute morgen auch das hier gelesen:
Davon abgesehen, bin ich in den letzten zehn Jahren keine Autos ohne Alarmanlage gefahren, ob privat oder dienstlich. Die Dinger sind nun einmal verbaut und "verbrauchen" Strom. Das wollte ich damit sagen.
