Board bis zu 3 Monate in der RMA!?! WTF!

Das stimmt. Rückgabe nur auf Kulanz oder dann, wenn man die Ware vorher nicht begutachten oder testen konnte. Also wie schon über mir gesagt im Internet oder Katalog.
 
Zur Rechtslage in Österreich kann ich dir keine verlässlichen Angaben machen. Daher lasse ich es lieber. ;)

Angenommen aber der Fall würde in Deutschland spielen:

Hersteller: nur Garantie möglich

Händler: Gewährleistung + Garantie möglich. Beide Arten der Mängelhaftung stehen sich unabhängig voneinander parallel gegenüber und können vollkommen unabhängig voneinander nach Wahl des Käufers in Anspruch genommen werden, sofern denn die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme erfüllt sind. Im Falle der Gewährleistung wäre die Voraussetzung ein Sachmangel, der binnen zwei Jahren nach Kaufdatum auftritt. Im Falle der Garantie wäre die Voraussetzung die in der Garantiebedingungen genannte. Um es an einem gängigen Beispiel für eine Voraussetzung festzumachen: Garantie gegen Durchrostung beim Auto. Ist ein Teil durchrostet, kann die Garantie in Anspruch genommen werden. Ist aber nur etwas an der Technik kaputt, kann die Garantie nicht in Anspruch genommen werden.

Der Händler kann über seine ohnehin bestehende Gewährleistungspflicht hinaus eine Garantie anbieten. Welche Art Garantie der Händler anbietet, kommt auf den Einzelfall an und die Garantiebedingungen. Ein Beispiel wäre, dass der Händler per Garantie anbietet fünf Jahre lang ab Kaufdatum eine Restwertzahlung im Falle eines Defekts vorzunehmen. Ich gehe nachfolgend davon aus, dass ein Käufer einen Tausch gegen ein neues Gerät bevorzugt. Er hat die Wahl zwischen Gewährleistung und Garantie. Wir haben unterschiedliche Zeitpunkte in denen der Defekt auftritt:

1) nach 5 Monaten
2) nach 18 Monaten
3) nach 36 Monaten

zu 1): Die Abwicklung über die Gewährleistung ist zu bevorzugen, da nur diese ihm per Nacherfüllung (der Anspruch steht im Gesetz!) ein neues Austauschgerät versprechen kann.

zu 2): Auch hier ist die Abwicklung über die Gewährleistung zu bevorzugen, siehe 1). Allerdings ist zu prüfen, ob die Beweislastumkehr einen Strich durch die Rechnung macht oder nicht. Tut sie das, bleibt im nur der Weg über die Garantie. Diese sieht aber nur eine Restwertzahlung vor.

zu 3): Da der zweijährige Zeitraum der Geltung der Gewährleistung abgelaufen ist, kann der Käufer nur die Garantie und damit die Restwertzahlung (ein vertraglich bedingter Anspruch!) wählen.

Jetzt klar geworden?

Edit: wie sieht's mit Rückgabe eines Artikels bei Nichtgefallen aus, wenn man im Laden kauft.
Reine Kulanz. Außer eben über FAR. Dort ist eine Vertragswiderruf ohne Gründe möglich.

EDIT
Wenn man aber mit einer freiwilligen Umtauschmöglichkeit wirbt, muss diese auch vollzogen werden, wenn es der Käufer wünscht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das FAG gibt es nicht mehr. Das Fernabsatzrecht befindet sich nun überwiegend im BGB (§§312b ff., §§355 ff. BGB) und Teile im EGBGB (Art. 246). ;)
 
@TE schon irgendwas neues?

@dc warum meldet ihr euch nicht mehr zu wort?
Also meine ganze hardware und die von meinem vater werden ganz sicher nicht bei euch gekauft..
Die ca 2800€ umsatz sind euch schon mal futsch gegangen durch euer verhalten..
 
Ein seriöser Händler würde um seine Kunden kämpfen. Ihm wären diese nicht sch...egal.
DC scheint hier aber wirklich eher am Umsatz als Kundenbindung zu liegen. Ich hatte da bisher nicht gekauft und werde in Zukunft einen großen Bogen machen.
 
Siehst'e, Pokerclock, deswegen habe ich meine Rechtsschutzversicherung und einen Anwalt meines Vertrauens. ;)

Trust, kam noch mal was?
 
Was für ein Thread. Das letzte mal so aufgeregt und neugierig war ich beim Rocky Horror PC-Thread :D

@TE: Seh zu, dass du dein Geld wiederkriegst. Aber ich würd vllt. doch mal eine E-Mail an den Mutterkonzern schicken und da die Methoden von DC hinterfragen...geht ja garnicht.

Die E-Mails von denen lesen sich auch nicht grade wirklich seriös...
 
@TE
Gibt es irgend eine Neuhigkeit bezüglich DC?
Wollen die das jetzt etwa aussitzen? Wenn das noch so weiter geht würde ich ein Gerichtsverfahren anstreben. Nur um denen einen Denkzettel zu verpassen.
 
So gibt einiges neues im Fall. Vorweg. Strahlis hat sich entschlossen keinen Cent von dem Laden anzunehmen.
Er will jetzt aus Prinzip alles wieder. Damit ihr auch einen Einblick habt was von meiner Seite auch geschrieben wurde. Hier die Mails.

P.S Habe die letzten Tage das Schreiben ein wenig ruhen lassen. Um mit Strahlis alles durchzusprechen.
Und um auch ein wenig Abstand von der Sachen zu gewinnen. Bei DC hat man manchmal das Gefühl das man gegen eine Wand anläuft.
Ein wenig Ruhe tut da gut ;) Vorweg, auch mein Ton DC gegenüber wurde bestimmender und entnervter.

ICH:

Hallo DriveCity,
ich habe mir das Angebot mit Herr ……. genau überlegt. Ich nehme das Board und alles was ich eingeschickt habe zurück.
Ich bitte sie daher alles an meine Adresse zu schicken. Ist ja auch von mir aus losgesendet worden.
Ich setzt da auch eine Frist von 10 Arbeitstagen. Bis meine Board, Zubehör & OVP wieder bei mir ist.
Auf die 130€ erhebe ich keinen Anspruch mehr.
Meine Daten:
...

Mit Freundlichen Grüßen

DC:

Sehr geehrter Herr …

wir fordern das Board zurück vom Distributor.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen


ICH:

Hallo,

wann also kann ich mit meinen Sachen rechnen? Ich habe ja schon 6 Wochen lange genug gewartet.
Es wäre also in unser beider Interesse. Wenn das alles Zeitnahe geschieht.
Bitte achten sie auch darauf das alles was ich rausgegeben habe auch so bei mir wieder ankommt.
Fehlendes werde ich in Rechnung stellen.


Mit freundlichen Grüßen

DC:

Sehr geehrter Herr …

der Vorlieferant hat gerade bestätigt, das er das Mainboard zurück senden kann, es gibt aber keine Verpackung + Zubehör mehr, dies wurde entsorgt.

Da es ja zur Gutschrift nach Asus sollte.

ICH:

Hallo,
dies ich nicht mein Problem. Schaffen sie mir Ersatz oder entschädigen sie mich dafür Finanziell. Ich kann ihnen gerne die Preise bei Ebay raussuchen.
Es ist mein Eigentum. Was der Distributor damit gemacht hat Interessiert mich nicht. Sie haben dafür sorge zu leisten das ich alles so wieder bekomme wie ich versendet habe.

Hier eine Aufzählung:

1 x ATX-Blende
2 x Handbuch
1 x Software/Treiber DVD
6 x SATA 6Gb/s Kabel
1 x 3-Way SLI bridge
1 x SLI bridge
1 x CrossFire Kabel
1 x Q-connector (2 in 1)
1 x ROG Connect Kabel
1 x ROG Theme Label

Mit freundlichen Grüßen

DC:

Sehr geehrter Herr …

Sie wollten das Mainboard wieder haben. Dies kann wir auch Ihnen schriftlich geben.
Am besten wir erstellen Herrn …. die Gutschrift über 150.- € und dann können Sie sich ein neues kaufen. Dann ist der Fall abgeschlossen.


ICH:

Hallo,

ich wollte das wieder haben was ich auch auf den Weg gebracht habe.
Eine Gutschrift kommt nicht in Frage für uns. Geben sie mir alles wieder, was sie auch von mir bekommen haben.
Wie, das ist ihr Problem. Was ich in dem Fall unternehme. Das steht außen vor.
Der Fall ist erst für mich abgeschlossen sobald alles in meinem Besitz wieder ist.
Da werden auch keine 150€ etwas ausrichten.

Mit freundlichen Grüßen

DC:

Sehr geehrter Herr …

dann werden wir den Kaufpreis an Hern … erstatten, der Fall ist dann abgeschlossen. Sie können das Boasd selber eh nicht über Asus abwickeln.

Herr … ist immer noch unser Ansprechpartner und hat sich entgegen Ihren Aussagen bis heute nicht gemeldet.
Bei Fragen dazu wenden Sie sich an Herrn …., da er der Käufer ist und nicht Sie.

ICH:

Hallo,

der Herr … hat mir das auferlegt. Ich will unser Eigentum wieder! Wir wollen kein Geld von Ihnen. Verstehen Sie das nicht?
Wir wollen das Board, OVP & sämtliches Zubehör.
Sie selbst haben es mir immer als Option offen gelassen auch mein Eigentum wieder zu bekommen.

Herr …. muss sich auch nicht mit ihnen auseinander setzen. Dafür hat er mich ja beauftragt.

Mit freundlichen Grüßen

DC:

Sehr geehrter Herr ….,

erst wollten Sie eine Abwicklung über uns, das Board haben wir eingeschickt. Wir haben Ihnen mitgeteilt das wir nur eine Gutschrift bekommen werden. Mit der Höhe waren Sie nicht einverstanden. Jetzt wollen Sie das Board wieder haben, dieses hin und her geht nicht. Sie haben die Abwicklung über uns gewählt. Uns liegt auch nichts schriftlich vor von Herrn …, das er Sie beauftragt hat. Herr … ist unser Ansprechpartner.
Der Distributor hat das Zubehör entsorgt, dieses ist völlig normal. Wir erstatten den Kaufpreis und dann ist der Fall abgeschlossen. Da Sie die Abwicklung über uns gewählt haben, haben wir auch das Wahlrecht der Nachbesserung, entweder Austausch, Reparatur oder Erstattung des Kaufpreises. Das Geld können Sie sich dann von Herrn … wieder geben lassen.

ICH:

Hallo,

wenn wir unser Eigentum nicht bekommen. Werden Rechtliche Schritte eingeleitet.
Rufen sie doch bei Herr …. an. Die Daten werden sie doch wohl noch haben.

Ich wiederhole mich ungern. Wir wollen das Board, OVP&Zubehör.
Es interessiert mich nicht was der Distributor mit meinem Eigentum gemacht hat.
Es wirkt sehr suspekt auf mich das sie jetzt betonen. Dass es eine Erstattung des Kaufpreises gibt.
Sonst war doch immer die Rede von Zeitwertgutschrift. Sehen sie den Wiederspruch. Wir wollen kein Geld von ihnen.

Sie haben es mir immer als Option offen gelassen alles wieder zurück zu bekommen. Oder soll ich aus ihren E-Mails Zitieren.

Für sie ist es doch vom Kostenfaktor her das Günstigste wenn Sie mir einfach mein Board&Zubehör zukommen lassen.
Jetzt auf einmal den vollen Kaufpreis. Nein Danke.

Ich erwarte in der nächsten Stunde eine Lösung ihrerseits.
Die auf meine Forderungen eingeht.

Mit freundlichen Grüßen

DC:

Sehr geehrter Herr ...

für uns ist es nicht Ihr Eigentum, das haben Sie uns nicht nachgewiesen. Der Käufer ist Herr .... und wenn Sie so ein guten Kontakt haben, wie Sie angegeben haben, hätte er sich sdchon lange gemeldet. Wir fordern das Board nun bulk zurück, legen das Zubehör bei (Dies haben wir noch gefunden). Die Geschäftsbeziehung wird dann beendet mit Herrn .... und wir werden Herr ... darüber auch Informieren, das er bei Rückfragen sich an Sie wenden soll.


 
Wahnsinn ! Zig Wiedersprüche .

Der Distributor hat das Zubehör entsorgt, dieses ist völlig normal.
Wir fordern das Board nun bulk zurück, legen das Zubehör bei (Dies haben wir noch gefunden)
:lol:

Kurze Frage am Rande , wieso hast du die 150 Euronen nicht eingesackt ?

Hättest dir / dein Kollegen ein neues Board bei einem vernünftigen Händler kaufen können.

Oder hast du es jetzt rein aus Prinzip gemacht ?
 
Was wollt ihr denn nun eigentlich mit dem defekten Board und Zubehör anfangen?
Ich meine es ist zwar nicht schön dass DC die OVP + Zubehör für die RMA Abwicklung verlangt, obwohl dies nicht notwendig wäre (zumindest laut ASUS, unklar was der Distributor verlangt; wäre aber unlogisch wenn der Distributor Zubehör verlangt nur um dieses dann entsorgen zu dürfen), aber die Rückerstattung des Kaufpreises ist doch eigentlich ein akzeptables Angebot um dieses ganze Hin und Her zu beenden. Wollt ihr wirklich einen Rechtsstreit wegen Verpackung und Zubehör im Wert von ein paar Euro?

Ich kann übrigens auch DC verstehen was diese Geschichte mit Käufer/Vertragspartner angeht. Wenn ihr das sauber regeln wollt dann mit schriftlicher Vollmacht.
 
Wahnsinn ! Zig Wiedersprüche .

:lol:

Kurze Frage am Rande , wieso hast du die 150 Euronen nicht eingesackt ?

Hättest dir / dein Kollegen ein neues Board bei einem vernünftigen Händler kaufen können.

Oder hast du es jetzt rein aus Prinzip gemacht ?

Halte mich für verrückt. Die haben sogar den vollen Kaufpreis angeboten! Aber mir kam es sehr komisch vor.
Als sie auf 150€ und dann alles zurück angeboten haben. Warum????
Vorher hatte ich doch ein zähes ringen um von 88€ auf 105€ und dann 130€ zu kommen.
Warum also wollen die so schnell den Fall abschließen. Nachdem ich alles zurück verlangt habe????
Warum auch die Widersprüche wegen dem Zubehör!
Aber Ok. Das mit dem vollen Kaufbetrag habe ich net mit Strahlis besprochen ;)

Kann also gut sein das er da nochmal überlegt, um auch endlich den Fall ad Acta zu legen.

Aber ja es wurde zu einer Prinzipien Sache. Die sich bekanntlich jeder Logik entzieht.:ugly:
 
Ich vermute einfach nur das man versucht dei Kuh ohne größeres weiteres Aufsehen und Stress vom Eis zu bekommen. So etwas in der Art hatte ich ja auch schonmal geschrieben. Ich hätte bei dem letzten Wort allerdings auch gesagt ich nehm die Kohle
 
Ob ich nun aus Prinzip das Board, OVP und Zubehör zurück nehmen würde kann ich nicht sagen. Aber ich selbst werde da sehr hellhörig wenn man mir den VOLLEN Kaufpreis erstatten möchte. Da würde ich mir das vorab schriftlich und vom Geschäftsführer beglaubigt bestätigen lassen.
Und die Geschichte mit dem OVP...
Wie wollen die das wieder finden wenn doch der Distributor das entsorgt hat? Haben die neuerdings auch dort Leute vor Ort oder sind sie Verkäufer und Distributor zugleich? :confused:
Diese Widersprüche bringen einen noch durcheinander...
 
Naja ich glaube wenn der Händler euch den vollen Kaufpreis erstatten möchte könnt ihr euch da quer stellen wie ihr wollt, aber ich habe jetzt alles verfolgt und ich finde das von eurer Seite nun wirklich ein bischen lächerlich auf das defekte Board zu beharren wenn ihr den vollen Kauf Betrag geboten bekommt.
Ihr wart jetzt hartnäckig und hab sogesehen doch euer Ziel erreicht was soll das den nun noch ?
Dann nehmt das Geld und kauft euch das Board einfach neu und ihr habt neues Zubehör und ein Neues Board mit neuer Garantie das könnt ihr ja dann bei einem anderen händler machen und ihr habt nie wieder probleme.
Naja DC möchte ja sowieso keine Geschäfte mehr mit euch machen^^
 
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