Der Asylstreit oder auch der Konflikt der Union

  • Ersteller Ersteller Gast1675120202
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Das Gesetz besagt auch etwas über die Herkunft aus sicheren Ländern.

Demnach müsste der Asylantragssteller erstmal im Vorfeld seine Herkunft nachweisen,bevor ein Asylverfahren eingeleitet wird.
Ansonsten kann man es als durchaus abgesichert Ansehen,das er aus einem sicheren Land stammt.
Für das Asylverfahren ist durchaus eine Mitwirkungspflicht vorhanden und auch zu Verlangen (Bringschuld).
Diese Mitwirkungspflicht besteht ebenso über Vermögensnachweis bei Inanspruchnahme von Sozialleistungen.

Was steht alsol Personen zu die illegal Einreisen und ihre Identität nicht fest steht?
 
Koenntest Du freundlicherweise kurz die Stellen im Gesetz verlinken, die Dich zu dieser bemerkenswerten Analyse verleitet haben?

Immer noch: Art 16a GG - Einzelnorm
Ergibt sich aus Absatz 3.
Ergäbe sich auch noch aus Absatz2 mit dem Ziel von Absatz1.
das Asylrecht gilt nur für Personen Ländern,die nicht als sicher eingestuft sind und ansonsten nur in vom Antragsteller begründeten Fall.
Demnach muss der Antragsteller seine Herkunft/Identität nachweisen um überhaupt das Asylrecht nutzen zu können.
Kommt er aus einem sicheren Land,sind die Erfordernisse noch weitreichender.

Also,kein Herkunftsnachweis/Identitätsnachweis und es ist keine Zuständigkeit im Asylrecht gegeben.
Das ein Berechtigungsnachweis seitens der Asylgebenden Länder erfolgen muss,geht aus keiner Rechtslage hervor.
Daraus ergibt sich die Bringschuld.
Auch ist ein Nachweis der Bedürftigkeit und Offenlegung des Vermögens erforderlich um Sozialleistung zu erhalten.
Auch dieser Nachweis ist ohne Identitäts und Vermögensfeststellung nicht möglich.
Bzw nur unter Missachtung von Gesetzen,welches dann gleichzeitig zum Missbrauch sowohl des Asylrecht als auch von Sozialleistungen
Hand in Hand geht.

Deshalb muss der normale Empfänger von Sozialleistung sich erstmal zweifelsfrei identifizieren und seine Bedürftigkeit und den Anspruch nachweisen,bevor er Leistungen erhält.Das SGB enthält auch besagte Mitwirkungspflicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und koenntest Du bitte die konkrete Passage zitieren, nach der kein Asylverfahren durchzufuehren ist und / oder kein Anspruch auf Asyl oder sonstige Duldung besteht, wenn das Herkunftsland nicht nachgewiesen werden kann? Die kann ich naemlich beim besten Willen nicht finden. Nicht im GG, nicht im AufenthG und auch nicht im AsylG.
 
Ich kann dir die konkrete Passage zeigen,nach dem ein Asylverfahren eingeleitet werden kann.Ist an Voraussetzungen gebunden.

Im Umkehrschluss bedeutet dieses,wann ein Asylverfahren nicht eingeleitet werden kann.Weil die Voraussetzungen nicht bestimmt werden können.Mangels Identitätsnachweis.

Aber das hast du sicher schon selbst entdeckt.Geht auch auch dem Link hervor.

Da ist noch das Passgesetz. Gilt nur für Deutsche,denen es nämlich untersagt ist sich Legitimationsdokumente mit Phantasienamen,Herkunft und Geburtsdatum ausstellen zu lassen. Bei den illegalen Grenzübertretern ohne Herkunftsnachweis ist das aber kein Problem.Da gilt das Passgesetz nicht.Das ist dann wieder beim Sozialbetrug praktisch oder wenn man seine Phantasiepapiere weiterverkaufen will.
 
Das Gesetz besagt auch etwas über die Herkunft aus sicheren Ländern.

Demnach müsste der Asylantragssteller erstmal im Vorfeld seine Herkunft nachweisen,bevor ein Asylverfahren eingeleitet wird.

Nö.

Ansonsten kann man es als durchaus abgesichert Ansehen,das er aus einem sicheren Land stammt.

Nö.

Für das Asylverfahren ist durchaus eine Mitwirkungspflicht vorhanden und auch zu Verlangen (Bringschuld).

Jein. Ist so, aber eine exakte Definition ist beinahe unmöglich, weswegen es ggf. beim Verlangen bleibt.

Diese Mitwirkungspflicht besteht ebenso über Vermögensnachweis bei Inanspruchnahme von Sozialleistungen.

Dito.

Was steht alsol Personen zu die illegal Einreisen und ihre Identität nicht fest steht?

Ein rechtsstaatliches Verfahren.


Immer noch: Art 16a GG - Einzelnorm
Ergibt sich aus Absatz 3.

Nö. Daraus ergibt sich einzig eine Annahme und sobald dieser Annahme widersprochen wird, muss geprüft werden, was tatsächlich vorliegt => Asylverfahren.

Ergäbe sich auch noch aus Absatz2 mit dem Ziel von Absatz1.
das Asylrecht gilt nur für Personen Ländern,die nicht als sicher eingestuft sind und ansonsten nur in vom Antragsteller begründeten Fall.

Das ändert nichts daran, dass du eben prüfen muss, ob das der Fall ist.

Demnach muss der Antragsteller seine Herkunft/Identität nachweisen um überhaupt das Asylrecht nutzen zu können.

Nö. Wenn jemand §16.1 anwenden möchte, dann muss er politische Verfolgung nachweisen. Wenn DU (oder der deutsche Staat) §16.2 oder .3 GEGEN jemanden anwenden wollen, dann musst DU (respektive der Staat) das nachweisen. Und das ist auch aus gutem Grund so formuliert, denn ein Herkunftsnachweis ist ohne Kooperation des Herkunftslandes kaum möglich und somit gerade bei politisch Verfolgten, für die das Asylrecht nunmal gedacht ist, unmöglich.

Kommt er aus einem sicheren Land,sind die Erfordernisse noch weitreichender.

Nö. Genau genommen macht das für die Anforderungen der Verfahren fast gar keinen Unterschied. Jeder hat Anrecht auf eine Prüfung seine einzelnen Falls, die Liste der "sicheren Herkunftsländer" ist zu 50% Politiker-Selbstbeschäftigung und zu 50% Verwaltungsformalität. Wer da (vermutlich) herkommt, der wird während des laufenden Verfahrens nur irgendwie untergebracht. Bei Leuten aus vermutlich unsicheren Herkunftsländern beginnt man dagegen -sofern Kapazitäten vorhanden sind-, schon mit ersten Integrationsmaßnahmen, denn die Verfahren können bekanntermaßen sehr lange dauern.

Auch ist ein Nachweis der Bedürftigkeit und Offenlegung des Vermögens erforderlich um Sozialleistung zu erhalten.

Das steht im Sozialgesetzbuch aber auch so drin und das deutsche Rechtssystem legt auch alle Notwendigkeiten fest, damit das überhaupt möglich ist. Das Asylgesetz, dass sich per Definition auf Ereignisse außerhalb des deutschen Rechtsraums bezieht, muss auch so funktionieren.
 
Nö.
Das Asylgesetz, dass sich per Definition auf Ereignisse außerhalb des deutschen Rechtsraums bezieht, muss auch so funktionieren.

Zauberwort.Funktioniert eben alles ausserhalb des deutschen Rechtsraum.
Nette Umschreibung für "Was kümmern uns deutsche Gesetze,die sind für Deutsche da und alles andere machen wir nach Gutdünken."
Genau darauf wollte ich hinaus.

Neuerdings scheint die Einreise mittels selbstgebastelter Flammenwerfer,Ätzkalk und sonstiges zu den legimimen Einwanderungsarten zu gehören wie das spanische aktuelle Beispiel zeigt.
Macht 600 Einzelfälle,aber auf den Rechtsstaat kann man sich verlassen (Satire aus)
 
Zauberwort.Funktioniert eben alles ausserhalb des deutschen Rechtsraum.
Nette Umschreibung für "Was kümmern uns deutsche Gesetze,die sind für Deutsche da und alles andere machen wir nach Gutdünken."

Ich hab keine Ahnung, was für einen Scheiß du laberst, aber du hast weder mein Post gelesen noch Verstanden, was Asyl eigentlich ist.
 
Ich weiss,was Asyl ist und für welche Gruppe das vorgesehen ist.
Du hast das Problem zwischen Asyl und Migration nicht zu unterscheiden.

Schlimmer ist nur,zwischen Asyl und Migration nicht unterscheiden zu wollen.
Zu dieser Gruppe zähle ich dich.

... Du kannst also keine einschlaegige Passage zitieren. Warum so kompliziert?

Kompliziert?Ehrlich?
Du hast das schon ganz gut verstanden so wie 99,99% der Forennutzer.

Zitat: "Man sollte niemals mit einem "Asylantenfreund" streiten, denn er
zieht dich auf sein Niveau runter und versucht dich dort mit
seinen Erfahrungen schlagen."

(das mit dem "Dummen" habe ich ausgetauscht).
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich koennte jetzt auf Deine plumpe Provokation eingehen oder Dich fragen, wie Du darauf kommst, der einsame Mahner zu sein, der 99,9% der Forennutzer hinter sich weiss. Sei´s drum.

Falls Dich interessieren sollte, wie ein Asylverfahren tatsaechlich verlaeuft und welche anderen Schutzarten es noch so gibt, kannst Du das u. a. hier nachlesen. Beachte bitte auch die Anfolge. Aber hey. Was wissen die schon.
 
Ich koennte jetzt auf Deine plumpe Provokation eingehen oder Dich fragen, wie Du darauf kommst, der einsame Mahner zu sein, der 99,9% der Forennutzer hinter sich weiss. Sei´s drum.

Das ist ein Paradebeispiel selektiver Wahrnehmung wenn du daraus liest,das 99,9% der Forennutzer hinter mir oder meine Aussagen stehen.

Lediglich das der Anteil begriffsstutziger Forenteilnehmer nach meiner Schätzung bei 0,1% liegt.
Damit sind fast alle Forenteilnehmer in der Lage meine Aussagen problemlos zu verstehen,wärend du die 99,9% eher für Dumm hälst
das keiner mitbekommt,wie du meine Aussagen verdrehen willst.

Ehrlich gesagt,wäre ich ziemlich Angepisst,wenn 99,9% meiner Meinung wären.

Ich mag Leute die eine eigene Meinung vertreten und ich mag auch gerade das rumstreiten oder Diskutieren mit denen.
Sonst könnte ich auch Selbstgespräche führen.

Tja,Politik polarisiert im Moment besonders stark aber ich denke,das wir uns in anderen Forenbereichen weiter gut verstehen werden.
Allerdings werde ich dir wohl auch in Zukunft in diesem Unterforum noch einige Kröten zum Schlucken geben.

Trotzdem,nichts für ungut.
Arbeite auch weiterhin an dir!

Bei Bedarf erkläre ich dir unser Lieblingsthema "Flüchtlinge" auch mit ganz,ganz,ganz einfachen und kurzen Beispielen
die sehr leicht und verdaulich selbsterklärend sind.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mach Dir mal wegen mir keine Umstaende. Wenn Du nur vielleicht nach immerhin drei Seiten heisser Luft - und damit meine ich nicht das Wetter - endlich! verraten koenntest, wo genau denn nun im Gesetz steht, dass erst die Herkunft zu beweisen ist, ehe ein Asylverfahren begonnen werden kann? Denn das war Deine These und beim zustaendigen Bundesamt scheint man da irgendwie einen anderen Informationsstand zu haben.
 
Ich lese da: Die Menschen - oder wenigstens ein paar davon - entwickeln, wenn auch langsam, ein Bewusstsein fuer Alltagsrassismus (auch wenn "Eskimofrauen" durch "Indianerinnen" zu ersetzen erahnen laesst, dass das noch ein weiter Weg sein wird). Ich lese da auch: Die Aenderungsvorschlaege kamen vom Autor selbst. Scheinbar war er also zur Reflexion und Selbstkritik faehig. Beides laesst hoffen.

Apropos hoffen - kannst oder kannst Du nun nicht den Teil des Gesetzes zitieren, nach dem ein Asylverfahren erst durchzufuehren ist, wenn die antragstellende Person ihre Herkunft bewiesen hat? Oder kommt als naechstes ein launiger Artikel ueber den Schwarzen Peter und warum es die Grundrechte des weissen Mannes in nicht hinnehmbarer Weise beschneidet, wenn er den nicht mehr so nennen darf?
 
Stimmt, das geht besser: Gut situierte autochtone Deutsche männlichen Geschlechts, die darum fürchten, dass andere die selben Privilegien genießen/bekommen könnten, wie sie selber.

popcorn2.gif
 
Apropos hoffen - kannst oder kannst Du nun nicht den Teil des Gesetzes zitieren, nach dem ein Asylverfahren erst durchzufuehren ist, wenn die antragstellende Person ihre Herkunft bewiesen hat? Oder kommt als naechstes ein launiger Artikel ueber den Schwarzen Peter und warum es die Grundrechte des weissen Mannes in nicht hinnehmbarer Weise beschneidet, wenn er den nicht mehr so nennen darf?

Speziell dazu habe ich einen Text verfasst,der allerdings gelöscht wurde weil "mimimi" irgendwer(da dachte ich eigentlich sogar an dich,ich Entschuldige mich,falls ich falsch lag?)sich beim Moderator "INU.ID"
ausgeweint hat.Zugegeben,dieser Text wäre für einen Links-Grünen tatsächlich starker Tobak gewesen aber für normale Leute eher witzig mit zusätzlich informativer Fragestellung an dich.

Nach der Löschung erklärte ich,das da mal ein Text war,der gelöscht wurde und vermutlich warum,was anscheinend besagten Moderator nicht gefiel.
Kindergarten.

Da dieses Unterforum eh kaum ein Mensch liest und anstelle von Gegenargumenten dann Gelöscht wird,ist es mir nicht wichtig genug noch meine Freizeit hier einzubringen.
Da machen die anderen Unterforen mehr Sinn,wo ich versuchen kann noch Leute zu helfen.
 
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