Theoretisch könnte PCGH ja reinschreiben, dass alle, die die AGBs unterzeichnen, ihre Sklaven sind. Geht eben nicht, den AGBs sind Grenzen gesetzt, auf bestimmte Dinge zu verzichten ist Sittenwidrig. So kann z.B. das 14 Tägige Rückgaberecht konventionellen im Onlinehandel nicht ausgehöhlt werden (für Digitalkäufe gibt es Ausnahmen), genau wie ein Haufen anderer Dinge.
In Europa und besonders Deutschland ist man da sowieso besonders krass drauf. Es wurde schon geurteilt, dass die AGBs, die man mit einem Klick absegnen kann, auf einen Bildschirm passen müssen. Somit sind die fast AGBs, mehr oder weniger, nichtig. Es dürfen auch keine überraschenden Dinge in solche AGBs geschrieben werden.
Die, rechtlich sichere Alternative, wäre, wenn man jeden Punkt einzeln abhaken muß, dann würde das anders aussehen, aber auch dann kann man nicht generell die Leute auf irgendwelchem Mist sitzen lassen. Eine Ausnahme wären vermutlich Early Access Spiele, da man da schon im Vornhinein weiß, dass das Spiel nicht fertig ist.
Die AGBs werden maßlos überschätzt, man kann damit nicht einfach so das Recht außer Kraft setzen.