Welches Wort und welchen Inhalt verstehst Du nicht?
§ 131 StGB - Einzelnorm
Was möchtest Du erklärt haben? Eine Kneipe ist
kein Öffentlicher Raum wie es Facebook ist. Das
ist juristisch ein riesiger Unterschied.
In
§ 131 StGB - Einzelnorm steht nichts von Hass. Hass ist ja ein Gefühl und keine Äußerung. Wenn man eine Religion oder eine Sekte gründet, bietet es sich an, bestimmte Emotionen zu verbieten, wie Hass, Neid, Gier und andere zu fördern, wie Liebe. Da fallen mir spontan die sieben Todsünden ein. Mit der Hassrede hat man den ersten Schritt in die richtige Richtung gemacht. Als nächstes sollte man dann noch die sechs weiteren Todsünden verbieten.
Neid Reede zu verbieten, da wäre ich voll dafür
Das steht zwar auch nicht in
§ 131 StGB - Einzelnorm, aber wen kümmern heutzutage noch Gesetze?
Immerhin, in Kneipen darf man also Hasskommentare von sich geben, wirklich? Rassistisch beleidigen und Volksverhetzung in Kneipen, das ist dann nicht strafbar?
Und was ich erklärt haben wollte, wie du das auf Schulhöfen siehst und ob du die Antifa für frei von Hass hältst. Diesmal diese beiden Fragen bitte Konkret beantworten.
Und so nebenbei, es geht nicht um 131, sondern um 130, Volksverhetzung.
Den Tatbestand einer Volksverhetzung definiert § 130 Abs. 1 StGB:
Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Hassrede – Wikipedia
Volksverhetzung – Wikipedia
Und hier auch gleich noch die aktuelle Rechtslage:
In der juristischen Bewertung gibt es zwischen den Staaten wesentliche Unterschiede. In den Vereinigten Staaten werden freie Meinungsäußerungen geschützt, die nicht tatsächlich einen Aufruf zu Gewalt darstellen. Die Kriterien sind dabei streng ausgelegt: Selbst eine Rede, die Gewalt rechtfertigt oder rassistische Beleidigungen enthält, wird weitgehend geschützt, wenn nicht beweisbar ist, dass es zu „unmittelbarer Gewaltausübung“ kommen wird.
Was auch logisch ist, denn es gibt keine Gedankenverbrechen, sonst könnte man jede Gewaltdarstellung verbieten, angefangen mit der Filmbranche.
Deswegen finde ich Hassrede auch so spannend. Seit der Aufklärung darf man seine Gefühle ausdrücken, wie es einem beliebt, so lange man niemandem Schadet. Alles andere (Beleidigung) ist Zivilrecht.