Man-o-meter...
Gewinnmaximierung ist ok - entweder finden sich Kunden die mitspielen, oder nicht. Jedes Unternehmen hat sich auf seinem Weg dahin an Gesetze zu halten.
Der BGH (
https://extreme.pcgameshardware.de/...-die-pcgh-redakteure-dazu-7.html#post10036447) hat's damals schon entschieden und jetzt wurde (zugegeben erstinstanzlich) entschieden: Ja, auch für Games. Und zwar hätten Steam & andere das von Anfang an so machen müssen.
Also: Der Kunde wurde um sein Recht betrogen. Ihr könnt noch so sehr der Anschicht sein, dass das nützlich oder hilfreich ist, um eure Rechte betrogen zu werden, und es kann der eine oder andere natürlich gerne der Ansicht sein, dass die Rechte eines Kunden schlecht für eine Firma sind - viel Spaß dabei - nur spielt das zum Glück nur eine untergeordnete Rolle.
Meine Bibliothek platzt aus allen Nähten - sowohl Spiele als auch echte Bücher aus Papier oder BluRays in der Filmbibliothek. Und weder die einen oder die anderen möchte ich verkaufen. Aber ich
darf meine Bücher verkaufen, meine BluRays und auch - jetzt endlich bzw. demnächst - meine Spiele bzw. mein Nutzungsrecht. Die Branche wird's überleben und sich anpassen. Niemand zwingt euch, eure Software zu verkaufen oder gerauchte Software zu erwerben.