castAR: Von Valve abgelehnte AR- und VR-Brille höchst erfolgreich auf Kickstarter

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Zwei ehemalige Valve-Angestellte wollen über Kickstarter ihre Augmented- und Virtual-Reality-Brille castAR finanzieren, die zwei Mikro-Projektoren, reflektierendes Material und Shutter-Technik verwendet. Das bekannte 3D-Holo-Schachspiel aus Star Wars soll damit möglich werden.

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AW: castAR: Von Valve abgelehnte AR- und VR-Brille höchst erfolgreich auf Kickstarter

Man sollte anmerken, dass Valve so nett war, ihnen das Projekt zu "schenken", vielmehr die Rechte daran, und sie auf diese verzichtet haben, statt sie jetzt wegen Nutzung geistigen Eigentums der Firma Valve in Grund und Boden zu verklagen.
 
AW: castAR: Von Valve abgelehnte AR- und VR-Brille höchst erfolgreich auf Kickstarter

Neben Oculus wie ich finde auch eine sehr interessante Variante. Weiter so Jungs und macht was drauß :daumen:
 
AW: castAR: Von Valve abgelehnte AR- und VR-Brille höchst erfolgreich auf Kickstarter

mhm

also Brettspiele ok

aber ist es dann echtes 3D wenn ich eine Leinwand mit höhe habe?

Sonst guck ich ja auch nur auf eine Tischplatte wie auf einen Monitor?!
 
AW: castAR: Von Valve abgelehnte AR- und VR-Brille höchst erfolgreich auf Kickstarter

Klingt verrückt. :ugly:
das finde ich gut :D
 
AW: castAR: Von Valve abgelehnte AR- und VR-Brille höchst erfolgreich auf Kickstarter

Man sollte anmerken, dass Valve so nett war, ihnen das Projekt zu "schenken", vielmehr die Rechte daran, und sie auf diese verzichtet haben, statt sie jetzt wegen Nutzung geistigen Eigentums der Firma Valve in Grund und Boden zu verklagen.

Im Text wird nicht Klar wie viel da wirklich direkt bei Valve gelaufen ist. Wenn ihr das nur mit der Oberfläche aufgefallen ist und der Rest privat entstanden ist dann kann Valve nicht Klagen, denn dann wäre es ihr geistiger Eigentum.
 
AW: castAR: Von Valve abgelehnte AR- und VR-Brille höchst erfolgreich auf Kickstarter

mhm

also Brettspiele ok

aber ist es dann echtes 3D wenn ich eine Leinwand mit höhe habe?

Sonst guck ich ja auch nur auf eine Tischplatte wie auf einen Monitor?!

Es ist immer stereoskopisch, aber du brauchst natürlich eine (stark reflektierende) Projektionsfläche, um es überhaupt zu sehen. Außerdem ist das Headtracking auf Markierungen der Fläche angewiesen.
(interessant wird die Kombination mit dem VR Aufsatz)


Im Text wird nicht Klar wie viel da wirklich direkt bei Valve gelaufen ist. Wenn ihr das nur mit der Oberfläche aufgefallen ist und der Rest privat entstanden ist dann kann Valve nicht Klagen, denn dann wäre es ihr geistiger Eigentum.

Je nach Arbeitsvertrag reicht es schon, wenn sie die Entwicklung unter Nutzung der Valve-Räumlichkeiten und Technik gestartet haben - und das war offensichtlich der Fall. Einen Teil der frühen Entwicklungsschritte dürfte auch während der Arbeitszeit gelaufen sein.
 
AW: castAR: Von Valve abgelehnte AR- und VR-Brille höchst erfolgreich auf Kickstarter

Je nach Arbeitsvertrag reicht es schon, wenn sie die Entwicklung unter Nutzung der Valve-Räumlichkeiten und Technik gestartet haben - und das war offensichtlich der Fall. Einen Teil der frühen Entwicklungsschritte dürfte auch während der Arbeitszeit gelaufen sein.
Ebend. Da Valve aber nicht selber eine solche Brille entwickeln wollte, und lieber die Occulus Rift mit unterstützt, wurde das Projekt fallen gelassen, und den damit überflüssigen Mitarbeitern "geschenkt", auf das sie es selber weiterentwickeln mögen und glücklich damit werden können. Valve macht keinerlei Ansprüche auf diese Entwicklung mehr geltend.


Und für so ein Verhalten liebe ich diese Spieleschmiede.
 
AW: castAR: Von Valve abgelehnte AR- und VR-Brille höchst erfolgreich auf Kickstarter

Das wäre bei andern nicht zwingend anders gewesen. Valve "gehört" zwar ggf. alles, was in der Firma erarbeitet wurde, aber wenn sie es nicht rechtlich schützen lassen (und dafür müssten sie es ggf. erst einmal weit genug entwickeln), dann ist es nicht verboten, etwas identisches noch einmal zu entwickeln. Und das ist schnell ein zweites mal "gemacht" :ugly:
Valve stand also vor der Wahl: Freigeben oder zumindest einen Patentanwalt und ggf. noch weitere Entwickler drauf ansetzen.
 
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