BGH schützt Verkäufer bei unbefugter Nutzung des Ebay-Accounts

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BGH schützt Verkäufer bei unbefugter Nutzung des Ebay-Accounts

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AW: BGH schützt Verkäufer bei unbefugter Nutzung des Ebay-Accounts

Super Urteil! :daumen:

Diese "ungewollte" Art der Geschäftsbeziehung sollte beendet werden.
 
AW: BGH schützt Verkäufer bei unbefugter Nutzung des Ebay-Accounts

schlechtes urteil! mir ging es mal so: ein ebay konto wurde gehackt, ich hab nen handy gekauft, überwiesen....weg! ne woche oder zwei später meldet sich der eigentliche besitzer, dass wohl sein pussy123 passwort nicht sicher genug war.

das war vor 4 jahren, mein geld hab ich heute noch nicht gesehen (261€)

und wenn man so mit sensiblen daten umgeht, soll man gefälligst auch dafür haften.
 
AW: BGH schützt Verkäufer bei unbefugter Nutzung des Ebay-Accounts

@rajik In dem Fall ja, aber Allgemein gesehen, wenn eine Nahestehende Person o.ä. dich hintergeht und über gespeicherte Passwörter auf deinen Ebay-Account zugreift, und du davon erst mal nix mitkriegst, trägst du ja nicht die volle Verantwortung, und das stand auch in dem Urteil drin. Und wahrscheinlich hat dich der Verkäufer sowieso verarscht... :P ist mir zwar auch passiert, aber bei mir wars ne Bagatelle/Frikadelle...
 
AW: BGH schützt Verkäufer bei unbefugter Nutzung des Ebay-Accounts

schlechtes urteil! mir ging es mal so: ein ebay konto wurde gehackt, ich hab nen handy gekauft, überwiesen....weg! ne woche oder zwei später meldet sich der eigentliche besitzer, dass wohl sein pussy123 passwort nicht sicher genug war.

das war vor 4 jahren, mein geld hab ich heute noch nicht gesehen (261€)

und wenn man so mit sensiblen daten umgeht, soll man gefälligst auch dafür haften.
Ich find's eher dämlich soviel Geld per Vorkasse zu zahlen. :schief:

Überhaupt überzeugt deine Argumentation nicht wirklich. Wo ziehst du die Grenze?

Was wenn der Hacker etwas für 10.000 Euro angeboten und der Käufer - ebenso wie du - per Vorkasse überwiesen hätte?! Spätestens hier würde wohl jeder den Käufer (der so blöd ist, eine solche Summe ohne Warenerhalt zu überweisen) für unzurechnungsfähig halten.
 
AW: BGH schützt Verkäufer bei unbefugter Nutzung des Ebay-Accounts

@rajik In dem Fall ja, aber Allgemein gesehen, wenn eine Nahestehende Person o.ä. dich hintergeht und über gespeicherte Passwörter auf deinen Ebay-Account zugreift, und du davon erst mal nix mitkriegst, trägst du ja nicht die volle Verantwortung, und das stand auch in dem Urteil drin.

eBay bietet aus gutem Grund keine Möglichkeit zum speichern der Passwörter an. Wer selbst eine einrichtet, ist imho zumindest mitschuldig. Passwörter sind zum geheimhalten da. Anders sieht bei geknackten Konten aus. Gerade wenn man sein Konto quasi nicht benutzt, kriegt man davon schlichtweg nichts mit, bevor es zu spät ist.
Merkwürdig finde ich aber auch immer wieder das "überwiesen -> Geld weg". Denn da liegt eindeutig ein Betrugsfall, d.h. eine Straftat, vor und der Täter sollte anhand der Kontoverbindung eigentlich leicht zu finden sein.
 
AW: BGH schützt Verkäufer bei unbefugter Nutzung des Ebay-Accounts

eBay bietet aus gutem Grund keine Möglichkeit zum speichern der Passwörter an. Wer selbst eine einrichtet, ist imho zumindest mitschuldig. Passwörter sind zum geheimhalten da. Anders sieht bei geknackten Konten aus. Gerade wenn man sein Konto quasi nicht benutzt, kriegt man davon schlichtweg nichts mit, bevor es zu spät ist.
Merkwürdig finde ich aber auch immer wieder das "überwiesen -> Geld weg". Denn da liegt eindeutig ein Betrugsfall, d.h. eine Straftat, vor und der Täter sollte anhand der Kontoverbindung eigentlich leicht zu finden sein.

Mir geht es gerade um das Missbrauchen von Vertrauen. Jedenfalls sind nullahctfnchunzfzehn Passwds wohl ziemlich seltendämlich... Und das Speichern dieser auf einem ungesicherten Rechner ebenso... Dummheit aus Bequemlichkeit, => Gelegenheit macht Diebe ääähhh Falschverkäufer bzw. Falschkäufer :lol:
 
AW: BGH schützt Verkäufer bei unbefugter Nutzung des Ebay-Accounts

Die Kontoinhaberin verwies darauf, dass die Auktion ohne ihr Wissen eingestellt wurde und sie damit nicht verantwortlich sei - ihr Mann habe die Auktion eröffnet.

Er hat sie wohl extra geheiratet um an ihren E-Bay Account zu kommen? :ugly:

Man kann es mit dem Social Engineering auch übertreiben :lol:
 
AW: BGH schützt Verkäufer bei unbefugter Nutzung des Ebay-Accounts

Irgendwie passt die Fotogalerie "Die vermutlich größten Hardware- und Softwareflops der Geschichte" absolut nicht zum Thema :ugly:
 
AW: BGH schützt Verkäufer bei unbefugter Nutzung des Ebay-Accounts

Irgendwie passt die Fotogalerie "Die vermutlich größten Hardware- und Softwareflops der Geschichte" absolut nicht zum Thema :ugly:
ich hab mich auch gerade gewundert was da 53Bilder sollen bzw. was da für Bilder zum Artikel sind:D
 
AW: BGH schützt Verkäufer bei unbefugter Nutzung des Ebay-Accounts

Er hat sie wohl extra geheiratet um an ihren E-Bay Account zu kommen? :ugly:

Man kann es mit dem Social Engineering auch übertreiben :lol:

habe schon auf einigen TV-Sendern ... Verlobt gehört und andere Sagen Verheiratet

im 2. Fall hätten die die Küche aus meine überzeugung in jedem Fall für 1.000 Euro rausgeben müssen bzw. die Auktion zu ende laufen lassen müssen

oder wie ist das geregelt ... dürfen Auktionen zurückgezogen werden... ? In dem Fall würde ich sagen nein. Es sei denn die wörden sich in Scheidung befinden.
 
AW: BGH schützt Verkäufer bei unbefugter Nutzung des Ebay-Accounts

Ich find's eher dämlich soviel Geld per Vorkasse zu zahlen. :schief:

Überhaupt überzeugt deine Argumentation nicht wirklich. Wo ziehst du die Grenze?

ich habe ja auch nur per vorkasse überwiesen, weil alle bewertungen gut waren und der kontakt einwandfrei. zu dieser zeit war es hin und wieder üblich per überweisung zu zahlen. ich heul ja jetzt auch nicht übelst rum, wollte es nur mal sagen. nicht, dass ich daran zerbrochen wäre :ugly:

ich meine, dass es nicht sein kann, dass einfach irgendwer deinen account benutzt, zeug verscherbelt und dann nicht haften muss. insbesondere, weil mich mittlerweile ebay ANRUFT, wenn ich an einem anderen rechner sitze. ich denke seitens ebay wird alles getan um solche fälle des unbefugten nutzens zu unterdrücken.

wer also absolut fahrlässig mit seinen passwörtern umgeht, muss haften. ich kann auch keine knarre mit munition unterm kissen liegen lassen. wenn wer abgeknallt wird, bin ich mit dran!
 
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