Board bis zu 3 Monate in der RMA!?! WTF!

Da würden die bei DC staunen wenn ich doch Tor A. wähle und das Board zurück nehme.
Anstatt Tor B. und die 130€. Auf die Reaktion wäre ich gespannt. :ugly:

Aber den spaß kann ich net ohne Asus durchziehen. Sonst bleibe ich auf dem Board sitzen.
Was für uns ein Finanzieller einschnitt wäre.

Ob ich Rechtliche Schritte einleite. Muss ich genau mit Strahlis besprechen.
Wir sind zwar beide Rechtsschutz versichert. Aber sich da nochmals in einen Streit einlassen um Recht zu bekommen, müssen wir wirklich abwiegen.
Er müsste sich dann auch drum kümmern. Der Streitwert und die Zeit oben drauf.
Sind halt die Faktoren die dagegen sprechen.

Ich bin ja kein Kunde & Käufer bei DC!!! Ist sein Name auf der Rechnung. Da bleiben die beharrlich. Behaupte ich mal.
(Vielleicht über eine Generalvollmacht wie bei Bushido??? :devil:)

Zumal Strahlis nun auch gerne den PC für sich nützen würde. Hier liegt eine KFA2 680 OC White Edition rum.
Die noch nicht mal in Betrieb war :( Wurde in der Zeit der RMA zugelegt.

Auch im Wissen das die das mitlesen. Ich bin ehrlich. So langsam zermürbt mich das Ganze auch.
 
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Beweislastumkehr.... Wem fällt so was ein?

Wenn das Board kaputt wird, ohne dass der Benutzer etwas getan hat, das den Defekt verursacht..... was ist da zu beweisen?
 
@TrustN0_1

Dein größter Fehler an der Sache war die Garantie in Anspruch zu nehmen, anstatt die Gewährleistung (nein, diese Begriffe sind nicht ein und dasselbe) direkt beim Händler einzufordern. In der Garantieerklärung kann der Garantiegeber so gut wie alles hineinschreiben, auch eine Restwertzahlung oder der Erhalt eines bereits gebrauchten Geräts. Dir kann man in der Zukunft nur dazu raten ganz ausdrücklich gegenüber dem Händler eine Nacherfüllung zu verlangen (+ Frist natürlich). Selbst, wenn mehr als 6 Monate vergangen sind. Gut argumentieren und hartnäckig bleiben, heißt hier das Motto. Wird natürlich schwierig bei Online-Händlern mangels körperlicher Präsenz. Auch hier kann man empfehlen mal auf örtliche Händler auszuweichen, um im Fall der Fälle ein direktes Gespräch zu suchen.

Ganz unschuldig sind die Händler (nicht nur Online-Händler) auch nicht. Drückt sich der Kunde nicht eindeutig aus in Sachen Garantie und Gewährleistung wird der Händler stets die Garantieabwicklung einleiten. Das kostet ihn weniger Arbeit und Geld (er muss schließlich keine Neuware raus geben). Man sieht es ja leider auch hier im Thread, dass Garantie und Gewährleistung synonym verwendet werden und die jeweiligen rechtlichen Besonderheiten wild durcheinander geschmissen werden.

Im Übrigen wird eine Rechtsschutz-Versicherung auch erst einmal das vermittelnde Gespräch suchen ("Mediation"), anstatt gleich einen Anwalt loszuschicken. Der Mediator kostet einfach weniger Geld als der Anwalt. Das heißt für dich, es wird wieder um Zahlungen gefeilscht. :ugly:

Das durfte ich bei meinem Vater erleben, der lieber die Versicherung ins Feld ziehen lassen wollte, als seinen - ich sag mal "fachlich qualifizierten" - Sohn. Dreimal darfst du raten, wer es am Ende gerichtet hat...
 
Eventuell schreibst Du noch mal Doktor[ASUS] an, wie es aktuell um eine direkte RMA steht. Wieso funktioniert sowas bei EVGA, nicht aber bei ASUS?
 
Der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung sollte Allgemeinwissen sein. ;) Aber ansonsten stimme ich Dir zu, ist ja leider in vielen Angelegenheiten so.
 
Der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung sollte Allgemeinwissen sein. ;) Aber ansonsten stimme ich Dir zu, ist ja leider in vielen Angelegenheiten so.

Gigabyte hat mir bei Registrierung eine 5 Jährige Garantie zugesichert. Auf dem Zertifikat steht Garantieurkunde.
Also gibt mir hier der Hersteller die Garantie? Dachte, Garantie kommt vom Händler.
Bitte um Aufklärung!

Eigentlich sollte der Händler aufklären, ob für den Kunden Garantie oder Gewährleistung besser ist.
 
Gigabyte hat mir bei Registrierung eine 5 Jährige Garantie zugesichert. Auf dem Zertifikat steht Garantieurkunde.
Also gibt mir hier der Hersteller die Garantie? Dachte, Garantie kommt vom Händler.
Bitte um Aufklärung!

Scheint auf den Hersteller drauf anzukommen. Der Händler selbst kann neben der Herstellergarantie ja auch sozusagen seine eigene Garantie anbieten, er ist aber nicht dazu verpflichtet.
 
Wenn Dir in Deinem Fall GB die Garantie gibt, dann kannst Du das Board scheinbar auch dahin einschicken.

Also ASUS, wie sieht's in diesem Fall hier aus? Könnt/wollt ihr helfen?
 
Gigabyte hat mir bei Registrierung eine 5 Jährige Garantie zugesichert. Auf dem Zertifikat steht Garantieurkunde.
Also gibt mir hier der Hersteller die Garantie? Dachte, Garantie kommt vom Händler.
Bitte um Aufklärung!

Deswegen sprechen wir die Unterschiede ja auch an und weißen ausdrücklich darauf hin diese Unterschiede auch zu beachten und zu wissen sind. Die Gewährleistung kann nur vom Händler kommen. Eine Garantie wiederum kann von Händler und/oder dem Hersteller kommen. Das, was du beschreibst ist eine "selbstständige Garantie"* vom Hersteller.

* Zu unterscheiden ist hierbei von einer selbstständigen und einer unselbständigen Garantie. Die Unterscheidung beider Garantiegestaltungen ist in der Praxis für den Laien schwierig. Einer unselbstständigen Garantie dient als Basis nach wie vor das Sachmängelrecht (§§434 ff. BGB), erweitert dies jedoch zum Vorteil des Käufers. Üblicherweise ist dies eine Erweiterung des Zeitraums des Mängelrechts von zwei Jahren auf drei, fünf oder mehr Jahren. Die unselbstständige Garantie ist Teil des Kaufvertrags. Eine selbstständige Garantie ist vom Mängelrecht vollständig unabhängig. Der Garantiegeber (meistens der Hersteller) formuliert im Rahmen der Garantieerklärung eigenständige Rechte und Pflichten (!) des Käufers im Garantiefall. Diese Rechte bestehen neben den Rechten aus der gesetzlichen Gewährleistung. Nimmt der Käufer eine selbstständige Garantie wahr, kann hierdurch ein eigenständiger Vertrag ("Garantievertrag" oder "Vertrag zur Abwicklung der Garantie") mit dem Garantiegeber abgeschlossen werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Poker

Ich hatte es schon einige Seiten vorher geschrieben. Ich hätte eigentlich stark damit gerechnet (vorallem weil sich DC bis heute nicht gemeldet hat) dass ihr bereits im Hintergrund einige Mails von Dc und/oder Asus bekommt, hier doch bitte mal dicht zu machen das Thema. Ist ja schließlich keine so gute Werbung. :ugly::ugly:
Bin positiv überrascht, dass es bisher nicht so kam.
 
Wenn dieses Thema hier dicht gemacht wird, kann der TE aber nichts mehr von Fortschritten oder Rückschritten der "Verhandlung" mit DC berichten. Ich bin dafür, dass hier nur noch der TE was schreibt oder aber jemand der auch was nützliches dazu beizutragen hat (ich also nicht mehr :D )
Denn das ist nun mal schon ziemlich erläutert und breitgetreten und nützt niemandem was, wenn nur noch gegen eine Partei gehetzt wird.

@ DC
Bitte meldet euch doch auch mal zu Wort. Schließlich gibt es dieses Thema hier in diesem Forum. Also nutzt bitte die Möglichkeit, anderen zu zeigen das ihr noch am Ball seid.
 
Deswegen sprechen wir die Unterschiede ja auch an und weißen ausdrücklich darauf hin diese Unterschiede auch zu beachten und zu wissen sind. Die Gewährleistung kann nur vom Händler kommen. Eine Garantie wiederum kann von Händler und/oder dem Hersteller kommen. Das, was du beschreibst ist eine "selbstständige Garantie"* vom Hersteller.

* Zu unterscheiden ist hierbei von einer selbstständigen und einer unselbständigen Garantie. Die Unterscheidung beider Garantiegestaltungen ist in der Praxis für den Laien schwierig. Einer unselbstständigen Garantie dient als Basis nach wie vor das Sachmängelrecht (§§434 ff. BGB), erweitert dies jedoch zum Vorteil des Käufers. Üblicherweise ist dies eine Erweiterung des Zeitraums des Mängelrechts von zwei Jahren auf drei, fünf oder mehr Jahren. Die unselbstständige Garantie ist Teil des Kaufvertrags. Eine selbstständige Garantie ist vom Mängelrecht vollständig unabhängig. Der Garantiegeber (meistens der Hersteller) formuliert im Rahmen der Garantieerklärung eigenständige Rechte und Pflichten (!) des Käufers im Garantiefall. Diese Rechte bestehen neben den Rechten aus der gesetzlichen Gewährleistung. Nimmt der Käufer eine selbstständige Garantie wahr, kann hierdurch ein eigenständiger Vertrag ("Garantievertrag" oder "Vertrag zur Abwicklung der Garantie") mit dem Garantiegeber abgeschlossen werden.

Danke erstmal.
Was ich noch nicht verstehe:
Bin aus Österreich. Baumax (Baumarktkette) wirbt mit 5 Jahren Garantie auf alle Elektrowerkzeuge. Sie vertreiben aber nur und sind keine Hersteller. Somit geben sie nun Gewährleistung?

Hersteller: Garantie
Händler: Gewährleistung

Tut mir Leid, das widerspricht sich doch.

Edit: wie sieht's mit Rückgabe eines Artikels bei Nichtgefallen aus, wenn man im Laden kauft.
 
Das zählt nur bei einem Intenet-, Katalogkauf oder ähnlichem wenn ich richtig informiert bin. Aber nicht direkt beim Kauf im Laden wenn du dir das Gerät vorher genau anschauen kannst.
 
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