Zur Rechtslage in Österreich kann ich dir keine verlässlichen Angaben machen. Daher lasse ich es lieber.
Angenommen aber der Fall würde in Deutschland spielen:
Hersteller: nur Garantie möglich
Händler: Gewährleistung + Garantie möglich. Beide Arten der Mängelhaftung stehen sich unabhängig voneinander parallel gegenüber und können vollkommen unabhängig voneinander nach Wahl des Käufers in Anspruch genommen werden, sofern denn die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme erfüllt sind. Im Falle der Gewährleistung wäre die Voraussetzung ein Sachmangel, der binnen zwei Jahren nach Kaufdatum auftritt. Im Falle der Garantie wäre die Voraussetzung die in der Garantiebedingungen genannte. Um es an einem gängigen Beispiel für eine Voraussetzung festzumachen: Garantie gegen Durchrostung beim Auto. Ist ein Teil durchrostet, kann die Garantie in Anspruch genommen werden. Ist aber nur etwas an der Technik kaputt, kann die Garantie nicht in Anspruch genommen werden.
Der Händler kann über seine ohnehin bestehende Gewährleistungspflicht hinaus eine Garantie anbieten. Welche Art Garantie der Händler anbietet, kommt auf den Einzelfall an und die Garantiebedingungen. Ein Beispiel wäre, dass der Händler per Garantie anbietet fünf Jahre lang ab Kaufdatum eine Restwertzahlung im Falle eines Defekts vorzunehmen. Ich gehe nachfolgend davon aus, dass ein Käufer einen Tausch gegen ein neues Gerät bevorzugt. Er hat die Wahl zwischen Gewährleistung und Garantie. Wir haben unterschiedliche Zeitpunkte in denen der Defekt auftritt:
1) nach 5 Monaten
2) nach 18 Monaten
3) nach 36 Monaten
zu 1): Die Abwicklung über die Gewährleistung ist zu bevorzugen, da nur diese ihm per Nacherfüllung (der Anspruch steht im Gesetz!) ein neues Austauschgerät versprechen kann.
zu 2): Auch hier ist die Abwicklung über die Gewährleistung zu bevorzugen, siehe 1). Allerdings ist zu prüfen, ob die Beweislastumkehr einen Strich durch die Rechnung macht oder nicht. Tut sie das, bleibt im nur der Weg über die Garantie. Diese sieht aber nur eine Restwertzahlung vor.
zu 3): Da der zweijährige Zeitraum der Geltung der Gewährleistung abgelaufen ist, kann der Käufer nur die Garantie und damit die Restwertzahlung (ein vertraglich bedingter Anspruch!) wählen.
Jetzt klar geworden?
Edit: wie sieht's mit Rückgabe eines Artikels bei Nichtgefallen aus, wenn man im Laden kauft.
Reine Kulanz. Außer eben über FAR. Dort ist eine Vertragswiderruf ohne Gründe möglich.
EDIT
Wenn man aber mit einer freiwilligen Umtauschmöglichkeit wirbt, muss diese auch vollzogen werden, wenn es der Käufer wünscht.