Bulldozer: AMD wird wegen Werbung für acht Kerne verklagt

AW: Bulldozer: AMD wird wegen Werbung für acht Kerne verklagt

na da bin ich mal gespant was rauskommt...
in der regel bekommt der klagende im land der unendlichen möglichkeiten für jeden unsin recht...wiso als auvh nicht da?
wäre mit abstand nicht die dümmste klage die gewonnen wurde
 
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@Topic
Wie schon manche geschrieben haben: Es gibt dümmere Klagen aus den USA. Und da das mit den FPU-Sheduler schon angemerkt wurde, gibt es eigentlich nicht viel dazu zu sagen.
 
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Es geht ja aber nicht um die "komplette CPU" sondern nur um deren Kerne ;)
Die "komplette FX8xxxx" hat ja FMA4 uns AVX .

Carsten hat zu Recht darauf hingewiesen, dass es Prozessoren gab, die auch mit null FPUs als "komplette CPU" gelten. Ich wollte unterstreichen, dass sich der Begriff seit damals stark gewandelt hat und sowohl Nutzer wie Hersteller einer modernen CPU viel Wert auf Eigenschaften legen, die unabhängig von den Integer-Kernen sind. Diesen Punkt vermisse ich in der Debatte zum "Kernthema":
Was kann die gesamte CPU eigentlich?
Die Anzahl von "Kernen", auf die Funktionseinheiten verteilt werden, macht darüber keine Aussage.
 
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Damals wurde die komplette CPU aber auch nicht mit FMA4- und AVX-Unterstützung beworben :-)

AMD hat ja nie behauptet dass Bulli 8 AVX Befehle gleichzeitig abarbeiten kann, oder? :devil:

Ist im übrigen leider nichts neues, dass bestimmte Teile der Werbung nur in Sonderfällen erreicht werden. Beispiele gefällig?

- Intels "3.5Ghz" Prozessoren drosseln den Takt signifikant sobald AVX2 Code ausgeführt wird, weil sonst die meisten Prozessoren überhitzen.
- Die Anzahl ausführbarer Gleitkommaoperationen pro Sekunde (flop/s) ist sowohl bei nVidia, als auch bei AMD nur ein Traumwert, der nur dann erreicht wird wenn NUR der Befehl FMA verwendet wird.
- die berühmten X Mbit/s von denen leider zu besten Zeiten nur knapp die Hälfte erreicht wird.
- (...beliebig ergänzbar....)

Dagegen sehe ich den Fall, dass die CPU eben nur reine Int-Befehle achtfach parallel abarbeiten kann sogar schon als harmlos, insbesondere im Vergleich zu den beiden letzten genannten Fällen. Vor allem, weil erstens für die meisten Programme tatsächlich fast ausschließlich Integer Performance ausschlaggebend ist (Spiele gehören leider nicht dazu), und zum zweiten weil es wie schon gesagt keine vernüftige Definition für einen Kern gibt, für Mbit/s und Flop/s hingegen schon.

Das Wort "Core" wird in der IT leider sehr breit benutzt, die Shader der nVidia-GPUs heißen z.B. auch "Cuda-Cores", muss man jetzt nVidia auch verklagen?
 
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AMD hat ja nie behauptet dass Bulli 8 AVX Befehle gleichzeitig abarbeiten kann, oder? :devil:
Geht prinzipiell auch, nur eben nicht mit AVX-256.
Nichts, wo man AMD jetzt für verklagen könnte, zumal z.B. Sandy Bridge bei AVX-256-Code auch gerne mal von den nur 128 Bit breiten L1-Cache-Ports ausgebremst wird, sofern das gaze denn sehr speicherintensiv ist.

- Die Anzahl ausführbarer Gleitkommaoperationen pro Sekunde (flop/s) ist sowohl bei nVidia, als auch bei AMD nur ein Traumwert, der nur dann erreicht wird wenn NUR der Befehl FMA verwendet wird.
Ist halt der Maximalwert. Die Frage ist, was man sonst angeben soll - wenn man die FLOPS anhand irgendeiner "praktischen" Anwendung testet,
a) kann man genau so gut würfeln, weil sich das auf nichts übertragen lässt
b) optimieren dann alle ihre Treiber so zurecht, dass bei diesem einen Benchmark eine möglichst hohe Zahl bei herauskommt.
Nicht zielführend.

- Intels "3.5Ghz" Prozessoren drosseln den Takt signifikant sobald AVX2 Code ausgeführt wird, weil sonst die meisten Prozessoren überhitzen.
Betrifft das eigentlich alle Chips? Ich hatte das bisher so in Erinnerung, dass eigentlich nur die Varianten mit 10+ Kernen davon betroffen sind, aber ich mag mich irren.

Der FPU-Scheduler schaltet zwischen Threads hin und her (meiner Erinnerung nach alle vier Takte) und kann nicht gleichzeitig an verschiedenen Aufgaben arbeiten.
Der FPU-Scheduler kann aber in aller Regel auch mehr Befehle schedulen als das Backend ausführen kann, und das Backend kann wunderbar parallel arbeiten. Insofern ist das quasi irrelevant.
 
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@VikingGE:
Die AVX2-Problematik betrifft alle Haswells (wie man mit aktuellen Prime95-Versionen testen kann), aber erst seit den -EP gibt Intel meines Wissens nach einen extra Takt beziehungsweise eine extra TDP für AVX2-lastigen Einsatz an. Im Dekstopsegment spielt dieser schlicht keine Rolle.

AMD hat ja nie behauptet dass Bulli 8 AVX Befehle gleichzeitig abarbeiten kann, oder? :devil:

Das nicht und wie du ganz richtig festgestellt hast: Andere Hersteller nehmen es mit der Kombinierbarkeit von Featurn auch nicht so genau. Als Mainboard-Fachredakteur kann ich ganze Artikel mit dem Thema bestreiten... .
Aber das AMD die FX-CPUs sowohl mit "8 Kernen" als auch mit "AVX" bewirbt, ist ein schönes Beispiel für die Flexibilität, mit der Funktionseinheiten betrachtet werden. Wenn es schon innerhalb eines Unternehmens verschiedene Interpretationen gibt, welche Funktionseinheiten für eine CPU wichtig sind und wann man diese als "Kern" bezeichnet – welche Bedeutung kann dann der Begriff "Kern" noch für den Endkunden haben?

Meiner Meinung nach gar keine. Wenn man nicht weiß, was ein Modul, eine Integereinheit und ein AVX-Befehlssatz ist, dann werden die Begriffe zu leeren Marketinghülsen. Für eine Leistungseinschätzung sollte man dann erst recht Tests und Benchmarks konsultieren und denen ist es egal, was der Hersteller als "Kern" bezeichnet.

Ein aus der aktuellen Print-Ausgabe gegriffenes Beispiel:
Diese Platine trägt 320 "Cores". Und kann trotzdem keine einzige Rechenoperation durchführen.
 
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ich finde sehr merkwürdig, dass diese Klage erst jetzt kommt (4 Jahre nach Bulldozer) wenn AMD mehr wie nie seine Kräfte und Geld auf 2016 zu fokussieren.
Würde mich nicht erstaunen wenn Intel oder Nvidia den Kläger finanziert haben.
 
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ich finde sehr merkwürdig, dass diese Klage erst jetzt kommt (4 Jahre nach Bulldozer) wenn AMD mehr wie nie seine Kräfte und Geld auf 2016 zu fokussieren.
Würde mich nicht erstaunen wenn Intel oder Nvidia den Kläger finanziert haben.

Intel und Nvidia sind nicht daran interessiert AMD auf dieses Art und weise schlecht zu machen. Klar wird es nie eine Werbung geben wo Intel AMD gut heißt oder anders herum. Das gehört aber alles zum Geschäft. Trotzdem kann es ohne AMD sowohl Intel als auch Nvidia in der Form wie sie heute da sind, nicht weiter exestieren. Stichwort Kartellamt etc.

Ich finde es einfach nur lächerlich das auf dem Niveau geklagt wird! Vorher sollte erst einmal klar geklärt werden, was überheupt einen CPU Kern ausmacht.

Dann kann man weiter reden.

Aber wenn man das auf die Spitze Treiben will, dann sollte man genauso auch Nvidia verklagen, weil bei der GTX970 4GiB drauf stehen und keine 4GiB drin sind sondern nur 3,5GiB mit 192Bit angebunden und weitere 512MiB mit 64Bit angebunden.

Es ist aber wieder einmal das Land der unbegrenzen Möglichkeiten. Es hat sogar schon einmal wer versucht "Gott" zu verklagen. Ist leider gescheitert, weil "Gott" keine Adresse hat. :lol:
 
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Vielleicht sollte man einfach festlegen, dass der Kläger in den USA bei solchen Arten von Klagen keinerlei Geldzahlungen erwarten kann.
Dann hört das mit den diversen Sammelklagen wegen achsoböser Irreführung des Kunden ruck-zuck wieder auf.
Naja, es ist ja klar, dass das nicht so einfach zu regeln ist, aber mich regen solche Klagen tierisch auf. Es ist auch irgendwie merkwürdig, dass solche eindeutig niederträchtigen Klagen weiterhin möglich sind.
Normalerweise müsste doch der Gesetzgeber (der ja hauptamtlich dafür zuständig ist) das Gesetzesmodell weiter ausbauen, sodass Klagen, die nur auf leicht verdientes Geld abzielen, erschwert werden.
Irgendwie scheint das ja möglich zu sein, weil es mir so scheint, dass sich diese Art von Klagen in den USA konzentrieren im Vergleich z.B. zu Deutschland.
 
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Das Zitat von AMD passt aber nur, wenn Integerinstruktionen gemeint sind.
 
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Das Zitat von AMD passt aber nur, wenn Integerinstruktionen gemeint sind.

Das ist wieder ein übliches PR-Geblubber - den Satz hätten sie sich meiner Meinung nach besser gespart und nichts gesagt.
Wenn ich den Satz von AMD so verstehe dass es nur auf gleichzeitig ausgeführte Instruktionen ankommt freue ich mich, immerhin bin ich dann stolzer Besitzer eines 16-Kerners. :banane:
 
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AMD hätte darauf gar nichts sagen sollen. Einfach die Anwälte es regeln lassen.
 
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Ob die Klage bestand haben wird, wird sich zeigen. Leider umfasst die Anzeige/Klage nicht nur einen Anklagepunkt. Lt. PC World (gelesen von deren Onlineartikel) : Kaliforniens Wettberwerbsrecht, fahrlässige Täuschung, Betrug, Falschwerbung, Verstoß gegen ausdrückliche Befugnisse ??:huh: ), ungerechtfertige Bereicherung . Quelle: Class action lawsuit alleges AMD's Bulldozer CPUs aren't really 8-core processors | PCWorld
Es wurden genug Klagepunkte erhoben, um irgendwo "punkten" zu können vor Gericht...

Zumindest in Teilen könnte der Kläger durchkommen... Der Imageschaden (rechtzeitig zum Erscheinen von ZEN) wäre ausreichend??.


Im Fall von Nvidia muss man nur geschickt die Anklageschrift so verfassen, (und beweisen) dass ein signifikanter Nachteil entstanden ist. Da die 4 GB als Hardware ja verbaut worden sind, stimmt es im Wortlaut.

Ich hätte hier auch noch einen einen Sony MP3 Player (NWZ 575). Auf der Verpackung stand 16GB ( Käufer geht also von 16 GB nutzbaren Speicher aus). 2 GB waren für das Betriebssystem des Spielers reserviert. Wurde auf der Verpackung/ in der Werbung aber nicht erwähnt Wer mag klagen?
 
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Der FPU-Scheduler schaltet zwischen Threads hin und her (meiner Erinnerung nach alle vier Takte) und kann nicht gleichzeitig an verschiedenen Aufgaben arbeiten.

Und damit wären die CPUs meiner Meinung nach keine 8-Kerner... Pro Modul kann ja nur ein Thread gleichzeitig FPU-Befehle abarbeiten. Der zusätzliche Thread pro Modul ist halt nicht vollständig und kann daher nicht zeitgleich FPU-Befehle abarbeiten. Die heute gängige Vorstellung eines vollständigen CPU-Kerns beinhaltet halt auch eine FPU.

Dazu haben die FX-CPUs halt noch das Problem der sehr kleinen, langsamen und teilweise geteilten L1-Caches.

Ja, auch Intel shared bei ihren CPUs die jeweils letzten Cache-Stufen (bei den Silvermont-Atoms halt den L2-Cache). Aber besonders der L3-Cache ist bei (allen?) CPUs nie pro Kern seperat ausgeführt und auch zur seperaten Ausführung gedacht. Meines Wissens nach ist der L3-Cache doch generell dazu gedacht, bei Mehrkernprozessoren die Cache-Daten eines anderen Kerns/Threads zu nutzen?

2. Ist die Aussage nicht korrekt.
Denn korrekt ist, dass nVidia hier gelogen hat und die Käufer der GTX 970 übern Tisch gezogen hat.
Beim Bulldozer kann man aber sehr wohl das ganze als 8 Kerner sehen. Denn der hat sehr wohl 8 (INT) Ausführungsteile. Und genau _DAS_ war früher, vor langer Zeit (die einige hier sicher nicht kennen), ja auch üblich, eine CPU ohne Fließkommaeinheit auszuliefern!

Ja, vor langer Zeit... Eine GTX970 hat auch 4GB. Nur dass sich die letzten 512MB halt kaum nutzen lassen. Von daher....

Aber wenn man das auf die Spitze Treiben will, dann sollte man genauso auch Nvidia verklagen, weil bei der GTX970 4GiB drauf stehen und keine 4GiB drin sind sondern nur 3,5GiB mit 192Bit angebunden und weitere 512MiB mit 64Bit angebunden.

Die 3.5Gb sind mit 224Bit angebunden, die restlichen 512MB mit 32Bit. :)
 
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Hast du dir überhaupt die Mühe gemacht und dich in den Thread weiter eingelesen?
Ich habe meine Aussage, nach eigenen Recherchen längst zurück genommen, steht weiter im Thread.

Und nee, mein Auto hat kein Ersatzrad, da ist 'nen Pannenset im Kofferraum ;)

Fährt dein Auto auf 5 Rädern, nur weil du im Kofferraum ein Ersatzrad drin hast?
 
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OT: Ich persönlich halte dieses amerikanische "ich kann alles und jeden verklagen"-Prinzip für ziemlich stumpf. Es entlastet alle für diesen Prozess benötigten Institutionen und erlaubt es mir theoretisch, den Urheber einer Werbung, in welcher das Wort Dünnschiss vorkommt, aufgrund der Nicht-Definition der Viskosität von Durchfall zu verklagen; vielleicht ist "meine Defintition von dünnem Schiss" ja dünner bei jemand anderem??? Wer aufgrund seiner eigenen Definition oder Meinung Klagen darf, darf auch eine Schusswaffe besitzen; oder wird für Konsum von alkoholischen Getränken in der Öffentlichkeit mit Freiheitsstrafen bestraft, ohne sich selbst oder jemanden gefährdet zu haben. Es gibt ja auch Länder, in welchen Drohnen ohne Nachfrage, ob es dieser Person recht ist, diese Person heimlich verfolgen dürfen (glaub das nennt sich Beschatten ohne nachweisbarem Strafverdacht??), im Auftrag der Polizei, äh ... des Staates, äh ... der Staatsanwaltschaft, äh ... der/des ... naja ...

Zum Topic. Für mich würde sich Kern wie folgt definieren:
- Ein Kern ist das, was physisch nötigt ist, um <einen> zugewiesenen Arbeitsschritt komplett auszuführen (datenverarbeitende Logik-Einheit?). Die hierfür notwendigen Vorraussetzungen sind je nach Entwicklungsstand different zu betrachten (1992 vs 2015?).
- Ein virtueller Kern ist ein Kern, welcher nur unter bestimmten Bedingen die Funktionen eines Kerns vollständigen abbilden kann.

Gruß
Rum

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